Im Zuge der kommenden Abgeltungsteuer treten Lebensversicherer aus Liechtenstein in Deutschland verstärkt auf. Der Münchener Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass sich hier das Problem des Gestaltungsmissbrauchs ergeben kann, was dazu führt, dass aus einer steuerbegünstigten Lebensversicherung ein steuerpflichtiges Investment wird. Es genügt, so Fiala, „dass der Kunde die normalerweise dem Versicherer obliegenden Anlageentscheidungen selbst mit dem Vermögensverwalter bzw. seiner Bank abstimmt. „Wenn der Kunde die Verfügung über seine Vermögenswerte faktisch niemals aus der Hand gegeben hat, fehlt es bereits an einer Einlage beim Versicherer, die analog einer Prämienzahlung angesehen werden könnte“, stellt Fiala fest. Weiter: „In zahlreichen Mantel-Versicherungsverträgen fehlt die übernahme eines Todesfall- Risikos oder anderer wesentlicher biometrischer Risiken durch den Versicherer…Die gelebte Praxis einer Vermögensverwaltung durch Ummantelung des Kundendepots erscheint daher bisweilen als direkte Anstiftung zur Steuerhinterziehung“. Vor Ummantelungsprodukten via Liechtenstein hat auch der GDV gewarnt.
Sven Krüger
(VI-Report (Financial Performance) 7/2008, 1)
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