Welche Fallen drohen Maklern, die Versicherungsverträge kündigen?

Aus der Reihe der Newsletter der DHBW (Duale Hochschule Baden-Württemberg) Heidenheim zum Thema “Vermittlerrecht praktisch”:

An dieser Stelle beantwortet Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala, https://www.fiala.de, Lehrbeauftragter für Versicherungsrecht an der

DHBW Heidenheim, Ihre Fragen. Fragen können Sie stellen über eine E-Mail an ott@dhbw-heidenheim.de

 

 

Die erste Falle besteht darin, dass der Inhalt der Vollmacht nicht klar genug abgefasst ist, also die Befugnis zur Kündigung bzw. Vertragsbeendigung nicht ausdrücklich mit umfasst.
Kommt es zu einem Fristversäumnis, haftet der Makler möglicherweise für die (unnötige) Mehrprämie oder den weiterhin lückenhaften Deckungsumfang.

Eine zweite Falle besteht darin, sich bei nicht rechtzeitig kündbaren (alten) Verträgen um eine Anwartschaftsdeckung oder Bedingungs- und Konditionen-Differenzdeckung zu bemühen.
Der Makler muss auch wissen, dass vertraglich unkündbare Verträge dennoch gesetzlich (fristlos) kündbar sind, etwa wenn sich die Finanzlage des Versicherers deutlich verschlechtert:

Dazu bedarf es dann beispielsweise einer Bilanzanalyse des Versicherers.
Eine dritte Falle besteht darin, vor der Kündigung keine Anschlussdeckung gesichert zu haben. Die Versicherungs- bzw. Deckungssumme des Kunden ist gelegentlich höher, wie die
eigene VSH. Die eigene VSH zahlt im Übrigen wohl keinen Cent, wenn sich herausstellt, dass der Makler ohne Kundenauftrag umgedeckt hatte. Im Übrigen kann der Versicherer die
Kündigung durch den Makler unverzüglich zurückweisen, wenn der Makler etwa per Telefax oder E-Mail kündigt, also keine Original-Vollmacht vorlegt bzw. vorlegen kann.

Unverzüglich bedeutet oft (nur) binnen eines Tages.

 

Unsere Kanzlei in München

Unsere Kanzlei finden Sie in der Fasolt-Straße 7 in München, ganz in der Nähe von Schloss Nymphenburg. Unser Team besteht aus hochmotivierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die für alle Belange unserer Mandanten zur Verfügung stehen. In Sonderfällen arbeitet unsere Kanzlei mit ausgesuchten Experten zusammen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.


Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
»Mehr zu Dr. Johannes Fiala

Auf diesen Seiten informiert Dr. Fiala zu aktuellen Themen aus Recht- und Wirt­schaft sowie zu aktuellen politischen Ver­änderungen, die eine gesell­schaftliche und / oder unter­nehmerische Relevanz haben.

Videoberatung

Termin buchen

Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin bei uns.

Termin vereinbaren / Rückrufservice

Sie werden bereits juristisch beraten und wünschen eine Zweit­meinung? Nehmen Sie in diesem Fall über nach­stehenden Link direkt Kontakt mit Herrn Dr. Fiala auf.

Juristische Zweitmeinung einholen

(Das erste Telefonat ist ein kostenfreies Kennenlerngespräch; ohne Beratung. Sie erfahren was wir für Sie tun können & was wir von Ihnen an Informationen, Unterlagen für eine qualifizierte Beratung benötigen.)