Sichere Sparmodelle oder Geldvernichtung?

Nachdem sich Riester- und Rürup-Produkte zur zusätzlichen privaten Altersvorsorge zunächst nicht verkaufen ließen, wurden Steuerspareffekte und Vertriebsprovisionen erhöht. Seither wurden über zehn Millionen derartiger Verträge verkauft, welche sich ohne die Steuerwirkung zumeist gar nicht rentieren würden. Mehr als eine Million solcher Verträge wurde aber inzwischen wieder gekündigt beziehungsweise stillgelegt. Genau betrachtet erweisen sich die Steuereffekte und Zulagen als Vorsorgefalle. (Red.)
Die Modellsystematik der Zusatzrentenkonstruktion ist bekannt. Die Tarife sind in der Rentenphase nachgelagert besteuert – das bedeutet, für die gleiche Nettoleistung wie mit einer normalen nur ertragsanteilbesteuerten Rentenversicherung entsteht ein höherer Bruttoaufwand. Und da diese Produkte meist sogar eher höhere Kostensätze als ungeförderte Produkte vorsehen, resultieren insgesamt absolut weit höhere Kosten für das gleiche Nettoergebnis.
Nachteile aus der Systematik
Technisch halten sich die geförderten Produkte meist an konventionell Eingeführtes – und damit sind sie ebenso unflexibel. Es wird bei Vertragsbeginn unterstellt, dass der Erstjahresbeitrag auch in jedem weiteren Jahr bis Rentenbeginn gezahlt wird – und die Abschlusskosten werden auf dieser gesamten Beitragssumme berechnet. Kündigung oder Beitragsfreistellung innerhalb der ersten Jahre führen alleine wegen der Kosten damit zwangsläufig zu erheblichen Verlusten. Verlustfreie Produktlösungen zum Umgang mit schwankenden Einkommen oder Familienverhältnissen werden meist nicht geboten. Der Kunde steht also beim Abschluss vor der Situation, auf gleichbleibende Verhältnisse bis zum Rentenbeginn abstellen zu müssen oder wesentliche Teile seiner Renditechancen zu riskieren.
Überproportionaler Mehraufwand
Eine Jahr für Jahr steuerliche oder Zulagenoptimierung ist infolge der meist unflexiblen Produkte kaum möglich. Die Fortführung zum Beispiel einer Riesterrente mit gleichen Eigenbeiträgen trotz geändertem Einkommen und Familienverhältnissen führt zu unnötig hohen gezahlten Beiträgen, relativ suboptimaler Förderung oder aber sogar zum Verlust der Förderungsmöglichkeit in einzelnen Jahren. Tatsache ist auch: Der Aufwand, die Beitragszahlung zu optimieren, ist beinahe nicht zu leisten und zudem mit zusätzlichen Kosten verbunden. Einmal geleistete Abschlusskosten für eine hohe Beitragssumme werden selbstverständlich nicht zurückerstattet, wenn diese später sinkt. Wird zur Vermeidung solcher Nachteile die Prämie teilweise aus versteuertem Einkommen gezahlt, kann es im Rentenbezug insoweit zur Doppelbesteuerung kommen. Die bei Vertragsbeginn in unrealistisch vereinfachten Modellen berechnete und in Aussicht gestellte Nettorendite schmilzt dann dahin. Wenn die geförderten Produkte eine höhere Nettorendite erzielen sollen als konventionelle Rentenprodukte, dann liegt dies einzig an den (hoffentlich) wegen geringerer Alterseinkünfte geringeren Grenzsteuersätzen im Rentenbezug gegenüber denen in der Förderphase – oder aber an darüber hinausgehenden Zulagen. Denn wenn die Besteuerung in der Förderphase die gleiche wie im Rentenbezug wäre, dann würde sich ein gefördertes Produkt hinsichtlich der Nettorentekaum von einem ungeförderten unterscheiden.
Risiko möglicher Anpassungskorrekturen
Hinzu kommt, dass bei den Anlagen der Sparbeiträge am Kapitalmarkt weitereKorrekturen durch bisherige, aktuelle und zukünftig wohl noch häufigere Finanzmarktkrisen zu erwarten sein werden. Der Bundesverband Investment hat jüngst Aktiensparpläne mit zehn Jahren Laufzeit und monatlicher Einzahlung analysiert: Der Wertzuwachs lag bei minus 40 Prozent bei dort üblichen Kosten – bei einer Verpackung in eine Rentenversicherung treten nicht minder hohe andere oder sogar zusätzliche und für die gesamte Laufzeit gleich zu Beginn zu tragende Kosten auf, während das Kapitalanlagerisiko zum Beispiel bei fondgebundenen Lebensversicherungsprodukten das gleiche wie bei Direktanlage in Fonds ist – und ebenso voll vom Kunden zu tragen ist. Der berühmte Cost-average-Effekt wirkt sich auch bei Langfristsparern nach oben und nach unten aus, was die Berater in den letzten Jahren jedoch allzu gerne verdrängt haben. Insbesondere, wenn in den letzten Jahren vor Rentenbeginn ein massiver Einbruch der Kapitalmärkte erfolgt – wie aktuell geschehen – brechen auch die Hoffnungen auf hohe Rentenzahlungen entsprechend zusammen, ohne dass noch eine andere Reaktionsmöglichkeit besteht, als sich mit geringerem Alterseinkommen abzufinden.
Renditeversprechen ohne Ertrag – weder bei Riester-…
