Plötzlicher Tod oder Unfall

Für Personen die fast ihr ganzes Vermögen in eine Firma stecken und Familienunternehmen geht es bei den Vermögensfragen um Substanzerhaltung und gezieltes Vermögenswachstum.

Dazu gehört auch eine Planung der Vorsorge und des Generationenwechsels, auch für den Fall eines plötzlichen Unfalls oder Todesfalls. Doch im Mittelstand, der weitaus größeren Unternehmergruppe mit allein in Deutschland weit über 3 Millionen Betroffenen, gibt es beträchtliche Defizite. Die Folge ist nach Expertenmeinung, dass alljährlich rund 24.000 Betriebe nicht weiter geführt werden. Auf einem ganz anderen Blatt stehen über 35.000 Betriebe deren Bestand durch Insolvenz endet, oft ebenfalls ohne wirksamen Vermögensschutz in der Altersversorgung.

 

Unternehmer als Koma-Patient:

Für diesen tragischen Fall vorzusorgen ist nicht jedermanns Sache – eine Patientenverfügung kann nachträglich als wünschenswert erkannt werden? Auch Vollmachten zur Vorsorge für den Betriebs- und Privatbereich gehören hier her. Besonderheiten gelten beim Umgang mit Banken, die nicht jedes beliebige Formularmuster akzeptieren. Soll die Möglichkeit der Kreditaufnahme bei Bedarf gegeben sein, sind ebenfalls Formvorschriften zu beachten. Ist nichts geregelt, kann es Monate dauern, bis ein sogenannter Betreuer eingesetzt wurde – und bis dahin entsteht zumeist bereits ein erheblicher Schaden für das Vermögen.

 

Unternehmer ohne wirksames Testament:

Schreibt der Unternehmer seinen letzten Willen mit der Schreibmaschine, so kann dies genügen, dass mit dem Todesfall eine Erbengemeinschaft entsteht, die über alles und jedes nur gemeinsam entscheiden kann. Grund hierfür ist dass ein mit Schreibmaschine geschriebenes Testament nicht den gesetzlichen Formvorschriften entspricht und demnach unwirksam ist. Für die meisten Unternehmen tritt dann Stillstand ein, praktisch der Beginn eines Niedergangs und der Auslöser für Verluste. Auch das beliebte Berliner Testament, in welchem sich Ehegatten gegenseitig zu Erben einsetzen, ist in fast allen Fällen steuerlich von Nachteil.

 

Unternehmer mit Auslandsvermögen:

Besonders delikat wird es, wenn Vermögen im Ausland ins Spiel kommt. Dabei geht es oft nicht nur um Steuerfragen, sondern auch vor allem darum, welches Erbrecht anwendbar ist, damit der letzte Wille auch dort wirksam sein kann. Hier können sich Lösungen und Gestaltungen über Stiftungen und Treuhandgesellschaften anbieten. Damit lässt sich die Abwicklung im Todesfall massiv vereinfachen – aber eben nur, wenn man vorher daran gedacht hat.

 

Unternehmer mit minderjährigem Kind:

Es kommt vor, dass die Ehefrau Erbin wird, und nach dem Todesfall alles versilbert – noch bevor irgendein „Pfleger“ sich für die Kinder interessiert und deren Pflichtteil. Wenn die Erbin das Vermögen schlecht anlegt oder Verluste erwirtschaftet, geht das Kind am Ende leer aus, noch bevor ein Pflichtteil aus dem Nachlass abgefunden und mündelsicher angelegt werden konnte. Auch hier kann eine Testamentsvollstreckung mehr Sicherheit bieten.

 

Unternehmer mit zerstrittener Familie:

Testamente können zu jahrelangen Rechtsstreiten führen – vor allem wenn die Familie zerstritten ist. Treuhandlösungen im In- und Ausland, aber auch Testamentsvollstreckung sowie Familienstiftungen können hier Abhilfe schaffen. Allerdings wird es manchmal schwierig den richtigen Berater zu finden, wenn der Steuerbevollmächtigte das in Frage kommende nachlassrechtliche Instrumentarium in seiner Ausbildung nicht kennengelernt hat, und vor allem bei Unternehmens- oder Auslandsberührung des Vermögens längst an seine Grenzen stößt.

 

Hilfe im Notfall:

Ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen, gibt es für Angehörige beim Unfall des Unternehmers – aber auch im Erbfall zahlreiche Fallstricke. Die geeigneten Anträge bei Gericht und Behörden zu stellen, ist eine Möglichkeit die Dinge in angenehmere Bahnen zu lenken. Oft wissen die Angehörigen nicht, wo Ermessensspielräume liegen, oder Behörden unterstützen müssen, auch wenn es mit viel Arbeit verbunden sein kann. Typisches Beispiel ist die Haftungsbegrenzung für die Erben bei unübersichtlicher Vermögenslage. Eine Vermögensübersicht Inventar errichten kann sehr schwierig sein – jedoch schützt es den Erben davor wirtschaftlich am Ende nur Schulden zu erben. Oder es stellt sich die Frage, wie man „geerbte Schulden“ wieder loswerden kann? Gelegentlich möchte eine Witwe sicher gehen, dass erst mal alle Schulden bezahlt sind, auch dafür gibt es gesetzliche Lösungen. Auch solche Handlungsalternativen gehören im Einzelfall für die Vorsorgeunterlagen entwickelt und für die Angehörigen dokumentiert.

 

von Dr. Johannes Fiala

 

mit freundlicher Genehmigung von

www.meistertipp.de (veröffentlicht im Meistertipp, Ausgabe Oktober 2007, Seite 8)

und

veröffentlicht in Floors&walls, Ausgabe November 2007, Seite 77, (unter der Überschrift:Plötzlicher Tod oder Unfall Horrorsituation im Unternehmen?)

und

veröffentlicht in Büchsenmacher.Messer und Schere, Ausgabe 7/2007, Seite 10 (unter der Überschrift: Plötzlicher Tod oder Unfall:  Horrorsituation im Familienunternehmen?)

und

www.dzw-online.de (veröffentlicht in Die Zahnarzt-Woche, Ausgabe 43/2007, Seite 27, unter der Überschrift Vorsorgen bei Unfall oder plötzlichen Tod)

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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