Altersvorsorge mit Leibrentenkauf statt Lebensversicherung oder Staatsfonds mit Gelddeckung

– Wie der Staat die Effizienz der Altersvorsorge für den Mittelstand sichern kann –

 

Durchschnittsverdiener bekommen nach 31 Berufsjahren lediglich eine Grundsicherungsrente (Sozialhilfeniveau, mit bis zu weniger als 758 Euro monatlich) – Geringverdiener müssten dafür 63 Berufsjahre sozialversicherungspflichtig arbeiten (schrieb der FOCUS). Ab dem Jahre 2030 sollen bis zu mehr als 40% der Rentner ein Fall für die Grundsicherungsrente werden.

 

Seit Jahrzehnten sinkendes Rentenniveau

Die gesetzliche Rente finanziert sich im Umlageverfahren. Diese implizite Staatsverschuldung bedeutet, dass jetzige bzw. künftige Steuerzahler und Beitragszahler
der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) die gegenwärtigen bzw. künftigen Leistungen finanzieren. Seit Jahren erhalten Beitragszahler eine Rentenvorausberechnung
von der DRV, ohne Berücksichtigung bereits gesetzlich vorgesehener weiterer Rentenabsenkungen in der Zukunft, und ohne Abzug der späteren Abgaben für Krankenversicherung
und Einkommensteuer. Dies erinnert an Casino-Bangster, die ihren Kunden auch nicht verraten hatten, dass bei (praktisch seltener) 100% Rückzahlung von Derivaten noch Abgaben anfallen.

 

Riester- oder Rürup-Komplott?

Niemals kann man einem Finanzdienstleister einen Vorwurf machen, wenn zig-Millionen Bürger ihre Ersparnisse in Riester- oder Rürup-Verträge bezahlt haben, denn dies
beruht auf politischer Entscheidung der Regierung. Die Einzahlungen für Basisrenten und Riesterverträge werden überwiegend in Staatsanleihen angelegt – was der Fachmann
explizite Staatsschulden nennt, ebenfalls mit Haftung des Steuerzahlers. Spannend wie ein Krimi ist die Frage, welche Staaten wann sagen, dass es – über den Minuszins hinaus –
auch keine Tilgung für die Staatsanleihen mehr gibt. Dies kam bereits vor – etwa als gesetzlich in Wien beschlossen wurde, dass (rückwirkend) die Garantie des Bundeslandes
Kärnten für die Nachranganleihen der HypoAlpeAdria-Bank wegfällt. In Deutschland hat man sich darauf ebenfalls vorbereitet, auf Anregung der Europäischen Union, durch sogenannte „CAC-Klauseln“. Und natürlich wäre es wesentlich preiswerter gewesen, das Geld durch höhere Beiträge gleich an den Staat (also die DRV) zu bezahlen. Der Gesetzgeber vergaß
zu verbieten, dass bei Riester und Rürup unsichere Staatsanleihen gekauft werden.

 

Reibungsverluste zerstören eine gute Altersvorsorge

So sammeln etwa Versicherungen das Geld ein, leiten es an Banken weiter, und diese verleihen es an Staaten im In- und Ausland – jeder bekommt eine Marge. Außerdem
fallen auf jeder Ebene Kosten an, sind Risiken durch Eigenkapital zu decken, wollen die Aktionäre darauf einen Gewinn, und der Vermittler eine Provision. Bei heutigen
Verhältnissen bietet dies langfristig zwangsläufig eine negative Renditeaussicht. Garantiert wird von Lebensversicherern immer weniger – und selbst diese Garantien
gelten vermehrt nicht mehr als sicher, da auch Lebensversicherer zusehends als gefährdet gesehen werden. Vorsorgesparer, die dies zunehmend erkennen, verzichten daher
oft ganz auf eine zusätzliche Altersvorsorge, auch wenn damit zwangsläufig die Altersarmut folgt.

 

Lebe heute – spare später

Im Banken-Casino gibt es Abteilungen für Spiel und Wette – dank der europäischen Regelungen (Solvency II und Basel genannt) kann man dort ohne Eigenkapital auf mehr
oder weniger riskante Staatspapiere wetten. Geht es gut, profitieren die Aktionäre – geht es nicht gut, zahlt der Steuerzahler über seine Haftung für europäische
Institutionen (ESM und EZB genannt). Kritiker sprechen dann vom Kapitalisieren der Gewinne – und Sozialisieren der Verluste. Dies ist kein „Null-summen-Spiel“,
sondern durch das zeitliche Verzögern (Fristentransformation) der Insolvenz maroder Banken und Staaten als eine politisch gewollte planmäßige Ungerechtigkeit,
gegenüber der jüngeren Generation, als Haftungsschuldner zu sehen.

