Schenkung & Steuererklärung

Bei Schenkungen braucht niemand eine Steuererklärung abzugeben, solange keine Aufforderung der Finanzverwaltung erfolgt ist. Jedoch besteht für Schenker und Erwerber die Pflicht, die Schenkung dem Finanzamt anzuzeigen, § 30 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG). Auch wer sich sicher ist, dass keine Steuer anfällt, sollte sich ein „Negativtestat“ – also eine Bestätigung, dass keine Steuer anfällt – vom zuständigen Finanzamt geben lassen. Wer besonders gewissenhaft ist und legal diese Abgaben mindern möchte, sollte insbesondere bei Schenkung von Immobilien und  Versicherungen einen Sachverständigen mit der Bewertung
beauftragen.

von Dr. Johannes Fiala

mit freundlicher Genehmigung von
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