Ist die Riester-Rente wirklich sicher?

Wenn der Bundesrat nicht noch die Notbremse zieht, tritt das Betriebsrentenstärkungsgesetz zum 1. Januar 2018 in Kraft. In diesem Zusammenhang wird auch die Riester-Rente aufgewertet. In der Ansparphase steigt die Grundzulage von 154 auf 175 Euro jährlich. Für betriebliche Riester-Renten entfällt ab 2018 in der Auszahlungsphase die SV-Pflicht; sie werden fortan wie private Riester-Renten privilegiert. Vor allem die Kombination aus Arbeitgeberzuschuss für Geringverdiener und Riester-Rente macht betriebliches Riestern in Zukunft auf den ersten Blick sehr lukrativ.

 

Auf den zweiten Blick sollten sich Berater und deren Kunden nicht so sicher sein. Die deutsche Politik verspricht gerade seit Ausbruch der Finanzkrise viel, wenn der Tag lang ist. Ein Blick zurück: Am Sonntag, den 5. Oktober 2008 sagte die Kanzlerin „Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind. Auch dafür steht die Bundesregierung ein.“ Das war eine wunderbare politische Willenserklärung, aber mangels gesetzlicher Grundlage leider keine harte Garantieerklärung. Am 24. April 2016, wieder ein Sonntag, wird eine Arbeitsministerin mit den Worten zitiert „Der Staat garantiert, dass alle Riester-Inhaber ihr Geld ausgezahlt bekommen.” Auch dies war eine Aussage ohne Gesetzesgrundlage.

 

Was aber sagt das Gesetz? Im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz ist gleich in Paragraf 1 nachzulesen: „Ein Altersvorsorgevertrag im Sinne dieses Gesetzes liegt vor, wenn zwischen dem Anbieter und einer natürlichen Person (Vertragspartner) eine Vereinbarung in deutscher Sprache geschlossen wird, … in welcher der Anbieter zusagt, dass zu Beginn der Auszahlungsphase zumindest die eingezahlten Altersvorsorgebeiträge für die Auszahlungsphase zur Verfügung stehen …“. Gesetzlich ist damit der Anbieter, also Versicherer, Fondsgesellschaft oder Kreditinstitut, ein Garant für die Riester-Sparer – und nicht der Staat.

 

Sicher ist allenfalls der Verdienst für den Namensstifter der Riester-Rente, behaupten böse Zungen. Tatsächlich berichtete die Tagespresse im Jahr 2008, dass der damalige Arbeitsminister Walter Riester an Werbevorträgen 284.000 Euro verdient habe. Im Durchschnitt sicher scheint, dass die Riester-Sparer auf die Beitragsgarantie, also eine Null-Prozent-Verzinsung, angewiesen sein werden, denn die Hoffnung auf eine positive Rendite durch Geldanlage beim Versicherer schwindet durch das anhaltende Niedrigzinsumfeld.

 

Nach 40 Jahren Sparphase und vielleicht 20 Jahren Auszahlungsphase könnte jeder vierte Anbieter bei durchschnittlich angenommener 0,5 Prozent jährlicher Insolvenzhäufigkeit gemäß Solvency-II-Anforderungen als Garant des Riester-Sparers wegfallen. Ein mindestens ebenso großer Anteil könnte „freiwillig“ liquidieren – um einem Insolvenzantrag der Bafin zuvorzukommen. Erinnern wir uns: Im April 2016 hat die Bafin angekündigt, eine zweistellige Anzahl von Lebensversicherern engmaschiger zu beobachten. Man könne nicht ausschließen, dass einzelne Lebensversicherer aus dem Markt ausscheiden werden, hieß es, und nahm die Unternehmen fortan „in Manndeckung“. Im Extremfall führt ein Ausscheiden aus dem Markt entweder eine Geschäftseinstellung oder die Insolvenz – so dass nur noch die Abwicklung bliebe.

 

Natürlich sind Riester-Verträge ordentlich kündbar. Dann sind aber die Zulagen futsch. AEs könnte Ärger für Berater und Anbieter geben, wenn enttäuschte Anleger auf die Einhaltung von „Garantien“ pochen. Vorzuziehen wird eine Umschichtung auf Wohnriester sein, etwa einen entsprechenden Bausparvertrag oder die Tilgung von Wohnbaudarlehen. Dann bleiben die bisherigen Zulagen und Steuervorteile erhalten und können auch künftig weiter gewährt werden. Im Gegensatz zu einer Riester-Rente lässt sich die Immobilie schon heute in der Sparphase nutzen und das damit gebildete Riester-Vermögen ist sogar vererbbar. Um nicht missverstanden zu werden: Ich halte die Riester-Rente nicht für gescheitert. Durch die erhöhte Förderung werden sie Abschlusszahlen wahrscheinlich wieder an Dynamik gewinnen. Man sollte nur genau hinschauen, wer welche Garantien ausspricht und was diese Versprechen im Ernstfall wert sind.

 

von Dr. Johannes Fiala

 

mit freundlicher Genehmigung von

www.portfolio-international.de (veröffentlicht im Finanzfachmagazin Portfolio International, Ausgabe 03/2017, Seite 22)

Unsere Kanzlei in München

Unsere Kanzlei finden Sie in der Fasolt-Straße 7 in München, ganz in der Nähe von Schloss Nymphenburg. Unser Team besteht aus hochmotivierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die für alle Belange unserer Mandanten zur Verfügung stehen. In Sonderfällen arbeitet unsere Kanzlei mit ausgesuchten Experten zusammen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.


Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
»Mehr zu Dr. Johannes Fiala

Auf diesen Seiten informiert Dr. Fiala zu aktuellen Themen aus Recht- und Wirt­schaft sowie zu aktuellen politischen Ver­änderungen, die eine gesell­schaftliche und / oder unter­nehmerische Relevanz haben.

Videoberatung

Termin buchen

Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin bei uns.

Termin vereinbaren / Rückrufservice

Sie werden bereits juristisch beraten und wünschen eine Zweit­meinung? Nehmen Sie in diesem Fall über nach­stehenden Link direkt Kontakt mit Herrn Dr. Fiala auf.

Juristische Zweitmeinung einholen

(Das erste Telefonat ist ein kostenfreies Kennenlerngespräch; ohne Beratung. Sie erfahren was wir für Sie tun können & was wir von Ihnen an Informationen, Unterlagen für eine qualifizierte Beratung benötigen.)