H-Bank München “Wohlwollende Prüfung zugesagt”

In unserer letzten Pressemitteilung an die Medien berichteten wir über eine Auseinandersetzung zwischen Investoren und der Münchener H-Bank.

Wie bekannt, fühlen sich Anleger übervorteilt, da sie für die erworbenen Objekte unrealistisch hohe Preise bezahlten. Die Bank weigerte sich, bei der beabsichtigten Konditionenanpassung eine von den Kunden gewünschte Klausel anzuerkennen, wonach die Schadensersatzansprüche der Kunden gegenüber der Bank unbeschadet der Konditionenanpassung weiterbestehen bleiben sollten. Inzwischen wurden zwischen Rechtsanwalt Fiala, München, dem VfE und der H-Bank Verhandlungen geführt. Das “vorläufige” Resultat dieser Verhandlungen ist unserer Meinung nach zufriedenstellend für die Betroffenen, sofern die Vereinbarungen auch eingehalten werden.

Nachfolgend drucken wir auszugsweise die wesentlichen Passagen der Vereinbarung ab, wie sie von der Rechtsabteilung der H-Bank an RA Fiala und den VfE übermittelt wurden:

… bieten wir … den Abschluss einer Vereinbarung über Konditionenanpassung an und bestätigen in diesem Zusammenhang wie folgt:
Sie prüfen im Auftrag Ihrer Mandanten derzeit die Wirksamkeit der Darlehensverträge mit unserer Bank. Nach unserer Überzeugung sind in allen Fällen wirksame Darlehensverträge zustande gekommen. Im Interesse Ihrer Mandanten geben wir Ihnen jedoch Gelegenheit, die Verträge zu überprüfen und erklären hiermit ausdrücklich, dass durch die anstehende Konditionenanpassung keine Verwirkung von Rechten und keine Bestätigung von nichtigen Verträgen eintreten kann und dass die Rückforderung geleisteter Zahlungen auf den Darlehensvertrag nicht gemäß § 814 BGB ausgeschlossen ist.
Wegen der derzeit günstigen Zinsen sollten Vereinbarungen über Konditionenanpassung baldmöglichst getroffen werden. Zu diesem Zweck erhalten Ihre … Mandanten mit gleicher Post neue Angebote auf Abschluss einer Vereinbarung über Konditionenanpassung, die innerhalb der dort genannten Frist angenommen werden können. Ihren Mandanten gegenüber haben wir unsere obige Bestätigung noch einmal ausdrücklich abgegeben.
Darüber hinaus bieten wir unseren Kunden noch einmal ausdrücklich Entgegenkommen, wohlwollende Prüfung des Einzelfalls und Hilfe – insbesondere in Fällen wirtschaftlicher Not – an.

Ob und wie geholfen werden kann, hängt maßgeblich vom Einzelfall und von der Offenlegung der aktuellen Einkommens- und Vermögenssituation ab.

 

von Dr. Johannes Fiala

 

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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