Steuerpflicht bei verlängerter Direktversicherung

Betriebliche Altersversorgung: BFH-Urteil zur Steuerpflicht bei verlängerter Direktversicherung
Ein Mitarbeiter hatte mit dem Arbeitgeber den Abschluß von Direktversicherungen vereinbart. Die Verträge hatten eine feste Laufzeit ohne vorgesehene änderungsmöglichkeiten. Später erfolgt eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass die aktive Dienstzeit im Unternehmen sich um drei Jahre verlängern sollte. Auf Veranlassung des Arbeitnehmers bat der Arbeitgeber dann beim Versicherungsagenten um Anpassung der Direktversicherungsverträge. Im vorliegenden Fall wurden die bestehenden Verträge um drei Jahre verlängert. Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied durch Urteil vom 08.07.2005 (Az. VIII R 71/05), dass die Verlängerung der ursprünglichen Verträge als Neuvertrag zu behandeln sind. Der BFH begründet dies damit, dass es darauf ankommt, ob sich wesentliche Merkmale (z.B. Laufzeit, Versicherungssumme, Versicherungsprämie, Prämienzahlungsdauer) verändert haben. Im Endeffekt wird nur hinsichtlich der Vertragsänderungen von einem neuen Vertrag ausgegangen – in der Folge hat der Arbeitnehmer (anteilig) die Zinsen voll und ganz bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zu versteuern.
(finanztip.de)
Mit freundlicher Genehmigung vonhttp://www.finanztip.de/>www.finanztip.de.

Unsere Kanzlei in München

Unsere Kanzlei finden Sie in der Fasolt-Straße 7 in München, ganz in der Nähe von Schloss Nymphenburg. Unser Team besteht aus hochmotivierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die für alle Belange unserer Mandanten zur Verfügung stehen. In Sonderfällen arbeitet unsere Kanzlei mit ausgesuchten Experten zusammen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.


Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
»Mehr zu Dr. Johannes Fiala

Auf diesen Seiten informiert Dr. Fiala zu aktuellen Themen aus Recht- und Wirt­schaft sowie zu aktuellen politischen Ver­änderungen, die eine gesell­schaftliche und / oder unter­nehmerische Relevanz haben.

Videoberatung

Termin buchen

Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin bei uns.

Termin vereinbaren / Rückrufservice

Sie werden bereits juristisch beraten und wünschen eine Zweit­meinung? Nehmen Sie in diesem Fall über nach­stehenden Link direkt Kontakt mit Herrn Dr. Fiala auf.

Juristische Zweitmeinung einholen

(Das erste Telefonat ist ein kostenfreies Kennenlerngespräch; ohne Beratung. Sie erfahren was wir für Sie tun können & was wir von Ihnen an Informationen, Unterlagen für eine qualifizierte Beratung benötigen.)