Was Sie schon immer über den “Sex & Crime” der Branche wissen wollten ?

Was Sie schon immer über den ?Sex & Crime? der Branche wissen wollten?

Hinterlegung von Geschäftsberichten Geschäftsberichte beim Registergericht zu Hinterlegen ist ein Pflicht, vor allem für Kapitalgesellschaften. Das europäische Recht gebietet dies.

Der deutsche Gesetzgeber scheute die Arbeit der Umsetzung und überwachung: Sofortige Auskünfte gibt es kaum beim Registergericht.

Banken lassen sich zur Bonitätseinschätzung diese Unterlagen in der Regel vom Kunden lieber gleich direkt geben. Der darauf nicht reagiert riskiert die Kreditkündigung – und das wirkt dann auch zeitnah(er). Bedeutung für Vertriebspartner Als Vertriebsorganisation könnte es entscheidende Bedeutung haben, dass die Vermittler eine saubere Weste haben.

 

Aber dies gilt auch umgekehrt:

  • Wurde Ihr Regional- oder Bezirksdirektor bereits vorbestraft? Ein Blick in das Experten-Archiv kann Aufschluß geben.
  • Hat Ihr Masterdistributor oder Maklerpool eine ausreichende Bonität, für die Fehler aus unvollständiger Produktschulung einzustehen?
  • Kann er sich die Verantwortung buchstäblich leisten, wenn Sie mit Halbwahrheiten oder selbstgestrickten Prospekten bzw. Software zum Kunden geschickt werden?
  • Welche Leistungsfähigkeit steckt dahinter, wenn ein Produkt (angeblich) vom Unternehmen “auf Herz und Nieren” durchgecheckt wurde?

 

Das Registerverfahren

Wenn Sie sich erkundigen wollen:

Schreiben Sie doch einfach an das Handelsregister und fordern Sie die Geschäftsberichte an. Meist kommt dann der Hinweis, dass – entgegen gesetzlicher Vorgabe – gar nichts hinterlegt wurde.

Sie müssen dann das peinliche Offenlegungsverfahren extra beantragen, mit Androhung von Zwangsgeld. Und dies alles dauert – und macht keinen guten Eindruck!

Stellen Sie Ihre Vertragspartner auf die Probe – und zwar beim Handelsregister:

Dann wissen Sie, woran Sie hier sind. Versäumte PR-Maßnahmen reduziert die Bonität Letztlich wird manch ein Manager für PR- und öffentlichkeitsarbeit entlassen, weil er die gesetzlichen Vorgaben nicht kennt. Es wäre kaum eine Mühe, die offen zu legenden Dokumente beim Handelsregister zu hinterlegen und auf der Internetseite bereit zu stellen.

Gerade für kleinere und mittlere Unternehmen ist die Pflicht eine Kür: Nach letzter gesetzlicher Änderung betrifft Basel-II bei den Banken erst Kredite ab 750 TEUR, § 18 KWG. Damit kommt es noch entscheidender darauf an, ob ein Unternehmen nachvollziehbare Zahlen offen legen kann.

 

Strafbarkeit

Das Handelsgesetzbuch (HGB) fordert, dass sechs Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres die Bilanz erstellt ist – die Offenlegung bzw. Hinterlegung beim Handelsregister hat binnen eines Jahres zu erfolgen. Wer möchte sich schon gerne mit einem Vertriebspartner einlassen, der mit einem Bein im Gefängnis steht?

Für Verletzung der Buchführungspflicht (Verstoß gegen die Rechtzeitigkeit nach HGB) vergibt der Strafrichter regelmäßig 120 Tagessätze (über 90 Tagessätze bedeuten eine Vorstrafe). Mit welchen Partnern wollen Sie als Finanzdienstleistern zusammenarbeiten?

 

Sage mir, mit wem Du umgehst  – und ich sage Dir

Experten.de kümmert sich um die Transparenz der Branche. Mehrere Chefredakteure der Branche meinen, dass die jüngste Steuerreform für 50% der Vermittler “das Aus” bedeutet – jedoch mittelfristig 90% ausscheiden könnten.

Warum “Qualifizierung auch ohne Umsetzung einer EU-Richtlinie” wird durch die Haftungsrechtsprechung immer wichtiger. Auch Maklerpools und Vertriebe greifen verstärkt auf Informationen zurück, wie sie in Experten.de gefordert werden. Schon beschweren sich Vermittler über verlorene Prozesse, und ein sanftes “Ausscheiden” aus dem Markt.

Ohne Leumundszeugnis und lupenreines Führungszeugnis kommen sie im Vertrieb nicht mehr unter! Schmuddelvertrieben geht es an den Kragen Nicht nur Vertriebe britischer Lebensversicherungen kämpfen ums überleben:

Der Vermittler steht im Feuer – aber wenn der Vertrieb ihn allein lässt?

Für den Vermittler ist klar:

Wenn er sich beim Vertrieb von “Schrottimmobilien” oder “dubiosen Hebelmodellen” oder angeblichen “Garantieprodukten” ins Verderben schicken lässt, weil die Schulung nur Halbwahrheiten bietet, ist als erstes er selbst “am dransten”.

Bei etwa 30.000 Haftungsklagen jährlich ( ! ) gegen Vermittler wird sich jeder fragen:

Wie ehrlich und vor allem loyal ist mein Vertriebs-Partner (oder ist dies eben kann Partner, sondern ? ??)? Dornrößchen küsst den Vertiebschef wach. Warum musste jüngst wieder mal ein Versicherer die Kriesen-PR durch eine eilig eingeschaltete PR-Agentur erledigen lassen: Bloß weil “Der Stern” oder “Der Spiegel” sich den Versicherer auf Korn genommen hat?

Eine Antwort könnte lauten:

“Management by Jeans: An den entscheidenden Stellen, sitzen die grössten Nieten?. Als Produktgeber und Maklerpool, als Vertriebsorgansisation und freier Vermittler, werden Sie sich nach der Kompetenz und Transparenz auf der Seite Ihres Vertragspartners fragen! Vermittler, Produktgeber und Vertriebe sind betroffen lassen Sie sich nicht blenden, sondern hinterfragen Sie kritisch”.

www.experten.de liefert wichtige Werkzeuge und Informationen. Zahlreiche freie Finanzdienstleister wissen, was die Stunde geschlagen hat. Viele sind bereits verklagt, weil sie “Garantien” von Versicherern aufgrund halbwahrer Schulung als “Sicherheit und finanzielle Stärke” verkauften, nach dem Motto “Bitte belästigen Sie mich nicht mit Details”. Die von den Kreditinstituten in den letzten Jahren verspielten Chancen für einen kompetenten Vertrieb waren eine Steilvorlage für den freien Finanzdienstleister – aber Neustrukturierungen bedeuten eine Herausforderung:

Lassen Sie sich nicht zum “Fischfutter” und Insolvenzfall degradieren – ruinieren Sie nicht Ihren Ruf und Ihre Reputation. Darum Prüfe wer sich ewig bindet !

 

von Dr.  Johannes Fiala

mit freundlicher Genehmigung von

www.experten.de

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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