Warnung vor „unechten Wirtschaftsprüfer-Testaten“ aus der Schweiz

Quelle: https://www.experten.ftd.de https://www.experten.de/NET/epn/12325.epnnews
(von RA Fiala – https://fiala4instalive.instawp.xyz) Aus deutscher Sicht überraschend ist, dass jeder Bäcker oder Metzger in der Schweiz sich „Wirtschaftsprüfer“ (WP) nennen darf, bzw. eine Treuhand-AG gründen. Die Berufs-bezeichnung „Wirtschaftsprüfer“ ist in der Schweiz nicht geschützt.
Wer nun wissen will, ob eine Bestätigung von einem „echten“ Wirtschaftsprüfer stammt, kann dies im Internet leicht feststellen, denn die Namen sind unter https://www.treuhandkammer.ch gelistet.
Handelt es sich nicht um einen WP, der dort Mitglied ist, dann sind etwaige Testate und Bestätigungen nach dem Standesrecht der Treuhandkammer offenbar wertlos. Ein Gespräch mit Anwälten in der Schweiz offenbart, dass es leider allzu oft vorkommt, dass „unechte“ Wirtschaftsprüfer „Gefälligkeitserklärungen“ abgeben – ein Umstand der aber auch in der Schweiz ein strafrechtliches Nachspiel haben kann.
(Invers News-Sammlung April 2007, 11)
Mit freundlicher Genehmigung von https://www.invers-gruppe.de />www.invers-gruppe.de.

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