Bekanntermaßen führt die in Deutschland bevorstehende Umsetzung der EU Versicherungsvermittlerrichtline zu wichtigen Veränderungen, die den Status, die Arbeitsweise, die Geschäftsmöglichkeiten, aber vor allem die Haftungssituation der Versicherungsvermittler betreffen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die für Versicherungsvermittler obligatorische Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH). Ein Problem dabei: Aufgrund der Vielzahl der Informationen haben selbst Brancheninsider Orientierungsschwierigkeiten und können Halbwahrheiten von sachlich korrekten Informationen kaum unterscheiden. Es ist also wesentlich, die Basics der VSH zu kennen, um so auch die entsprechenden Produkte beurteilen zu können. Im Folgenden eine Checkliste der Münchener Anwaltskanzlei Fiala & Weber (info@fiala.de oder www.fiala.de) zur Prüfung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Versicherungsvermittler: – Besteht eine Koppelung von Umsatzverpflichtungen bzw. Produktivität an den Bestand der VSH? Derartige Bindungen können Abhängigkeiten schaffen, die unabhängige Vermittler in Ihrer Tätigkeit einschränken. – Wie ist die Rechtsstellung zum VSH-Vermittler? Auch in der VSH bestehen die allseits bekannten Unterschiede zwischen Maklern und Agenten. – Wie attraktiv ist das Gesamtpaket? Werden „günstige“ Prämien lediglich über Mitgliedsgebühren realisiert? Welche Zusatzleistungen (fachliche Unterstützung, strategisches Coaching, Software etc.) sind in dem Paket enthalten? – Steht im Schadensfall ein Ansprechpartner zur Verfügung, der sich um die kompetente Abwicklung kümmert und Ihre Interessen vertritt? – Bestehen die bekannten Risiken so genannter „Kumul-Deckungen“? Ist die Versicherungssumme für die VSH-Versichertengemeinschaft ausreichend? – Hat der VSH-Vermittler selber einen geeigneten Versicherungsschutz? Im Ernstfall könnte sich dies als eine Art Rückversicherung erweisen.
Johannes Fiala
(VI-Report (Financial Performance) 7.2006, 2)
Mit freundlicher Genehmigung von www.performance-online.de.
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