Aus der Reihe der Newsletter der DHBW (Duale Hochschule Baden-Württemberg) Heidenheim zum Thema “Vermittlerrecht praktisch”:
An dieser Stelle beantwortet Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala, https://fiala4instalive.instawp.xyz, Lehrbeauftragter für Versicherungsrecht an der DHBW Heidenheim, Ihre Fragen.
Fragen können Sie stellen über eine E-Mail an ott@dhbw-heidenheim.de
Grundsätzlich gehören die Bestände einer Agentur dem Versicherer. Agenten würden zudem gegen das strafrechtlich
geschützte Privatgeheimnis verstoßen, wenn sie Daten weitergeben, ohne dass dies vorher vom Betroffenen ausdrücklich erlaubt wurde.
Auch der Makler benötigt eine Kundenerlaubnis nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
Nicht selten kommt es hinterher zu Auseinandersetzungen dem Versicherer, wem die Courtage zusteht – eine Abtretung kann hier weiterhelfen. In der Praxis ist es ein eleganter Weg, den Bestand eines Einzelmaklers nach dem Umwandlungsgesetz abzuspalten bzw. auszugliedern und in eine GmbH einzubringen. Die GmbH ist dann Rechtsnachfolger. Die GmbH-Anteile wiederum lassen sich problemlos verkaufen (Share-Deal statt Asset-Deal).
Diese Gestaltung empfiehlt sich auch oft bereits früher, etwa um die Erbfolge zu regeln oder zur Minderung der persönlichen Haftung. Wesentlich aufwendiger und oftmals mit mehr Haftungsrisiken verbunden ist es, einen Bestand zu übernehmen, und dann Kunden mit neuem Maklervertrag umzudecken. Ein guter Kontakt zum Maklerbetreuer bzw. Versicherer kann die Übertragung für den neuen Bestandsinhaber wesentlich erleichtern.
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