Deutsche Steuerberater Versicherung Prämien-Erhöhung

Die Meldung im COLLEGA-Wochen-Ticker 50/2017 zeigt, dass die derzeitige Niedrigzinsphase auch die berufsständischen Altersversorgungswerke ungemein belastet.

Der Leser von COLLEGA-Wochen-Ticker, Herr Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala schreibt uns hierzu:

“Als von der BaFin beaufsichtigtes privates Versicherungsunternehmen ist die Deutsche Steuerberater-Versicherung Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG an die dafür geltenden Gesetze gebunden. Rechte und Pflichten ergeben sich aus dem VVG sowie den jeweils für die Tarife geltenden Bedingungen inkl. Besonderer Bedingungen für Dynamikanpassungen, ferner aus der Satzung.

Darin sollte also auch geregelt sein, ob und mit welchen Folgen einer Dynamikanpassung widersprochen werden kann, oder diese für die Zukunft ganz ausgeschlossen werden kann.

Bei Streitigkeiten, z.B. ob Verträge korrekt abgewickelt werden, können Beschwerden an die zuständige Aufsichtsbehörde BaFin oder den Ombudsmann gerichtet werden:

Zuständige Aufsichtsbehörde:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
Verbraucherschlichtungsstelle:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin

Allgemein können bereits erworbene Ansprüche nicht gekürzt werden, auch wenn die Dynamik ausgesetzt oder beendet wird – sie steigen dann nur durch Dynamik nicht zusätzlich weiter. Es kommt aber vor, dass Versicherungsnehmer sich aufgrund von Fehlvorstellungen über die Bedeutung von Mitteilungen – wie etwa Standmitteilungen – im Irrtum befinden und dann Zusammenhänge daraus vermuten ablesen zu können, die so in keiner Weise bestehen. Zu empfehlen wäre daher, sich an die Versicherungsaufsichtsbehörde oder den Ombudsmann zu wenden – beide können sich in die Verständnisprobleme versicherungsmathematischer Laien hineindenken.

von Dr. Johannes Fiala

mit freundlicher Genehmigung von

www.collega.de (veröffentlicht im Collega-Wochenticker-51-52/2017 vom 18.12.2017)

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