Rückabwicklung Versicherungen

Rückabwicklung von Versicherungen zur Kapital- & Geldanlage

Wieso Sie eine Versicherung rückabwickeln sollten

Nach Abschluss einer Versicherung bieten sich Versicherten zwei Möglichkeiten das Vertragsverhältnis mit ihrem Versicherer zu beenden: Zum einen kann der Vertrag – wie jeder Vertrag- unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen formlos gekündigt werden und zum anderen bietet sich die Möglichkeit, bei bestimmten Versicherungen den abgeschlossenen Vertrag im Nachhinein zu widerrufen und demnach rückabwickeln zu lassen.  

Entscheidet sich der Versicherungsnehmer dazu, seinen Vertrag mit der Versicherung zu kündigen, so geht dies in aller Regel mit erheblichen finanziellen Einbußen einher. Eine Kündigung bedeutet, dass der Versicherte nur Anspruch auf den sogenannten Rückkaufswert seines Versicherungsvertrages hat. Dies ist in den meisten Fällen einem Vermögensverlust für den Versicherten gleichzusetzen, da der Rückkaufswert deutlich geringer ausfällt als die vom Versicherten bereits einbezahlten Prämien. Hinzu kommt, dass die meist sehr hohen Abschlusskosten von den Versicherungen nicht zurückerstattet werden und den ohnehin großen finanziellen Schaden noch erheblich vergrößern

Anders verhält es sich mit der sogenannte Rückabwicklung einer Versicherung. Diese bietet gegenüber der klassischen Kündigung viele Vorteile. So verringert bzw. eliminiert eine Rückabwicklung den zu erwartenden Verlust deutlich. Entgegen der bereits erwähnten Kündigung, hat man bei der Versicherungs-Rückabwicklung gute Chancen, die gesamten bereits gezahlten Prämien zurück zu erhalten. Diese beinhalten auch alle vom Versicherungsanbieter für Provisionen und Abschlusskosten vorgesehenen Beiträge und Raten. Zusätzlich erhalten Kunden nach einer Rückabwicklung noch einen sogenannten Nutzungsersatz in Form von Zinsen für die Bereitstellung von Kapital. 

Die Vorteile der Rückabwicklung von Versicherungen gegenüber einer Kündigung sind demnach ganz erheblich. Wem also sein Vermögen lieb ist, sollte seine Versicherungspolicen hinsichtlich einer Rückabwicklung prüfen lassen und stets den Widerruf einer Kündigung -sofern möglich- vorziehen. 

Was aber, wenn der Vertrag mit der Versicherung bereits gekündigt wurde? Auch hier bietet das Recht auf Widerruf überraschende Möglichkeiten. Auch wenn es paradox klingen mag, so ist der Widerruf und eine damit einhergehende Rückabwicklung von Versicherungen auch nach einer Kündigung oder dem Ablauf einer Versicherung noch möglich. 

Sprechen Sie uns an. Wir prüfen Ihren Fall gerne!

Wie wir Sie bei der Rückabwicklung von Versicherungen unterstützen

  • Fachliche Prüfung und Einschätzung Ihres individuellen Falls
  • Beratung zu steuerlichen Aspekten Ihrer Versicherungen
  • Individuelle Beratung zu bestehenden Verträgen und diversen Handlungsszenarien
  • Beratung im Schadensfall
  • Beratung zum Thema Falschberatung durch die Versicherung oder den Versicherungsmakler
  • Beratung zu Widerruf bei unzureichender Aufklärung zum Thema Widerruf durch den Versicherer
  • Geltendmachung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen
  • Rückabwicklung von Verträgen
  • Beratung und Vertretung bei gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzungen mit dem Versicherer
  • Vertretung bei Rückzahlungsklagen durch Versicherungsunternehmen

Unterstützung beim Thema Geld- und Kapitalanlage

  • Anwaltliche Vertragsprüfung von Versicherungen
  • Beratung zum Thema Risk Management
  • Steuerliche Beratung zu diversen Anlageprodukten
  • Vergleich von Kapitalanlagen und Versicherungsangeboten 
  •  Planung und Beratung zu Anlagestrategien gemeinsam mit unserem Netzwerk von Finanzexperten

Hilfreiche Artikel zum Thema Rückabwicklung Versicherung:

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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