 

Mancher Rentner, der Leistungen aus seinem Versorgungswerk, Riester- oder Rürup-Vertrag erwartet, wird später erfahren, dass die Risiken zu groß gewesen sind und die
Rente daher bedauerlicherweise (absehbar) nun zu kürzen ist. Die Presseabteilung wird dann lakonisch vermerken „Sie haben doch nicht erwartet, dass die armen Griechen
oder Spanier Ihnen eines Tages wirklich Ihre Rente am Ende auch pünktlich und vollständig bezahlen?“. Der Bundesgerichtshof wird sich damit jedenfalls nicht befassen
wollen (BGH, Urteil vom 08.03.2016, Az. VI ZR 516/14).

 

Sind Bankenkonkurs und Schuldenschnitt als Tabu-Bruch mit Todesstrafe bedroht?

Der Bankier Herrhausen starb eines unnatürlichen Todes. Ein späterer Nachfolger verwies auf dieses Schicksal, weshalb er einen (expliziten) Schuldenschnitt für marode
Staaten ablehnen würde. In Europa wurde (fast) jede Bank für systemrelevant erklärt und nach der Finanzkrise gerettet – so wie jedes Euro-Land bisher nicht durch
Schuldenschnitt und Zinserhöhung konsolidiert wurde, sondern umgeschuldet. Der EU-Maastricht-Vertrag sah die Eigenverantwortung der Staaten für ihren Haushalt vor
(sogenannte No-bail-out-Klausel, also EU-Nichtbeistand). Während Sparkassen und Landesbanken (einschließlich Konkurs der WestLB) auf „Anstaltslast und Gewährsträgerhaftung“
des Staates verzichten mussten, wurde faktisch in der EU eine Garantie für das Überleben noch so maroder Banken eingeführt. Gewährsträger ist die EZB (und der ESM),
die beinahe wie in einer Planwirtschaft auch Zombiebanken am Leben erhalten und Schrottpapiere aufkaufen. Im Privatrecht würde man vom unzulässigen Vertrag zu
Lasten Dritter sprechen – zu Lasten des Steuerzahlers scheint es zu funktionieren, auch wenn dies zum Dauerthema für Verfassungsrichter wurde. Denn die seit Brüning
verpönte Staatsfinanzierung durch die Druckerpresse (Fiskalpolitik über bis zu mehr als mittelfristige Finanzierungen, anstatt nur kurzfristiger Geldpolitik) führt
in der Zukunft zu Problemen.

 

Das Märchen der Haftung von Bankaktionären und Sparern (Bail-In)

Politiker behaupten gerne, dass die Haftung des Steuerzahlers (Bail-Out) nach der Subprime-Krise beendet wurde. Tatsächlich ist jedoch das Bail-In begrenzt auf 8% der
Banken-Bilanzsumme. Zieht man davon etwa 5% (das Eigenkapital der Aktionäre) ab, verbleiben rund 3% Fremdkapital-Quote (zu Lasten der Bank-Gläubiger, also der Sparer):
Den Rest trägt weiterhin der Steuerzahler.

 

Die Risiken der Kreditinstitute werden systematisch erhöht, weil faktisch der ESM und die EZB (ohne Versicherungsprämie wie bei CDS-Verträgen, und ohne Haftung mit
Eigenkapital der Bank) für die Verluste der Banken laufend durch Aufkäufe von Schrottpapieren zur Verfügung steht. Es hat gewiss seine guten Gründe, weshalb nach
gegenwärtiger Lage die Mitarbeiter dieser „Institutionen“ eine Immunität genießen – vielleicht später mit der Aussicht auf übliche Fairness vor Gericht?

 

Negativzins und Bargeldverbot

Es ist kaum verwunderlich, dass sich der weltgrößte Rückversicherer dem Negativzins entzieht, indem er bereits Bargeld und Gold in Tresoren einlagert – ebenso bereits
manche Banken. Der negative Zins der EZB wird von Fachleuten als implizite Entschuldung beschrieben – man spricht dabei in der Schweiz auch vom WIR-Geld, und erinnert
sich an das frühere lokale Wirtschaftswunder aus Wörgl (Austria) durch eine eigene Tauschwährung mit zeitlich limitiertem Wert.

