Banken haften bei versteckten Provisionen

    Mittwoch, 26.09.2007
    Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Banken schulden bei geschlossenen Beteiligung unaufgefordert eine Kundenaufklärung, wenn der Erwerbspreis durch versteckte Provisionen knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Beteiligung. Es besteht eine Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank, sofern ihr bekannt ist, dass neben den im Prospekt ausgewiesenen Vertriebskosten weitere Provisionen gezahlt werden. Denn damit werde der Anleger über die Werthaltigkeit des Fondsanteils getäuscht, so Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt aus München. Dies gelte auch bei Zahlung über Dritte, etwa einen Gründungsgesellschafter des Fonds, wenn diese versteckten Provisionen den Wert der Kapitalanlage berühren und letztlich in anderen Mittelverwendungskosten einkalkuliert sind (Az.: XI ZR 243/05).
    (marktundmittelstand.de (26.09.2007))
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    Banken haften bei versteckten Provisionen

    Über den Autor

    Portrait Dr. Fiala
    Dr. Johannes Fiala PhD, MBA, MM

    Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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