Betriebsrenten – Schadensersatz für Arbeitnehmer

BR, Dienstag, 19. September 2006
Um die private Altersvorsorge zu stärken, wurde 2001 bei der betrieblichen Altersvorsorge ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltumwandlung gesetzlich verankert (§ 1 a Betriebsrentengesetz). Zudem erhalten derartige Einzahlungen Steuer- und Sozialversicherungsvergünstigungen. In der Folge wurden viele solcher Verträge abgeschlossen. Mindestens drei Millionen Beschäftigte zahlen Teile ihres Entgelts in Betriebsrentenverträge ein.
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. – Betriebsvorsorge: Rente über den Betrieb www.vorsorgedurchblick.de Nun stellt sich heraus: Viele dieser Verträge sind für die Mitarbeiter ein schlechtes Geschäft. Das gilt vor allem, wenn von den Beiträgen zunächst die Provision der Vermittler bezahlt wird. Muss der Arbeitnehmer vorzeitig den Alters- Vorsorge-Vertrag beenden, etwa, weil er arbeitslos wird oder den Arbeitsplatz wechselt, bekommt er jahrelang nicht einmal das wieder heraus, was er bereits eingezahlt hat.
Nun gibt es Gerichtsurteile, die den Arbeitgeber dazu verurteilen, dem Arbeitnehmer den Schaden zu ersetzen (z. B. Amtsgericht Stuttgart 19 Ca 3152/04 v. 17.1.2005), weil er ihn über drohende Verluste durch Abschluss- und Stornokosten nicht aufgeklärt hat. Zum Verständnis: Der Arbeitgeber geht den Versicherungsvertrag ein, in den der Arbeitnehmer dann einzahlt.
Der Vorsitzende Richter des Bundesarbeitsgerichts, Dr. Gerhard Reinecke, der den für Betriebsrenten zuständigen Senat leitet, ist sogar der Auffassung, dass diese „gezillmerten“ Tarife in der Betriebsrente prinzipiell nicht zulässig sind. Der Arbeitgeber hafte unabhängig von seinem Verschulden.
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. – Anspruch auf Schadenersatz www.vorsorgedurchblick.de Hintergrund: Für die Versicherungsunternehmen ergeben sich dank der staatlichen Förderung in diesem Markt große Möglichkeiten. Die Kosten, die in den Verträgen stecken, sind für die Vertragspartner kaum nachzuvollziehen. Ralph Kiening, Honorarberater der Bamberger European Pension Services, meint dazu aus seiner Praxis: “Für den Handwerker, für den Firmenchef, für den Arbeitnehmer ist überhaupt nicht ersichtlich, welche Kosten in den Verträgen enthalten sind.”
Der “Verbraucherzentrale Bundesverband” in Berlin hat bereits ein Urteil wegen Intransparenz der Abschlusskosten gegen die Allianz Pensionskasse erwirkt.
Das Urteil als pdf-Dokument www.experten.de Probleme sieht Verbraucherschützerin Dorothea Kleine vor allem, wenn Arbeitnehmern Provisionen vorweg belastet werden: “Dies führt im Zweifel zu finanziellen Verlusten, nicht aber zum Aufbau einer vernünftigen Altersvorsorge, profitieren tut allein der Vertrieb. Dies kann nicht im Sinne einer staatlichen Altersvorsorgeförderung sein. Deswegen fordern wir ein Verbot solcher Verträge.”
Die Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bundesverband zu dem Urteil Für die Betriebe stellt sich nach den Haftungsurteilen zudem die Frage: Muss ein möglicher Schadenersatz in die Bilanz aufgenommen werden? Johannes Fiala, auf betriebliche Versorgungswerke spezialisierter Rechtsanwalt aus München, weist darauf hin, dass das böse Folgen haben kann: “In einem Beispielfall aus unserem Hause mit 1.200 Mitarbeitern wurden drei Jahre jeweils 1,2 Millionen Euro einbezahlt, 3,6 Millionen zusammen. Der eingeschaltete Versicherungsmathematiker hat ausgerechnet, dass davon drei Millionen fehlen. Nur noch 0,6 Millionen sind heute vorhanden. Müsste das Unternehmen die fehlenden drei Millionen in die Bilanz einstellen, wäre es heute pleite.”
Garantiert keine Schadenersatzforderungen drohen dem Chef, wenn er auf eigene Kosten statt des üblichen Vermittlers einen neutralen Berater hinzuzieht. Der unterstützt ihn gegen Honorar bei der Auswahl von Verträgen, die günstig sind und keine Abschlusskosten beinhalten. Für die Mitarbeiter macht sich das als ein dickes Plus bei der Betriebsrente bemerkbar.
(Bericht: Katharina Adami) (Stand: Mitte September 2006)
(DasErste.de (19.09.2006))
Mit freundlicher Genehmigung vonhttp://www.DasErste.de/>www.DasErste.de undhttp://www.brnet.de/>www.brnet.de.

Unsere Kanzlei in München

Unsere Kanzlei finden Sie in der Fasolt-Straße 7 in München, ganz in der Nähe von Schloss Nymphenburg. Unser Team besteht aus hochmotivierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die für alle Belange unserer Mandanten zur Verfügung stehen. In Sonderfällen arbeitet unsere Kanzlei mit ausgesuchten Experten zusammen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.


Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
»Mehr zu Dr. Johannes Fiala

Auf diesen Seiten informiert Dr. Fiala zu aktuellen Themen aus Recht- und Wirt­schaft sowie zu aktuellen politischen Ver­änderungen, die eine gesell­schaftliche und / oder unter­nehmerische Relevanz haben.

Videoberatung

Termin buchen

Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin bei uns.

Termin vereinbaren / Rückrufservice

Sie werden bereits juristisch beraten und wünschen eine Zweit­meinung? Nehmen Sie in diesem Fall über nach­stehenden Link direkt Kontakt mit Herrn Dr. Fiala auf.

Juristische Zweitmeinung einholen

(Das erste Telefonat ist ein kostenfreies Kennenlerngespräch; ohne Beratung. Sie erfahren was wir für Sie tun können & was wir von Ihnen an Informationen, Unterlagen für eine qualifizierte Beratung benötigen.)