Steuerersparnis durch Mildtätigkeit oder Religion – oder Steuerhinterziehung-Deluxe

– Welche Alternativen es zu den Steueroasen Andorra, Liechtenstein, Vatikan, Schweiz, San Marino, und Monaco gibt –

 

Bis zu mehr als € 360 Mrd. haben Deutsche in Steueroasen bis heute angelegt, wie Professor Gabriel Zucman jüngst ermittelte. Der allseits gepriesene Weg des Ankaufs von Steuer-CDs mit angeblich massenhaften Selbstanzeigen stellt indes auch nur eine Spitze des Eisbergs dar.

Der von Finanzministern gepriesene Weg „automatischer Meldungen aus dem Ausland“ betrifft bisher mindestens Zinserträge und bestenfalls alle Kapitalerträge – nur der natürlichen Personen. Neben den sogenannten Tarnkonstrukten, hinter denen sich natürliche Personen verbergen können, gibt es weitere seit Jahrzehnten erprobte und bewährte Ausweichstrategien.

 

Gemeinnützigkeit in Europa hilft Steuern zu senken oder zu hinterziehen

Insbesondere religiöse und mildtätige Organisationen im EU-Ausland und in der Schweiz arbeiten gerne mit Großspendern zusammen. Dies läßt sich durchaus legal darstellen, als ernsthaft gemeinte Spende – etwa an eine Stiftung mit Sonderausgabenabzug bis zu € 1 Mio. je Ehegatten innerhalb von 10 Jahren. Mancher Mittelständler schafft sich durch eine eigene Stiftung eine Aufgabe für den Lebensabend, um mittelbar sein Unternehmen zu promoten oder um der Gesellschaft etwas zurück zu geben. Vielfach wird darin ein Stück bürgerliches Engagement für die Gemeinschaft gesehen.

 

Gute Geschäfte mit dem Kloster

Dort wo es keine Kirchensteuer gibt, sind beispielsweise Klöster auf Zuwendungen von Geschäftspartnern dringender angewiesen. Das Geschäftsmodell ist bestechend und beginnt mit einer ersten Zahlung von sagen wir mal € 20.000 gegen eine entsprechend hohe Spendenquittung, etwa für einen sogenannten Sonderausgabenabzug.

Dies führt bei 50% Steuerbelastung zu einer Steuergutschrift von € 10.000. Der Effektive Aufwand für den Stifter oder Spender liegt damit nach Steuern bei ebenfalls € 10.000.

 

Von den € 20.000 darf das Kloster im Ausland jedoch nur 10% behalten, trotz 10-fach höherer Spendenquittung, einer schriftliche Lüge – aber keiner im Strafrecht falschen Urkunde. Weitere 10% müssen vielfach an den Vermittler derartige Geschäfte üblicherweise bezahlt werden.

Der Rest, also 80%, sprich € 16.000 werden refundiert, also über ein steuerneutrales Konto oder einen Treuhänder wieder an den Spender erstattet. Damit hat der Spender die € 10.000 an Aufwand nach Steuern, also Verzicht auf verfügbares Nettoeinkommen, am Ende erst mal € 16.000 steuerneutrales Geld generiert.

 

Optimierung mit Dreistigkeit

Üblicherweise stellten ausgewählte mildtätige oder religiöse Einrichtungen dafür € 2.000 am Ende behalten zu dürfen, durchaus auch Spendenquittungen über € 100.000 aus. So werden dann € 46.000 steuerneutrales Geld generiert. Dies folgt bei 50% Steuerlast aus der Spendenquittung, also einer Steuergutschrift von € 50.000 zuzüglich der Rückzahlung von € 16.000 und abzüglich der Ausgabe von € 20.000 als tatsächlich geleistet Überweisung an die religiöse oder mildtätige Organisation.

 

Diese modellhafte Gestaltung hatte sich bei Konzernen bereits in den 70er-Jahren etabliert und wurde durch einen Untersuchungsausschuß des Deutschen Bundestages öffentlich bekannt. Das steuerneutrale Geld kam verschiedenen Parteien als Spenden zugute. Teilweise ohne abermaligen Spendenabzug, insbesondere weil diese nachfolgenden Zuwendungen steuerlich der Höhe nach nicht mehr eingebracht werden konnten.

