Buko 2006 (vom 07. – 10. September 2006)
Zahlreiche Versicherer, Steuerberater und Finanzdienstleister beruhigen den Unternehmer mit der Aussage ?Ihre betriebliche Altersvorsorge ist insolvenzgeschätzt?.
Neueste BGH-Urteile und der letzte Bericht des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages zeigen: Der Insolvenzverwalter kann die Rückdeckung der Pensionszusage einziehen und verwerten ? der Pfändungsschutz läuft ins Leere.
ähnlich problematisch ist für den GGF das Zeitwertkonto. Den meisten Familienunternehmern ist die Problematik nicht bekannt ? die Steuerberater sitzen seit Jahrzehnten auf nicht ?gewarteten? lückenhaften Verträgen. Es besteht Handlungsbedarf.
Das Märchen vom Insolvenzschutz der Pensionszusage
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