 

Dabei wird leicht übersehen, dass in den letzten 40 Jahren der Realzins (Zins minus Inflation) in bis zu mehr als jedem zweiten Jahr gar nicht positiv gewesen ist.
Es ist daher fraglich, ob Geld wirklich zur Aufbewahrung von Werten geeignet war – oder eher zu Spekulation und Kriegsfinanzierung?

 

Die Griechen – speziell die Spartaner – standen zur Förderung der Wirtschaft der Polis des Handels der Wertaufbewahrungsfunktion des Geldes jedenfalls ablehnend
gegenüber und haben daher in ihren Stadtstaaten lange nur wertloses Geld z.B. aus Eisen als Tauschmittel zugelassen. Erst zur Kriegsfinanzierung im peloponnesischen
Krieg brauchten sie Geld von Wert – teils geliehen vom Perserkönig.

 

Übersehen werden kann auch, dass es ein Federstrich des Gesetzgebers wäre, die Gemeinnützigkeit ausgewählter Institutionen zu streichen, um deren Vermögen zu besteuern
oder zum Wohle der Allgemeinheit zu enteignen, Artikel 14 Grundgesetz. Auch Politikern wird nachgesagt, dass ihre Not sie erfinderisch macht – eingeschlossen die Hebung
vormals caritativer Schätze. Die Plünderung von Tempel- und Kirchenschätzen war stets ein probates Mittel der Geldbeschaffung. Pilatus ließ aus Geldmangel den Jerusalemer
Tempelschatz konfiszieren, um eine Wasserleitung zu bauen.

 

Bis zu mehr als 25% sichere Armutsrentner?

Durch die Agenda „Fordern und Fördern“, versehen mit der Monstranz eines – wegen Untreue und mehreren Millionen Bunga-Bunga-Schadensersatz-Haftung verurteilten – Protagonisten,
hat sich eine politische Partei selbst demontiert. Aus vormals bis zu weniger als 10% prekärer Arbeit wurden inzwischen bis zu mehr als 25% der Bevölkerung – eingeschlossen eine Lebenssituation „von der Hand in den Mund“, ohne einen Cent an Ersparnissen. Auch künftig bis zu mehr als 40% Grundsicherungsrentner bieten keine Gewähr, für Biedermänner ohne
vermehrte Brandstifter.

 

Ganz zu schweigen von einer Jugend, die in der EU mancherorts mit bis zu mehr als 50% im Umfang bürokratisch als „Lost Generation“ beschrieben wird. Dies bedeutet für die
kapitalgedeckte Altersversorgung – auch in Rürup- und Riester – ein nicht unerhebliches Abschreibungsrisiko.

 

Vorprogrammierte Altersarmut für alle?

Es ist ein hübsches Ablenkungsmanöver, wenn man den Griechen vorwirft sie hätten die vielleicht 4.000 Steuerhinterzieher gemäß der sogenannten „Lagarde-Liste“ nahezu u
nbehelligt gelassen. Es ist auch hierzulande bekannt, dass staatliches Personal fehlt (auch) um Steuern gleichmäßig einzutreiben. Gleichwohl können die steuerflüchtigen
vermögenderen Privatpersonen keinesfalls einen wesentlichen Rettungsbeitrag leisten. Banken, und deren Steuerhinterziehungsberater für Kunden sind den Behörden längst bekannt
– es ist nur eine Frage der Zeit hier nachzufassen.

 

Dem gegenüber gab es Berichte mit den Titeln „Offshore-Leaks“ und „Lux-Leaks“, welche aufzeigten dass Konzerne vielleicht bis zu weniger als 1% Steuern auf ihre Gewinne
hier bezahlen. Wenn es zutrifft, dass diese rund 70% der Wirtschaftsleistung (BIP) im Inland umsetzen, könnte der Bundeshaushalt sich mehr als verdreifachen. Aber einzelne
Politiker meinten dazu, dass man dieses Problem nicht national lösen könne. Meinen solche Politiker auch, dass man an unseren Grenzen nicht kontrollieren solle welche
Terroristen ihren Fuß auf unseren Boden setzen und welche Bomben im Gepäck sind? Die Berichte über Steuer-CDs jedenfalls erscheinen demgegenüber als harmlos.

