Courtagen und Provisionen ade

Am 27. April 2007 hat das Bundesjustizministerium den Entwurf der „Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen” vorgelegt. Das heißt für den Vermittler, dass er seine Vergütung offen legen muss.
Versicherungsvermittler müssen demnächst ihre Erfolgsvergütung in Euro und Cent vor dem Vertragsschluss ausweisen – zunächst für Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherungen. Ein Versicherungsverband hat diesem Vorschlag entgegengesetzt, nur einen prozentualen Ausweis zu fordern – doch auch der birgt die Gefahr der Intransparenz.
Abschaffung von Provision und Courtage in Europa
Der Interessenkonflikt des Versicherungsvermittlers rührt insbesondere von dem System, wonach der Vermittler seinen „Lohn“ vom Versicherungsunternehmen erhält. In Norwegen, Schweden, Finnland und Dänemark wurde nach einer Affäre um Kartellabsprachen die Provision bzw. Courtage als Vergütungsmodell bereits gesetzlich abgeschafft. Folge war, dass rund 50 Prozent der Versicherungsmakler die Tätigkeit einstellten. Trend zur Transparenz Der im Januar 2007 veröffentlichte Bericht der EU-Kommission führt dazu, dass in Europa die Abschaffung von Courtagen und Provisionen auf der Agenda steht. Der Vermittler befindet sich allein deshalb in einem Interessenkonflikt, weil er seine Vergütung vom Versicherer bekommt – und damit, so der Eindruck der EU-Kommission, wird der Wettbewerb durch intransparente Vergütung behindert.
Strategie der Versicherungsmakler?
Nicht nur, dass seit Monaten zahlreiche Makler prophezeien: „Im Jahre 2010 gibt es nur noch die Honorarberatung und Nettotarife“ – die Aktivitäten der EUKommission könnten hierfür gleichsam als „Turbo“ wirken. Der Paradigmenwechsel wird nicht nur eine Auslese der Vermittler begünstigen, sondern auch den Aus- und Fortbildungsmarkt fördern. Während die politische Bedeutung der Versicherungsunternehmen insgesamt offenbar abnimmt, wird das Ansehen der strategisch und fachlich zeitgemäß fitten Vermittler tendenziell zunehmen. Bereits heute gibt es innovative Vertriebsunternehmen, die begonnen haben, auch eine Honorarberatung, selbst im Privatkundensegment, zu etablieren. Und große Vertriebe sind in der Lage, sich zu eigenen fertigen Produkten einen austauschbaren Versicherer als Risikoträger aussuchen zu können. Die Versicherer könnten sich dann bald in einer ähnlichen Rolle befinden wie die Zulieferer der Automobilindustrie – abhängig von selbständigen Vertrieben.
Defizite beim Versicherungsvermittler
Die EU-Vermittlerrichtlinie sorgt dafür, dass die Kunden kritischer und angesichts der gesetzlichen Mindestversicherung klagefreudiger werden. Qualitätsmanagement, Fortbildung, eigene Archive mit Informationen über Kunden und von Produktgebern, Netzwerkbildung und Spezialisierung werden überlebenswichtig.
Defizite im Versicherungsvertrieb
Schon die Kapitallebensversicherung birgt für Versicherer und Vermittler gravierende Haftungsrisiken. Mancher Betreuer von Versicherungsvermittlern gerät so auch in die direkte Schusslinie von Kunden und „seinen“ Vermittlern, wenn ihm die „vorsätzliche sittenwidrige Schädigung“ durch unrichtige Schulung vorgeworfen wird.
Transparenz nur bei absolut ausgewiesenen Abschlusskosten
Der Vorschlag von Seiten der Versicherer, die Abschlusskosten als Prozentsatz auszuweisen, führt nur zur weiteren Intransparenz. Ob bei einem Vertrag mit 100 Euro Monatsprämie über 40 Jahre in den ersten fünf Jahren Abschlusskosten in Höhe von insgesamt 1.920 Euro oder monatlich in den ersten fünf Jahren Abschlusskosten in Höhe von nur 0,067 Prozent der Beitragssumme erhoben werden, ergibt das Gleiche und dies wird kaum ein Kunde erkennen. Nur die Angabe der Provision/Courtage in absoluter Höhe ist geeignet, dem Kunden die richtige Vorstellung zu geben.
Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt (www.fiala.de) und Diplom-Mathematiker Peter A. Schramm, Aktuar DAV (www.pkv-gutachter.de).
(versicherungsmagazin 8/2007, 49)
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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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