In Deutschland leben nur knapp 50% der Bevölkerung in den eigenen vier Wänden und so landet man hierzulande im europäischen Vergleich auf dem vorletzten Platz, was die Wohneigentumsquote angeht. Dies bedeutet nicht nur, dass die Hälfte der Einwohner diesen Landes in einem Mietverhältnis steht, sondern bietet alleine wegen der Vielzahl an Betroffenen ein enormes Potential für Streit und rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Mietern, Vermietern, Hausverwaltungen und Wohnungsbaugesellschaften. Wenngleich der gesetzliche Umfang des Mietrechts auf den ersten Blick gering und überschaubar erscheint, so darf man sich nicht täuschen lassen. Das Mietrecht in Deutschland beruht neben der gesetzlichen Grundlage auf einer Vielzahl von Gerichtsurteilen und Streitfällen, die dieses Metier jährlich komplexer und umfangreicher machen.
Die Problemstellungen und Streitfragen sind hierbei so vielfältig, wie die Mieter selbst. So gilt es manchmal lediglich Rechtssicherheit zu schaffen, bei den bekannten “urbanen” Mythen zum Thema Mietrecht. Darf ich auf meinem Balkon grillen? Muss ich den Hausflur nass wischen?, etc. Wir alle kennen die kleinen Hürden beim Auszug aus einer Mietwohnung und die damit einhergehenden Fragen. Was muss repariert werden, was nicht? Muss die Wohnung frisch gestrichen übergeben werden und wenn ja welche Qualitätsstandards müssen hierbei erfüllt werden?, usw. Doch es geht auch weitaus komplexer.
So gilt es, rechtsverbindlich politische Entscheidungen und Eingriffe in den Mietmarkt für unsere Mandanten einzuordnen. Als Beispiele lassen sich hier die Themen der Mietpreisbremse, Mietendeckel sowie Modernisierung und Mietpreisanpassung anführen. Wenn dann auch noch mehrere Jahre zwischen politischem Beschluss, Implementierung in den Alltag der Menschen und finalem Gerichtsurteil stehen, so werden die rechtlichen Gefüge und Konsequenzen für die verschiedenen Parteien schnell unübersichtlich und die rechtlichen Konsequenzen nur unzureichend erfasst. Die Streitfälle können hierbei sehr vielfältig sein und nehmen schnell auch abstruse Ausmaße an.
Aus gegebenem Anlass sei noch ein weiteres konkretes Beispiel für eine hochkomplexe juristische Auseinandersetzung mit dem Thema Mietrecht genannt: Die Auslegung von Mietverträgen und Mietverhältnissen im Kontext der Coronapandemie, die sowohl Auswirkungen auf gewerbliche Mieter als auch auf private Mieter hat, wird mittelfristig enormes Streitpotential über gezahlte Mieten und/oder gekündigte Mietverhältnisse mit sich bringen. Die Liste an möglichen Streitfällen ist nicht nur in diesem Kontext lang.
Mit unserer Kanzlei betreuen wir Mieter und Vermieter gleichermaßen. Unser Ziel ist es, Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen. Nicht immer muss eine Auseinandersetzung vor Gericht enden. Eine umfassende Beratung und eine detaillierte Analyse des Sachverhalts hilft häufig auch ohne den Gang vor Gericht, Streitigkeiten aus der Welt zu schaffen. Sprechen sie uns gerne mit Ihrem aktuellen Fall an!