bAV: Insolvenzschutz durch Kaution beim Zeitwertkonto

    von Alfons-Maria Gracher, Kredit- und Kautionsmakler (Trier), Bankkaufmann (https://www.buergschaft.com/>www.buergschaft.com) und Johannes Fiala, Rechtsanwalt (München), Bankkaufmann (https://www.fiala.de/>fiala4instalive.instawp.xyz)
    Zeitwertkonto und Altersteilzeit: Die Absicherung von Wertguthaben aus Altersteilzeitverträgen sowie Zeitwertkonten stellt eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers dar, vgl. § 8a ATG und § 23 d SGB IV. Entscheidend ist, dass nach gesetzlicher Vorgabe ?Wertguthaben einschließlich des auf sie entfallenden Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag? gegen Insolvenz zu schützen sind.
    Insolvenzschutz: Für den Insolvenzschutz gibt es zahlreiche Modelle ? der Vermittler tut gut daran, die Rechtssicherheit auf die Probe zu stellen. Schließlich besteht für den Arbeitgeber die Gefahr, dass später bei einer Betriebsprüfung sowohl Altersteilzeitverträge als auch Zeitwertkonten nicht anerkannt werden. Insbesondere bei der Verpfändung, als auch bei Treuhandmodellen, sehen Fachleute bisweilen erhebliche rechtliche Risiken, nicht zuletzt für den Vermittler.
    Absicherung durch Bürgschaft: In der Bundesrepublik werden jährlich mehrere 100 Millionen Euro Bürgschaft zur Absicherung der Mitarbeiter bereitgestellt. Eine professionelle Absicherung bietet jedem Arbeitsnehmer, individuell und persönlich, eine Höchstbetragsbürgschaft zur Absicherung des Wertguthabens, wie es sich während der Arbeitsphase bis zum Störfall ansammelt.
    Rückdeckung durch eine Teil-Kaution: In der Praxis werden dann die Einzelbürgschaften addiert. Daraus ergibt sich dann ein Obligo des Arbeitgebers, also gleichsam ein Gesamtkreditlimit. Für diesen Betrag würde mancher Vermittler dann gerne dem Arbeitgeber mehr oder weniger passende Anlageprodukte verkaufen wollen. Doch dies ist unnötig. Es genügt eine teilweise Besicherung.
    Innenfinanzierung durch Teil-Sicherheit: Je nach Bonität hat der Arbeitgeber für beispielsweise 0-30% des Gesamtobligos eine Sicherheit zu stellen. Für die Höchstbetragsbürgschaften bezahlt der Arbeitgeber eine jährliche Bürgschaftsgebühr in Höhe von etwa 1-2%. Im Endergebnis können dem Arbeitgeber damit beispielsweise 70-100% an Liquidität im Unternehmen verbleiben (berechnet aus dem Brutto-Gehaltsverzicht in der Ansparphase zuzüglich Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung).
    Lösungskonzept: Derartige Lösungsansätze bieten dem Arbeitgeber eine Innenfinanzierung zu faktisch traumhaften Konditionen ? im Vergleich etwa zum Bankkredit. Typischerweise lassen sich damit natürlich auch eventuelle geeignete Kapitalanlagen kombinieren. In jedem Falle werden derartige Konzepte nicht nur von Versicherungsmaklern nach dem Prinzip des Best-Advice, sondern auch von klassischen Unternehmensberatern beim Arbeitgeber eingeführt.

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    Über den Autor

    Portrait Dr. Fiala
    Dr. Johannes Fiala PhD, MBA, MM

    Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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