OLG Frankfurt: Keine Versicherungsmaklerhaftung ohne Dauerschuldverhältnis

    *von Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt (München), Mediator (Univ.), MBA Financial Services (Univ.Wales), MM (Univ.), geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), EG-Experte (C.I.F.E.), Lehrbeauftragter für Bürgerliches und Versersicherungsrecht (Univ. of Cooperative Education), Bankkaufmann (fiala4instalive.instawp.xyz)
    “Tatsachen hören nicht auf zu bestehen, nur weil sie unbeachtet bleiben” (Aldons Huxley)
    Das OLG Frankfurt hat die Klage eines Kunden gegen seinen Versicherungsmakler durch Urteil vom 05.07.2006 (Az. 7 U 68/05) abgewiesen.
    Zur Begründung führte es aus, dass der auf Schadensersatz verklagte Versichrungsmakler in keinem Dauerschuldverhältnis zum Kunden stand. Dies wäre nur dann der Fall gewesen, wenn der Makler beispielsweise die „Bestandsbetreuung“ übernommen hätte. Der Versicherungsmakler hatte jedoch keinen schriftlichen Vertrag mit entsprechendem Inhalt abgeschlossen. Das Gericht ging davon aus, dass der Makler auch keine „Betreuungsprovision“ erhalten hat, und daher keine dauernde Pflicht „die Deckung anzupassen und das Risikoobjekt zu beobachten“ vorgelegen habe.
    Mit der Ausführung des ursprünglich erteilten Maklerauftrages, also der Vermittlung, war der Fall für den Makler erledigt. Pech hatte der klagende Kunde auch deshalb, weil er im Prozeß nicht beweisen könnte, dass der Makler von ihm über einen neuen Sachverhalt (mit der Folge einer Deckungslücke und einer Anzeigepflicht) informiert worden war.
    Tip: In zahlreichen Maklervertragsmustern sind die Maklerpflichten als Dauerschuldverhältnis ausgestaltet. Dies weitet die Haftung des Versicherungsmaklers unnötig aus. Vertriebe und Pools, die “halbfertige” Maklervertragsmuster verbreiten, gelten insofern gemeinhin als nicht versicherbares “Klumpenrisiko” in der Vermögenschadenversicherung.
    (experten.de am 11.04.2007)
    Mit freundlicher Genehmigung von https://www.experten.de/>www.experten.de.

    Videoberatung

    Sollten Sie ein zur Beratung ein Gesicht wünschen, können wir Ihnen auch eine Videoberatung anbieten.

    Persönlicher Termin

    Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin bei uns.

    Juristische Zweit­meinung einholen

    Sie werden bereits juristisch beraten und wünschen eine Zweit­meinung? Nehmen Sie in diesem Fall über nach­stehenden Link direkt Kontakt mit Herrn Dr. Fiala auf.

    Weiterempfehlung

    Sie haben gefunden, wonach Sie gesucht haben? Sie kennen jemanden der unserer Unterstützung benötigt?

    Empfehlen Sie uns gerne weiter.

    • Icon auf facebook teilen
    • Icon auf x teilen
    • Icon auf xing teilen
    • Icon auf linkedin teilen
    • Icon per e-mail teilen

    Navigation

    Weitere Artikel zum Thema

    veröffentlicht am

    • Icon auf facebook teilen
    • Icon auf x teilen
    • Icon auf xing teilen
    • Icon auf linkedin teilen
    • Icon per e-mail teilen
    • Icon skype

    OLG Frankfurt: Keine Versicherungsmaklerhaftung ohne Dauerschuldverhältnis

    Über den Autor

    Portrait Dr. Fiala
    Dr. Johannes Fiala PhD, MBA, MM

    Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
    » Mehr zu Dr. Johannes Fiala

    Auf diesen Seiten informiert Dr. Fiala zu aktuellen Themen aus Recht- und Wirt­schaft sowie zu aktuellen politischen Ver­änderungen, die eine gesell­schaftliche und / oder unter­nehmerische Relevanz haben.

    Videoberatung

    Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin bei uns.

    Sie werden bereits juristisch beraten und wünschen eine Zweit­meinung? Nehmen Sie in diesem Fall über nach­stehenden Link direkt Kontakt mit Herrn Dr. Fiala auf.

    Das erste Telefonat ist ein kostenfreies Kennenlerngespräch; ohne Beratung.
    Sie erfahren was wir für Sie tun können und was wir von Ihnen an Informationen und
    Unterlagen für eine qualifizierte Beratung benötigen.

    Weiterempfehlung

    Sie haben gefunden, wonach Sie gesucht haben? Sie kennen jemanden der unserer Unterstützung benötigt?

    Empfehlen Sie uns gerne weiter.

    • Icon auf facebook teilen
    • Icon auf x teilen
    • Icon auf xing teilen
    • Icon auf linkedin teilen
    • Icon per e-mail teilen
    Cookie Consent mit Real Cookie Banner n/a