Urteilsbesprechung zum Urteil LG Frankfurt 17.07.07*

*von Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt (München), Mediator (Univ.), MBA Finanzdienstleistungen (Univ.Wales), MM (Univ.), geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), Lehrbeauftragter für Bürgerliches und Versicherungsrecht (BA Heidenheim, Univ. of Cooperative Education), Bankkaufmann (www.fiala.de)
Nicht selten werden Fonds-Beteiligungen über Treuhänder gehalten, so dass ein einzelner Anleger insbesondere über das Handelsregister keinen Kontakt zu den weiteren Anlegern des Fonds bekommen kann. In einer derartigen Situation hat der Landgericht Frankfurt/Main den Treuhänder durch Urteil vom 17.07.2007 verurteilt, das Rundschreiben eines Anlegers an die übrigen Anleger weiterzuleiten. Das Ziel des Anlegers war eine ausserordentliche Gesellschafterversammlung einzuberufen, und in der Folge die Fonds-Geschäftsleitung dann zu zwingen, über die Mittelverwendung vollständige Auskunft zu geben.
Auszug aus der Urteilsbesprechung:
Auskunftsanspruch jedes Anlegers
Grundsätzlich haben die an einem geschlossenen Fonds beteiligten Gesellschafter gegenüber der fondsbetreibenden Gesellschaft einen Anspruch auf Herausgabe einer Liste der Namen mit Kontaktdaten der Mitgesellschafter, um eine Gesellschafterversammlung einberufen zu können. Eine solche Auskunftspflicht besteht jedenfalls dann, wenn die Offenlegung der Daten der übrigen Mitgesellschafter der Wahrnehmung von mitgliedschaftlichen Kernrechten dient und der Gesellschafter keine andere Möglichkeit hat, an diese Informationen zu kommen. In diesem Fall sind die anderen Gesellschafter aufgrund ihrer gesellschaftlichen Treuepflicht zur Duldung der Weitergabe ihrer Daten verpflichtet – der Datenschutz steht also nicht entgegen…
(experten.de (29.11.2007))
Mit freundlicher Genehmigung vonhttp://www.experten.de />www.experten.de.

Unsere Kanzlei in München

Unsere Kanzlei finden Sie in der Fasolt-Straße 7 in München, ganz in der Nähe von Schloss Nymphenburg. Unser Team besteht aus hochmotivierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die für alle Belange unserer Mandanten zur Verfügung stehen. In Sonderfällen arbeitet unsere Kanzlei mit ausgesuchten Experten zusammen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.


Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
»Mehr zu Dr. Johannes Fiala

Auf diesen Seiten informiert Dr. Fiala zu aktuellen Themen aus Recht- und Wirt­schaft sowie zu aktuellen politischen Ver­änderungen, die eine gesell­schaftliche und / oder unter­nehmerische Relevanz haben.

Videoberatung

Termin buchen

Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin bei uns.

Termin vereinbaren / Rückrufservice

Sie werden bereits juristisch beraten und wünschen eine Zweit­meinung? Nehmen Sie in diesem Fall über nach­stehenden Link direkt Kontakt mit Herrn Dr. Fiala auf.

Juristische Zweitmeinung einholen

(Das erste Telefonat ist ein kostenfreies Kennenlerngespräch; ohne Beratung. Sie erfahren was wir für Sie tun können & was wir von Ihnen an Informationen, Unterlagen für eine qualifizierte Beratung benötigen.)