GDV zum Betriebsrenten-Urteil

Laut Fondsprofessionell.de hat inzwischen der Versichererverband GDV zu dem Münchner Betriebsrenten-Urteil Stellung genommen (vgl. Finblog vom 26.4.2007). Nach dem – nicht rechtkräftigen – Urteil des Landesarbeitsgerichtes München (4 Sa 1152/06) haftet der Arbeitgeber, wenn ein Arbeitnehmer bei Entgeltumwandlung durch “Zillmerung” einen Verlust erleidet. Zillmerung bedeutet, dass das Kundenkonto sofort mit den Abschlusskosten für die gesamte Laufzeit belastet wird. Fondsprofessionell.de berichtet über die GDV-Stellungnahme wie folgt: Die Versicherungswirtschaft wendet gegen das Urteil ein, mit gezillmerten Tarifen erreiche man höhere Ablaufleistungen und bei hinreichender Aufklärung des Arbeitnehmers liege eine privatautonome, freiwillige (Individual-)Abrede vor, so dass auch die Paragraphen 307 ff. BGB nicht greifen würden. Zudem hätte der BGH in der von dem LAG herangezogenen Entscheidung festgestellt, dass das Zillmerverfahren grundsätzlich keine unangemessene Benachteiligung im Sinne des Paragraphen 307 BGB darstelle. Ferner sei zu berücksichtigen, dass der Gesetzgeber im Rahmen der anstehenden Novellierung des VVG selbst von der Zulässigkeit einer Verrechnung von Abschlusskosten ausgehe. Was die Kanzlei Fiala (hat die klagende Arbeitnehmerin vertreten) dazu sagt, steht ebenfalls in dem Bericht. Für mich besonders erstaunlich ist die GDV-Aussage (sofern sie richtig zitiert wurde), mit gezillmerten Tarifen erreiche man höhere Ablaufleistungen. Das Gegenteil ist normalerweise der Fall, und zwar wegen den negativen Folgen für den Zinseszins-Effekt. Bei einer Zillmerung ist in den ersten Jahren der Vertragslaufzeit kein oder nur ein geringes Guthaben vorhanden, das verzinst wird. Es fehlt der Zinsträger. Das macht sich langfristig bemerkbar. Die �lternative ist die gleichmäßige Verteilung der Abschlusskosten auf die Jahre der Vertragslaufzeit (wie das bei Investmentfonds üblicherweise praktiziert wird). Von jeder Einzahlung geht etwas ab für die Abschlusskosten. Es baut sich schneller ein Guthaben auf, das Zinsen trägt. Und diese Zinsen tragen dann ebenfalls wieder Zinsen. Je nach Modellannahmen (Laufzeit, Rendite p.a., Verwaltungskosten usw.) kann auch mal das Zillmer-Verfahren bei der Ablaufleistung die Nase vorn haben. Alle Modelle sind aber angreifbar, da es z.B. in der Praxis nie eine über 20 oder 30 Jahre gleichmäßige Rendite von z.B. 5 % gibt. Zumal es in diesem Fall auf solche Rechenkunststückchen gar nicht ankommt: Es geht darum, dass Arbeitnehmer viel häufiger als früher den Job wechseln, teilweise wechseln müssen. Den Job auf Lebenszeit hat kaum einer mehr. Wenn so ein Wechsel dann für die Betriebsrente einen derben Verlust bedeudet, ist etwas falsch mit der Betriebsrente.
(finblog.de (08.05.2007))
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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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