+++Warnung vor „unechten Wirtschaftsprüfer-Testaten“ aus der Schweiz

Quelle: http://www.experten.ftd.de
http://www.experten.de/NET/epn/12325.epnnews

(von RA Fiala – https://www.fiala.de)
Aus deutscher Sicht überraschend ist, dass jeder Bäcker oder Metzger in der Schweiz sich „Wirtschaftsprüfer“ (WP) nennen darf, bzw. eine Treuhand-AG gründen. Die Berufs-bezeichnung „Wirtschaftsprüfer“ ist in der Schweiz nicht geschützt.

Wer nun wissen will, ob eine Bestätigung von einem „echten“ Wirtschaftsprüfer stammt, kann dies im Internet leicht feststellen, denn die Namen sind unter http://www.treuhandkammer.ch gelistet.

Handelt es sich nicht um einen WP, der dort Mitglied ist, dann sind etwaige Testate und Bestätigungen nach dem Standesrecht der Treuhandkammer offenbar wertlos. Ein Gespräch mit Anwälten in der Schweiz offenbart, dass es leider allzu oft vorkommt, dass „unechte“ Wirtschaftsprüfer „Gefälligkeitserklärungen“ abgeben – ein Umstand der aber auch in der Schweiz ein strafrechtliches Nachspiel haben kann.

(Invers News-Sammlung April 2007 ,11)

Mit freundlicher Genehmigung vonhttp://www.invers-gruppe.de />www.invers-gruppe.de.

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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