Private Krankenversicherung: Risiken beim Abschluß und Wechsel von Tarifen und Versicherer

– Wann der Wechsel in eine andere private Krankenversicherung (PKV) massenhaft misslingt –

 

Rund 10% der Deutschen sind privat krankenversichert. Durchschnittlich fünfmal im Leben wechselt der Kunde die Versicherungsgesellschaft,
wenn er sich auf die Werbung durch bestimmte Makler und Vertriebe einlässt. Massenhaft kommt es dadurch später zu einer Anfechtung oder einem
Rücktritt durch die Versicherungsgesellschaft. Aufhänger dafür sind (angeblich) falsche Angaben zu Gesundheitsfragen.

 

Risiko des Versicherungsnehmers

Ein aktuelles Urteil des OLG Stuttgart vom 19.04.2012 (Az. 7 U 157/11) mildert allenfalls im Einzelfall – und schon nicht bei Maklern – das Risiko
des Versicherungsnehmers, plötzlich und unerwartet ohne Versicherungsschutz da zu stehen: „Wurden einem Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss komplexe
Gesundheitsfragen so schnell vorgelesen, dass ihre richtige Erfassung nicht gewährleistet war, kann eine unvollständige Antwort nicht Grundlage einer
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder eines Rücktritts vom Versicherungsvertrag sein.“

 

Unrichtige Angaben zu Gesundheitsfragen entdeckt die Leistungsabteilung des Versicherers, sobald der Versicherungsnehmer eine Kostenerstattung wünscht. D
er Versicherer fordert dann bei den behandelnden Ärzten entsprechende Informationen an, so dass verschwiegene Vorerkrankungen entdeckt werden – selbst wenn
sich der Versicherungsnehmer darüber nicht bewusst war. Nicht selten dokumentieren Ärzte in den Patientenakten zum Zwecke der Abrechnung auch Krankheiten,
über die der Arzt mit dem Patienten kein Wort gewechselt hatte.

 

Rücktritt wegen einmaliger Schlafstörung

So wird denn die Behandlung einer vorübergehenden Schlafstörung durch „nächtliches Grübeln“ mit Verschreibung eines vermeintlichen Schlafmittels in den
Akten zu einer Depression mit Verschreibung von Psychopharmaka und der Patient zu einem der gefürchteten Psychotherapiefälle, deren Antrag  der Versicherer
bei wahrheitsgemäßer Angabe niemals angenommen hätte.

 

Risiko aus Patientenakten

Zahlreiche Versicherungsvermittler legen gar keinen Wert darauf, die Einzelheiten der Vorerkrankungen hieb und stichfest zu dokumentieren, etwa indem
der Hausarzt die Richtigkeit der Antworten auf die Gesundheitsfragen seinerseits bestätigt.  Die mögliche spätere Anfechtung und den Rücktritt des Versicherers
wird von Versicherungsvertretern und sogar auch manchen Maklern einkalkuliert. Der Versicherer darf dann die Versicherungsprämien behalten – fordert
aber dennoch seine gesamten bisher erbrachten Leistungen zurück. In  weniger krassen Fällen erklärt der Versicherer sich bereit, den Vertrag zu geänderten
Konditionen weiter zu führen. Dies bedeutet Risikoausschlüsse und Prämienzuschläge, oder auch einen Wechsel in den sogenannten Basistarif.

 

Risiko des Basistarifes

Der Versicherungsnehmer wird im Falle des Rücktritts gezwungen sein, sich einen anderen Versicherer zu suchen – der vorherige Versicherer ist nicht
verpflichtet, den Versicherungsnehmer wieder zu übernehmen. Einen Anspruch auf Versicherungsschutz bei einem neuen Versicherer hat der Betroffene
jedoch nur im Basistarif, regelmäßig mit Leistungen auf Krankenkassenniveau zu Höchstbeiträgen.

 

Risiko der PKV im Alter

Viele langjährig PKV-Versicherte haben die Erfahrung gemacht, dass ihre PKV in jungen Jahren günstig war – im Alter aber teuer wurde. Dies liegt daran,
dass Prämiensteigerungen für Ältere überproportional zur Entwicklung des Tarifs insgesamt ausfallen, wenn nicht zusätzliche Mittel zur Stützung und
Beitragslimitierung eingesetzt werden. Die Umsetzung der Ergebnisse einer vom Bundestag 1994 eingesetzten Expertenkommission zur Untersuchung der
Problematik steigender PKV-Beiträge im Alter hat hier einige Verbesserungen erzielt. Doch selbst wenn die Altenbeiträge nur noch proportional mit der
Entwicklung der Krankheitskosten steigen würden, führt dies z. B. bei 4 % Kostensteigerung  über Jahrzehnte dazu, dass im Alter bald jede durchschnittliche
gesetzliche Rentenentwicklung zu immer größeren Teilen für die PKV-Beiträge verbraucht wird.

 

Gesetzlicher Ausweg aus überteuerten Tarifen

Früher verließ ein großer Teil der PKV-Versicherten vor Erreichen des Rentenalters die PKV und versuchte zurück zur GKV zu wechseln. Heute ist dies sehr
eingeschränkt bis großenteils unmöglich geworden, insbesondere ab Vollendung des 55ten Lebensjahres.  Der Gesetzgeber hat 1994 erkannt, dass ein Schutz der
Versicherten vor einer Beitragsspirale in seinem bisherigen Tarif letztlich nicht gewährleistet werden kann, und genau deshalb ein Tarifwechselrecht in
preiswertere neue Tarife des bisherigen Versicherers unter voller Mitnahme der Alterungsrückstellung installiert – heute geregelt in § 204 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
Die Praxis zeigt, dass spätestens mit Hilfe von Sachverständigen immer Tarife noch deutlich über Kassenniveau gefunden werden können, die mindestens für
einige Jahre eine deutliche Beitragsersparnis ergeben. Eine Halbierung des Beitrags ist nicht selten sogar ohne größere Leistungsabstriche zu erreichen,
nachdem die neuen Tarife mit einem wesentlich gesünderen Bestand kalkuliert werden. Da dies regelmäßig die einzige vom Gesetzgeber ausdrücklich geschaffene
Möglichkeit zur Vermeidung unbezahlbarer PKV-Beiträge ist, kann dem, der sie nicht nutzen mag, oft gar nicht geholfen werden.

 

von Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Peter A. Schramm

 

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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