 

Leibrente zur Staatsfinanzierung und als Altersversorgung

Die Autoren des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) haben gerade mal in drei Paragraphen (§ 759-761 BGB) die Leibrente seit dem Jahr 1900 ins Zivilrecht übernommen, und den
Rest der Rechtsprechung sowie der Phantasie der Bürger überlassen. Indes könnte man z.B. laufende Beamtenpensionen finanzieren, indem neue Leibrentenverpflichtungen vom
Staat verkauft werden, an die Bürger. Deren Barwert zählt in der EU nicht als Staatschuld, der Kaufpreis für die Leibrente hingegen als Einnahme.

 

Decken kann man dies durch Einnahmen, z.B. aus Infrastruktur (Durchleitungsgebühren, Maut, u.a.), oder schlicht aus Steuern. Wer für Schulden, Zinsen und Tilgung zahlen
kann, der kann auch für Geld eine lebenslange Leibrente zusagen. Was bei Immobilienkauf auf Leibrente, vorgezogener Erbfolge oder Unternehmensübergabe funktioniert, ist
auch im großen Stil praktikabel. Damit ließen sich die offiziellen Staatsschulden rasch in unsichtbare implizite umwandeln.

 

Solche Renten sind auch mindestens so gut kapitalgedeckt wie Lebensversicherungen. Denn auch deren Kapitaldeckung besteht in Staatsschulden und Unternehmensanleihen,
also der Fähigkeit, dass diese zahlungsfähig bleiben.

 

Kapitalbeschaffung durch Leibrentenverkauf für Privatwirtschaft

Was für den Staat, Kommunen, oder Infrastrukturbetriebe wie Dobrindts Bundesautobahngesellschaft richtig ist, geht genauso für andere Wirtschaftsunternehmen und sogar
private Hausbauer: Die Geldbeschaffung durch Verkauf von Leibrenten. Vorgemacht haben es schon unsere Stadtkämmerer seit über 500 Jahren, die damit den Ausbau städtischer
Infrastruktur im späten Mittelalter finanzierten. Damit steht eine zugleich sichere wie lebenslang garantierte und höhere Leibrente zur Verfügung als sie jeder Lebensversicherer
bieten kann.

 

Selbst wenn der Verkäufer der Leibrente nach HGB bilanzieren muss, wäre der zu bilanzierende Passivwert der Leibrentenverpflichtung geringer als das, was im Vergleich zu
Lebensversicherern als marktgerechter Kaufpreis der Leibrente erlösbar ist. Dies bedeutet, der Verkäufer generiert aus dem Verkauf sofort einen Gewinn von z.B. 15 – 20 %,
kann damit sein Eigenkapital stärken, Steuern zahlen oder kann daraus eine Vermittlungsprovision zahlen. Es handelt sich um die bessere und preiswertere, zudem langfristig
kalkulierbare Alternative zur Darlehensaufnahme, ohne Zinsänderungsrisiko.

 

Wahlweise können sofort beginnende oder aufgeschobene Leibrenten verkauft werden. Das heißt, heute wird der Kaufpreis eingenommen, aber die Rentenzahlungen beginnen erst
in einigen Jahren, vielleicht erst in bis zu mehr als 30 Jahren. Durch wahlweise Indexierung der Leibrenten entsprechend dem Lebenshaltungskostenindex bleibt die Kaufkraft
der Rente erhalten.

Entsprechende frei gestaltbare Modelle für Privat und Kommunen hat zum Beispiel die Carta Mensch Stiftung entwickelt.

Dies erscheint Ideal für langfristige Investitionsprojekte, die erst später einen Ertrag bringen. Z.B. auch für Studiendarlehen oder Forschungsförderung oder Steuererleichterungen
im Sinne von Steuerstundungen, wie bei vorgezogenen Sonderabschreibungen, oder bei der Integration der Flüchtlinge, bis sie sich auszahlt.

 

Geförderte Renten durch staatlichen Leibrentenverkauf

Zudem könne durch den Gesetzgeber die Leibrentenkaufpreise auch im Rahmen von Regelungen einer Basisrente oder Riesterrente steuerlich begünstigt werden, sogar mit Zulagen.
Diese Steuerbegünstigungen wiederum können einfach durch den Verkauf von mehr Leibrenten mit finanziert werden. Später bei der Auszahlung der Leibrenten werden diese versteuert,
bei der Einkommensteuer, oder auch gleich an der Quelle als anrechenbarer Vorabzug von z.B. 25 %. Damit wird der Leibrentenverkauf auch als Steuerstundungs- und -sparmodell
gestaltbar, inkl. Zulagen für Geringverdiener und Kinder als Riester-Alternative.