 

Mildtätigkeit im Inland?

Tarnkonstrukte, vermittelt über Finanzhäuser im In- und Ausland, bergen die Gefahr in sich, daß sie eines Tages auf gekauften CD-ROMs oder in „Offshore-Leaks“ auftauchen. Derartige Risiken lassen sich auch im Inland vermeiden, indem eine religiöse oder mildtätige Körperschaft, ein entsprechender Verein bzw. Stiftung einbezogen wird.

Dies hat für den Spender den Vorteil, daß es üblicherweise aus Respekt vor Mildtätigkeit und Religion keinerlei Verdacht gibt. Zudem sind derartige Organisationen hinsichtlich ihrer Finanzen vielfach intransparent, ohne öffentliche Kontrolle, nachgerade speziellen Bereichen nicht öffentlich, also geheim. Kommt es dort oder bei angeschlossenen Einrichtungen zu Hinterziehungen, kann staatliches Wohlwollen als sicher gelten.

 

Fundraising per Leibrente

Eine in Deutschland vorkommende, aber insbesondere auch im Ausland übliche Methode des Fundraising für wohltätige Stiftungen, z. B. auch dem Bereich des Tierschutzes, ist die Entgegennahme von Stiftungsgeldern gegen Spendenquittung und zusätzlicher Zusage einer Leibrente. Für den Spender bedeutet dies Gutes Tun, für das Alter vorsorgen und Steuern sparen in einem. Die Höhe der Leibrente kann bezogen auf die Stiftungseinlage jederzeit mit der für den gleichen Beitrag gebotenen gewöhnlichen privaten Rentenversicherung bei Pfefferminzia Lebensversicherung und Co mithalten. Beide sind nur mit dem niedrigen Ertragsanteil zu versteuern.

Doch während der Lebensversicherungsbeitrag dann nicht steuerabzugsfähig ist, stellt die Stiftung oder der Tierschutzverein eine Spendenquittung über teils mehr als die Hälfte der Stiftungseinlage aus. Dies ist völlig legal, denn die Gegenleistung der Stiftung in Form der zugesagten Leibrente wird steuerlich sehr niedrig bewertet. Das gleiche funktioniert auch bei der Stiftung eines Hauses gegen Zusage eines lebenslangen Wohnrechts und wenn es geht sogar noch zusätzlich einer Leibrente.

Freilich wird man gut daran tun, dies zunächst einmal versicherungsmathematisch sachverständig durchkalkulieren zu lassen, damit niemand drauf zahlt. Für gemeinnützige Vereine und Stiftungen stellt dies eine interessante Möglichkeit dar, um Spendengelder zu akquirieren.

 

von Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Peter A. Schramm

 

mit freundlicher Genehmigung von

www.kulturexpress.de (veröffentlicht am 30.07.2019)

Link: https://www.kulturexpress.de/3435.htm

und

www.pt-magazin.de (veröffentlicht am 05.08.2019)

Link: https://www.pt-magazin.de/de/gesellschaft/recht/steuerersparnis-durch-mildt%C3%A4tigkeit-oder-religion-_jysb9rhr.html

und

www.experten.de (veröffentlicht am 06.08.2019)

Link: https://www.experten.de/2019/08/06/steuerersparnis-durch-mildtaetigkeit-oder-religion-oder-steuerhinterziehung-deluxe/?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=20190806+experten+Report

und

www.goldseiten.de (veröffentlicht am 10.08.2019)

Link: https://www.goldseiten.de/artikel/422212–Steuerersparnis-durch-Mildtaetigkeit-oder-Religion—oder-Steuerhinterziehung-Deluxe.html

und

www.nfh-online.de (Veröffentlicht am 23.08.2019 in der Ausgabe “Neue Fakten hotelintern” auf den Seiten 26-67)

und

www.doldemedien.de (veröffentlicht in CampingImpulse, Ausgabe 05-2019, Seite 40 unter der Überschrift: Der falsche Weg)

und

www.campingimpulse.de (veröffentlicht am 02.09.2019 unter der Überschrift: Steuer sparen durch Mildtätigkeit oder Religion)

Link: https://www.campingimpulse.de/ratgeber/steuer-sparen-durch-mildtaetigkeit-oder-religion/

 

 

 

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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