Die staatlichen Versprechen einer Zulage oder Steuerförderung – quasi ein Finanz-Perpetuum mobile – stellen sich bei näherer Betrachtung als Milchmädchenrechnungen heraus: Bei Riesterverträgen kann nach tatistischer Lebenserwartung und aufgrund der eingerechneten Kosten sowie zu zahlender Steuern allenfalls die Rückzahlung des einbezahlten Kapitals mit einer minimalen Rendite (netto um drei Prozent) erwartet werden. Selbst traumhafte 44 Prozent Förderung führen noch ganz ohne berechnete Kosten und ohne Veranschlagung von nachgelagerter Besteuerung und nur bezogen auf das Kapital zum Rentenbeginn nach 35 Jahren nur zu einer Renditesteigerung von drei Prozent – nach Kosten, Steuern und Auszahlung in der Rentenphase bleibt davon so gut wie nichts. Zielrenditen von sieben Prozent sind also nicht realistisch, außer bei Personen kurz vor dem Rentenalter. Es ist zu befürchten, dass mehr als diese Rendite durch die Inflation aufgefressen wird – nur Optimisten oder Ignoranten werden diese über die fraglichen Zeiträume von mehreren Jahrzehnten bis zur Rentenzahlung ausschließen. Renditeprognosen in bis zu zweistelliger Höhe nach Beendigung der Deflationsphase übersehen, dass Inflation in Deutschland nicht bedeuten muss, dass deshalb die Rendite an den internationalen Kapitalmärkten zunimmt. Und die feinen staatlichen Zulagen? Sie landen großenteils bei den Versicherern als sogenannter Sterblichkeitsgewinn, bei den Vertriebskosten oder als nachgelagerte Steuern beim Finanzamt. Hauptprofiteur ist der Staat, denn die Masse der Riestersparer sind Geringverdiener, und werden daher keinen Cent zusätzliche Rente sehen: Die Auszahlung wird ihnen auf die Grundsicherung auf Sozialhilfeniveau zu 100 Prozent angerechnet. Doch dies mag staatlich gewollt sein, bessert es doch die Armutsstatistik auf. Wie sollte der Staat diese Idee anders unters Volk bringen als durch das Heer provisionsgesteuerter Vertriebsmitarbeiter und wie anders sollte er die Versicherer zu solchen Angeboten bringen, als dadurch, dass diese damit Gewinne erzielen können. Und ohne nachweisbaren Vertriebserfolg dieser privaten Vorsorgeformen würde es schwer, die Demontage der gesetzlichen Rente zu rechtfertigen.
… noch bei Rürup
Bei Rürup sieht es kaum besser aus: Die von manchem Finanzprofessor genannte „Zielrendite von etwa sieben Prozent“ stammt großteils aus Steuerspareffekten unter nicht verallgemeinerbaren Rahmenbedingungen, denn sie rechnet sich besonders für die heutigen Generationen „50-plus“ beziehungsweise „60-plus“, und sorgt für eine gigantische Umverteilung – auch zugunsten des Fiskus. Da heute nur ein Teil steuerlich abzugsfähig ist, im Rentenalter aber oft 100 Prozent zu versteuern sind, lohnt sich heute eine Einzahlung nur in wenigen Fällen: so bei Einzahlung im letzten Jahrzehnt vor Rentenbeginn bei hohem Einkommen und anschließender deutlich niedrigerer Besteuerung in der Rentenphase. Die Modellrechnungen sind oft geschönt, weil darin eine Prämienzahlung in gleicher Höhe bis zum Rentenbeginn unterstellt wird, womit die Jahre mit besserer steuerlicher Berücksichtigung die nachteiligen Effekte überlagern. Durch solche unflexiblen Langfristverträge steigen aber auch die verrechneten Abschlusskosten, sodass von den ersten gezahlten Jahresbeiträgen oft weniger als die Hälfte wirklich angelegt wird. Aufgrund ihrer Unflexibilität sind Riesterund Rürupversicherung grundsätzlich meist nicht zu empfehlen, Riesterfonds sind meist flexibler. Produkte, die von vornherein vertraglich eine gleich hohe jährliche Prämienzahlung bis Rentenbeginn regeln wollen, kommen kaum in Frage. Das wäre etwa so, wie wenn man ein paar Socken kaufen wollte und müsste gleich ein monatliches Sockenabonnement unterschreiben, wobei in den ersten fünf Jahren nur die Hälfte der Socken geliefert wird, weil die andere Hälfte des Abonnementpreises zur Tilgung der Provision des Vertragsvermittlers benutzt wird. Es ist überhaupt kein Grund einsehbar, solche langfristigen Verpflichtungen bei Riesterverträgen und erst recht nicht bei Rürup einzugehen. (Wird fortgesetzt!)
Dr. Johannes Fiala
Peter A. Schramm

Unsere Kanzlei in München

Unsere Kanzlei finden Sie in der Fasolt-Straße 7 in München, ganz in der Nähe von Schloss Nymphenburg. Unser Team besteht aus hochmotivierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die für alle Belange unserer Mandanten zur Verfügung stehen. In Sonderfällen arbeitet unsere Kanzlei mit ausgesuchten Experten zusammen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.


Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
»Mehr zu Dr. Johannes Fiala

Auf diesen Seiten informiert Dr. Fiala zu aktuellen Themen aus Recht- und Wirt­schaft sowie zu aktuellen politischen Ver­änderungen, die eine gesell­schaftliche und / oder unter­nehmerische Relevanz haben.

Videoberatung

Termin buchen

Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin bei uns.

Termin vereinbaren / Rückrufservice

Sie werden bereits juristisch beraten und wünschen eine Zweit­meinung? Nehmen Sie in diesem Fall über nach­stehenden Link direkt Kontakt mit Herrn Dr. Fiala auf.

Juristische Zweitmeinung einholen

(Das erste Telefonat ist ein kostenfreies Kennenlerngespräch; ohne Beratung. Sie erfahren was wir für Sie tun können & was wir von Ihnen an Informationen, Unterlagen für eine qualifizierte Beratung benötigen.)