 

Möglich ist aus diesen Mitteln auch, den Wohnungsbau zu fördern, nach Art von Riester ohnehin. Kommunen – aber auch Privatunternehmen – können über eigene Wohnungsgesellschaften
Leibrenten verkaufen, deren Kaufpreise in günstige Wohnungen z.B. auch für Flüchtlinge investiert werden, ganz ohne explizite Schuldenaufnahme. Sogar eine grundbuchliche
Absicherung der Leibrenten ist dabei möglich. Ob nun darüber oder durch Staatshaftung – an Sicherheit sind solche Leibrenten den Angeboten der Lebensversicherer überlegen,
was für eine rege Nachfrage sorgen sollte.

 

Geld für Leibrentenkauf steht schnell und ausreichend zur Verfügung

Vorstellbar wäre z.B., beim Lohnsteuerjahresausgleich anzukreuzen, dass man die Rückerstattung gleich in eine staatliche oder “staatsnahe” Leibrente umgewandelt haben möchte.
Ebenso z.B. das Kindergeld, oder einen Teil des Gehaltes (speziell bei Beamten). Ebenso bei anderen AN als Variante der Entgeltumwandlung.

 

Auch für Betriebe könnte es interessant sein, auf diese Weise ihre bAV-Pensionsverpflichtungen und damit Bilanzrisiken auszulagern. Mit gesetzlicher Grundlage wäre dies z.B. auch schuldbefreiend möglich.

 

Sogar Lebensversicherer selbst und Pensionskassen könnten ihre Rentenverpflichtungen auf diese Weise rückdecken oder sich mit zu schaffender Gesetzesgrundlage ganz daraus
befreien. Versicherer entlasten sich damit bei den Anforderungen an das Solvenzkapital und bei ihren Zinsverpflichtungen sowie dem Langlebigkeitsrisiko und erlangen damit
wieder größere Handlungsfreiheit.

 

Freiwillig als Angebot an den Rentner wäre der Leibrentenkauf stets möglich, dem z.B. eine Staatshaftung, eine solche der Bundesautobahngesellschaft oder eine Grundbuchabsicherung
der Rente vielleicht lieber ist als sogenannte Garantie-Ansprüche an einen Versicherer, die bei Schieflage mit BaFin-Genehmigung unbegrenzt herabgesetzt werden können. So können mit der wählbaren Kapitalabfindung der privaten Rentenversicherung bei Rentenbeginn meist bessere private oder staatliche Leibrenten gekauft werden.

 

Leibrentenverkauf: eine alte und moderne Idee mit Potential

Der Leibrentenverkauf eignet sich für Staat, Kommunen und die Länder, aber auch für Unternehmen jeder Art, um Kapital einzusammeln. Politiker haben dieses Potential zur
Entschuldung und Enthaftung des Staates bisher noch gar nicht gesehen oder genutzt. Für private Vorsorgesparer kann es die Altersversorgung verbessern und vereinfachen. An Zukunftsinvestitionen profitiert er nicht durch Zins und Tilgung, sondern eine lebenslange Leibrente. Damit können Staatsschulden stark reduziert und zudem gegen einen
künftigen Zinsanstieg immunisiert werden.

 

Wo Lebensversicherer in langfristigen Zinsgarantien und festen lebenslangen Rentenzusagen ein teures mit zusätzlichem Solvenzkapital abzusicherndes Risiko sehen, werden
Investoren in Infrastruktur u.a. für sich eine verbesserte Sicherheit gegen Zinsänderungen und eine langfristige Planbarkeit erkennen, die ihnen eher Risiken erspart.
Die Zwischenschaltung von Lebensversicherern, Banken und Kapitalmarkt – zwischen dem Altersvorsorgesparer und dem investierenden Staat oder Unternehmen führt zur Ineffizienz,
teuren Reibungsverlusten, Kostentreiberei und Geldvernichtung.

 

Das Angebot staatlicher oder privatwirtschaftlicher sicherer Leibrenten wird auch die ansprechen, die Lebensversicherungen als Geldvernichtung beurteilen. Die damit
gewonnene Verbesserung der Alterseinkünfte stützt auch in künftigen Jahrzehnten die Nachfrage, Wirtschaftskraft  und das Steueraufkommen und vermindert Altersarmut
und damit den Bedarf an staatlicher Grundsicherung.

 

von Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Peter A. Schramm

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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