Professionelle Finanzplanung

So haben Sie Ein- und Ausgaben 2006 sicher im Griff!

 

Der Aufbau einer umfassenden Finanzplanung Eine professionelle private Finanzplanung ermöglicht es dem Vermögensinhaber viele Fragen rund um seine finanziellen Verhältnisse und die private Altersversorgung zu beantworten. Die Finanzplanung zeigt Versorgungslücken auf, die im Alter auftreten können und hilft ungewollte Risiken innerhalb eines Vermögens aufzudecken und zu eliminieren. Der Aufbau einer umfassenden Finanzplanung erfolgt sehr strukturiert, damit auch komplizierte Sachverhalte einfach nachvollzogen werden können.

Der Ausgangspunkt für die finanzielle Planung ist eine Vermögensbilanz, die aufzeigt, wie das eigene Vermögen angelegt ist und welche Schulden das Vermögen belasten. Zu Beginn ist es also notwendig, sich einen guten Überblick über das vorhandene Gesamtvermögen zu verschaffen. Nachfolgend werden die Schritte zu einer zielführenden Finanzplanung kurz dargestellt.  Aktiva Zunächst  werden alle positiven Vermögenswerte ermittelt, das “Haben”.

Im Hinblick auf die konkrete Analyse der einzelnen Anlagen können zu diesem Zeitpunkt bereits die Antworten auf die folgenden Fragen festgehalten werden:

– Wie sieht es mit der Verfügbarkeit aus?

– Wie steht es um das Risiko der Geldanlage?

– Wie stellt sich die Ertragsprognose dar?

 

Passiva Spiegelbildlich zu den Aktivposten stehen auf der Gegenseite die Schulden, auch Verbindlichkeiten genannt. Im Zuge der Aufstellung sämtlicher Verbindlichkeiten ist zu prüfen, welches Vermögen auf der Aktivseite durch diese gebunden ist. über Versicherungen z.B., die an Kreditinstitute als Sicherheit für bestehende Darlehen abgetreten sind, kann nicht frei verfügt werden. Insbesondere derartige Überkreuzbeziehungen von “Verbindlichkeiten” zu “Vermögenswertes” sollten nicht unterschätzt werden, denn sie können manche Überlegungen in Bezug auf die vielleicht nötige Umstrukturierung des Vermögens unsanft einbremsen. Wie Sie Ihre Ein- und Ausgaben immer sicher im Griff haben. Beispiel einer professionellen Vermögensbilanz Hier bitte die Grafik Vermögensbilanz einfügen!

Ergänzend zu der statischen Betrachtung der aktuellen Vermögenssituation sollte die prognostizierte zukünftige Liquidität in einer Liquiditätsbilanz analysiert werden. Erst mit dem Erstellen der Vermögensbilanz und einer Prognose zur Liquiditätsentwicklung  ist eine umfassende Finanzplanung gewährleistet. Sofern der Vermögensinhaber noch im Berufsleben steht, stellt sich zuerst die Frage wie hoch sein Einkommen ist. Festgehalten werden muss auch, ob ein beruflicher Ausstieg oder Altersteilzeit bereits zu einem bestimmten Zeitpunkt geplant sind, damit dies in den künftigen Jahreshochrechnungen berücksichtigt werden kann.

Mit Blick auf die Zukunft ist Folgendes zu durchdenken: Wie lange soll die aktive Berufstätigkeit noch andauern? Droht eine berufliche Veränderung, die eine Reduzierung oder einen Wegfall des regelmäßigen Einkommens mit sich bringt – Allgemein ausgedrückt:

Bleiben die Einkünfte während der nächsten Jahre stabil? Neben dem beruflichen Einkommen werden natürlich auch sämtliche Einnahmen aus den bisher vorhandenen Vermögenswerten berücksichtigt. Dazu zählen u.a. Zinserträge, Mieten aus fremd genutztem Immobilienvermögen, Erträge aus Beteiligungsarten, wie Schiffsbeteiligungen und Immobilienfonds. Doch nicht nur die Einnahmen sind in der Liquidität zu berücksichtigen. Leider stellen gerade in der Zeit nach der aktiven Berufstätigkeit die Ausgaben den größeren Block.

Im Hinblick auf die Liquidität muss bei den Ausgaben darauf geachtet werden, ob sie einmalig oder regelmäßig sind. Wiederkehrende, gut kalkulierbare Ausgaben treten z.B. bei aus der Immobilienfinanzierung bekannten Annuitätendarlehen auf.

