Steuer- und Liquiditätsgeschenke 2007

Treuhandstiftung als fortschrittliche und flexible Lösung
Fast völlig unbemerkt von der gesamten öffentlichkeit steht eine grundlegende Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer in 2007 bevor. Dies gleicht einer Zeitbombe für den gesamten Mittelstand, denn die Details werden erst jetzt Schritt für Schritt der öffentlichkeit bekannt. Fachleute und Steuerexperten z.B. vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) konstatieren „So wird der Mittelstand kaputt reformiert“. So soll der Steuerwert für mittelständische Unternehmen – darunter viele ärzte, Zahnärzte und Apotheker – bei der Erbschaftsteuer und Unternehmensnachfolge kräftig ansteigen. Das Betriebsvermögen könnte danach steuerlich in Zukunft auseinanderdividiert werden in gutes und böses Vermögen. Das so genannte böse Vermögen = unproduktives Vermögen (Barvermögen, Kassenbestand, Bankguthaben, Beteiligungen an Kapitalgesellschaften in der Bilanz) würde sofort besteuert werden und dafür ist dann sofort Schenkungsund Erbschaftsteuer fällig. Nach der vorgesehenen Steuerreform wird die Steuerlast bei der übertragung von Firmenvermögen im Rahmen des Generationenwechsels dann fast um das Achtfache steigen. Für das unproduktive Vermögen ist die Steuerlast immerhin fast dreimal so hoch wie die alte Steuer, jedoch für den gesamten Betrieb. Die noch zu verabschiedenden neuen Steuerregelungen treffen eigentlich den gesamten Mittelstand. Diese gelten vor allem für Einzelunternehmen, Personengesellschaften, aber auch für Unternehmer, die zu mindestens 25 Prozent an der eigenen GmbH oder AG beteiligt sind. Die neue Abgeltungssteuer auf Zinserträge tut dann noch ein übriges. Sie war ursprünglich ebenfalls für 2007 geplant, wurde aber aufgrund der Unternehmenssteuerreform verschoben. Nun wird sie nach letzten Meldungen 2009 in Kraft treten. Die Abgeltungssteuer wird wahrscheinlich zu Beginn bei 25 Prozent liegen. Aus diesen Gründen sind intelligente Lösungen gefragt, die vor allem dem mittelständischen Unternehmer für das eigene Unternehmen aber auch für den Privatbereich, entscheidende gesetzlich fundierte Gestaltungsspielräume erlaubt. Dies führt automatisch zu einem in der öffentlichkeit wenig bekannten Mittel – die gemeinnützige Stiftung, die zudem besonders von der Bundsregierung mit erheblichen Steuervergünstigungen gefördert wird. Jetzt würdigt der Staat ausdrücklich das Engagement von Stiftern mit großzügigen Steuererleichterungen und Vorzügen, die im Zusammenhang mit dem Gemeinnützigkeitsrecht stehen. Weitere positive Impulse für das Stiftungswesen sind von dem neuen „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements“ zu erwarten, das noch vor der Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden soll. Diese legale Möglichkeit, sinnvolles Handeln für den gemeinnützigen Zweck zu verbinden mit vorteilhaften gesetzlichen Steuerprivilegien, nutzten bisher vor allem Großkonzerne, aber mittlerweile auch gut verdienende Sportler und Prominente in Deutschland, die von TOP- Berater im Steuerund Stiftungsrecht betreut werden. Der Steuerberater ist oftmals auf diesem Spezialgebiet nicht ausgebildet und verweist deshalb – auch aus Haftungsgründen – erstmal zum Nichtstun. Ein eklatanter Fehler, da vor allem Mittelständler von der Einrichtung einer gemeinnützigen Stiftung profitieren könnten. Gerade für geschäftsführende Gesellschafter mittelständischer Unternehmen (GmbH`s) aber auch für Inhaber von Personengesellschaften, ärzte, Apotheker usw. ist die gemeinnützige Treuhandstiftung unter anderem als optimale Problemlösung zu sehen.
(Halstenbeker Magazin 8/2007, 12)
Mit freundlicher Genehmigung des Halstenbeker Magazins.

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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