Anlegerschutz-Transparenz-Rating und/oder experten-Rating?

*von Johannes Fiala, Rechtsanwalt (München), M.B.A. (Univ.Wales), M.M. (Univ.), geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), EG-Experte (C.I.F.E.), Bankkaufmann (https://www.fiala.de>www.fiala.de )
Existentielle Fragen: Geschädigte Anleger und Vermittler kennen die Situation, wenn es heißt ?Nein, nein, Ihr gutes Geld ist nicht weg ? es hat nur jemand anderes?. Der Vermittler von Finanzprodukten ist nach der Rechtsprechung verpflichtet einfache Plausibilitätsüberprüfungen anzustellen. Wer dies unterlässt, gefährdet das Geld seiner Kunden, und nicht zuletzt auch sein eigenes Vermögen. Bonität und Vita: Ein erster Schritt in diese Richtung stellt es dar, die Bonität der Vertragspartner zu prüfen. Auch eine Auswertung der Fachpresse und die Rückfrage im Kollegennetzwerk, kann überraschende Delikatessen zu Tage fördern. Denken Sie etwa an den Fall von Herrn Saubermann (Name geändert), der eine unerbetene E-Mail zum Anlass für eine Abmahnung nimmt ? von Insidern ist zu hören, dass Saubermann in den letzten Jahren sechsstellige Vorab-Kreditvermittlungsprovisionen eingesammelt hat, die Kunden jedoch seit über einem Jahr auf das Geld bzw. den Erfolg warten. experten-Rating:http://www.experten.de/upload/dateien/rating_erklaerung.pdf>http://www.experten.de/upload/dateien/rating_erklaerung.pdf Die Transparenz des Produktgebers als Unternehmen, sowie dessen Management, stehen im Mittelpunkt des experten-Rating. Hierzu gehören beispielsweise die Fragen, ob nach gesetzlicher Vorgabe auf der Homepage im Impressum die notwendigen Angaben erscheinen oder die Geschäftsberichte fristgerecht auch beim Handelsregister zur öffentlichen Einsicht durch Jedermann vorliegen. Wie sieht es mit der Kreditwürdigkeit aus? Denken sie etwa an den Fall von Firma Saubermann (Name geändert), die sich auf ihrer Internetseite als Aktiengesellschaft ausgibt, dabei jedoch die Handelsregisternummer einer GmbH verwendet. Eine Auskunft des Handelsregisters ergab dann, dass es eine Aktiengesellschaft niemals gab. Wer bezahlt wohl die Rechnung an jene Phantomgesellschaft? Es ist Aufgabe des Vermittlers, sich darüber im Klaren zu werden, welche Schlüsse er aus dem experten-Rating für sich zieht. Handelt es sich um einen seriösen transparenten Partner? Anlegerschutz-Transparenz-Rating:http://www.direkteranlegerschutz.de/as_check.htm>www.direkteranlegerschutz.de/as_check.htm Die Rechtsprechung verlangt vom Vermittler, dass er die steuerliche, wirtschaftliche und rechtliche Tragfähigkeit von Produkten bzw. Anlagekonzepten auf Plausibilität untersucht. Hier setzt das Anlegerschutz-Transparenz-Rating im Bereich von geschlossenen Beteiligungen einschließlich Unternehmensbeteiligungen an. Zwei Punkte werden geprüft: 1. Das beanstandungsfreie Wirtschaftsprüfer-Prospektgutachten: Hier geht es um die Frage, auf was für ein Produkt bzw. Konzept sich der Vermittler bzw. der Geldanleger einlässt. Natürlich muss das WP-Gutachten beanstandungsfrei sein, denn zahlreiche Prospektprüfer haben bereits gegen den IDW-S4-Prüfungsstandard verstoßen und damit fehlerhafte, nicht beanstandungsfreie Arbeit abgeliefert. 2. Die vollständige Leistungsbilanz-Dokumentation: Hier geht es darum, auf wen sich Vermittler und Kapitalanleger einlassen; und zwar in dem Sinne dass Prospektversprechen und Prognosen einem Soll/Ist-Vergleich unterzogen werden. Ob der Initiator ein ?Schaumschläger? ist, muss der Vermittler dann selbst entscheiden, wenn er die Leistungsbilanz besichtigt hat. Irreführung bei Werbung und Schulung: Nicht auszurotten scheint die fahrlässige rechtliche Schlamperei einiger Verantwortlicher für den Vertrieb. Denken Sie etwa an den Fall des Doktor Mustermann (Name geändert). Auf seinen Prospekten gibt es kein Herausgabedatum, dafür kommen immer wieder geänderte Prospektversionen dazu ? wen wundert es wenn dann den Vermittlern und am Ende auch den Kunden ganz unterschiedliche Versionen vorliegen. Die Irreführung durch ?falsche? Prospektversionen ebnet dem Anleger die Option für spätere Rückabwicklung. Doch Doktor Mustermann (Name geändert), weis wie er Vermittler beeindrucken kann ? er beruft sich auf wundersame Rechtsgutachten des Professor Pfeife (Name geändert) über haftungsfreie Rechtsgestaltung. Das Gutachten ist jedoch nur eine ?Zusammenfassung?, trägt keine Unterschrift, und lässt auch gar nicht erkennen, auf welchen Chaos-Prospekt es sich bezieht. Solche Zusammenfassungen sind wertlos und für die Praxis unbrauchbar. Doktor Mustermann (Name geändert), brüstet sich auch auf Schulungen damit, dass seine Konzepte durch eine renommierte Kanzlei geprüft wurden. Der kluge Vermittler besitzt jedoch beispielsweise eine experten-archiv-DVD (http://www.experten.de>www.experten.de) und eine Anlegerschutz-CD-ROM (http://www.anlegerschutzauskunft.de>www.anlegerschutzauskunft.de): Dort wird er fündig, die Kanzlei ist in der Tat als Treuhänder bundesweit bekannt, auf Millionen verklagt, weil Anlegergelder an eine Versicherungs-Briefkastenfirma im Ausland ohne Gegenleistung überwiesen wurden. ?Garantierte Rückzahlung durch Versicherung?? Wer als Vermittler tätig ist, sollte immer mehrere Informationsquellen nutzen, denn zwei positive Ratings sind wesentlich gewichtiger als nur ein einziges für sich allein.

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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