*von Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt (München), Mediator (Univ.), MBA Finanzdienstleistungen (Univ.Wales), MM (Univ.), geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), Lehrbeauftragter für Bürgerliches und Versicherungsrecht (BA Heidenheim, Univ. of Cooperative Education), Bankkaufmann (www.fiala.de) Das LG Mosbach verurteilte mit Urteil vom 15.08.07 u.a. Ex-Bundesverteidigungsminister Prof. Dr. Rupert Scholz zu Schadensersatz aus Prospekthaftung, weil er als Garant für den inzwischen insolventen MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds aufgetreten ist.
Auszug aus der Urteilsbesprechung: Ständige BGH-Rechtsprechung zur Prospektverantwortung Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits durch sein Urteil vom 22.05.1980 entschieden, dass Initiatoren, (auch faktische) Geschäftsführer, Gesellschafter, Gestalter und Gründer, in einer Prospekthaftung stehen. Zu diesem Kreise zählen auch solche Personen, die durch ihr nach aussen in Erscheinung tretendes Mitwirken einen besonderen Vertrauenstatbestand schaffen: Hierzu zählen beispielsweise Unternehmen und Personen, die „mit Rücksicht auf ihre allgemein anerkannte und herausgehobene berufliche und wirtschaftliche Stellung oder ihre Eigenschaft als berufsmäßige Sachkenner eine Garantenstellung einnehmen“…
Komplette Urteilsbesprechung (Quelle: Gerlach/DIREKTER ANLEGERSCHUTZ 04/09/07)
(experten.de (26.09.2007))
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Über den Autor

PhD, MBA, MM
Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilienwirtschaft, Finanzrecht sowie Steuer- und Versicherungsrecht. Die zahlreichen Stationen seines beruflichen Werdegangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganzheitlich beratend und im Streitfall juristisch tätig zu werden.
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