Weitere Ausgaben wären:

– Unterhaltszahlungen

– Miete, Pacht, Leasing

– Verbindlichkeiten gegenüber der Bank, Darlehen

– Hypotheken-, Grundschuldbelastungen für Verbindlichkeiten Dritter

– Größere Anschaffungen

– Beiträge für Versicherungen Oftmals unterschätzt und doch in aller Regel der größte Kostenblock sind die Lebenshaltungskosten.

 

Wer kein “Haushaltsbuch” führt, kann die Höhe der Lebenshaltungskosten meistens nicht richtig einordnen.

Unter diesem Begriff werden u a. die Kosten für Folgendes zusammengefasst:

– Nahrungsmittel

– Kleidung

– KFZ-Betrieb

– Urlaub

– Hobbies

– Sonstige Konsumausgaben

Im Vorfeld einer Finanzplanung, die als Ziel die Analyse der finanziellen Altersversorgung hat, ist zu empfehlen über einen Zeitraum von mehreren Wochen, besser noch mehreren Monaten hinweg, sämtliche variablen und fixen Konsumausgaben festzuhalten. Auf diese Weise kann in der Folge ein realitätsnaher Durchschnitt dieser Ausgaben berechnet werden. Eine Faustregel besagt, dass für die Lebenshaltung ca. 60% des Nettoeinkommens angesetzt werden müssen. Beispiel einer professionellen Liquiditätsbilanz Die Grundlagen der Finanzplanung wurden nun gelegt. Die Informationen sind jetzt vollständig zusammengetragen. Es folgt die Auswertung der bestehenden finanziellen Gegebenheiten. Dabei ist die Kontaktaufnahme zu ausgebildeten Finanz- und Vermögensnachfolgeplanern eine sehr große Hilfe.

Diese Verfügen neben ihren umfassenden  Kenntnissen und Erfahrungen zumeist über die nötigen EDV-technischen Möglichkeiten, die Vermögensentwicklung über die nächsten Jahre unter Berücksichtigung periodischer und einmaliger Einnahmen und Ausgaben hochzurechnen. In erster Linie sollte die Auswahl der Berater auf Grund Ihrer Qualifikation und der daraus zu erwartenden Qualität erfolgen. Die mit einer objektiven Finanzplanung verbundenen Kosten, die durchaus mehrere tausend Euro betragen können, sollten nicht gescheut werden. Ein Kostenvergleich im Vorfeld schadet natürlich dennoch nicht. Wie Sie Ihre Ein- und Ausgaben immer sicher im Griff haben. Eine erste Auswertung der Vermögensentwicklung kann wie folgt aussehen:
Hier bitte die Grafik der Vermögentsentwicklung einfügen!

Die Grafik zeigt sehr übersichtlich die wichtigsten Informationen zur Vermögensentwicklung auf. Insbesondere die Verschiebung unter den Anlageklassen ist gut ersichtlich. Die fälligen kapitalbildenden Lebensversicherungen fließen in die Liquidität, aus der über die nächsten Jahre hinweg laufende Entnahmen getätigt werden. Demgegenüber steht das Kapitalvermögen, das sich stetig positiv weiterentwickelt. Dem Immobilienvermögen wird keine Wertentwicklung unterstellt. Die bestehenden Verbindlichkeiten werden sukzessive zurückgeführt, was an den immer kleiner werdenden Balken unter der Null-Linie nachvollzogen werden kann.

Die Simulation Ist der Planungsprozess bereits soweit fortgeschritten, dass die Vermögensentwicklung steht, kann damit begonnen werden Simulationen zu kalkulieren. Wie würde es sich z.B. auswirken, wenn unser sehr vermögender Musterkunde Max Stifter im Alter von 75 Jahren pflegebedürftig wird. Die Ehefrau Edeltraud Stifter hat zu diesem Zeitpunkt auch ein Alter von 70 Jahren erreicht und kann Ihren Mann nur teilweise selbstständig pflegen. Aus diesem Grunde werden ab 2025 zusätzlich zu den Lebenshaltungskosten nochmals Ausgaben in Höhe von monatlich 6.000 – angesetzt. Hier bitte die Grafik Simulation einfügen!
Aus der Grafik ist ersichtlich, dass das sehr hohe Vermögen selbst eine derartig starke Belastung über einen geraumen Zeitraum tragen kann. Kritischer wird es in Fällen, in denen schwer liquidierbare Vermögenswerte wie Immobilien unter Druck veräußert werden müssen um wieder Liquidität zur Verfügung zu stellen. Das gilt es dann bereits langfristig zu prüfen und vorzubereiten.

 

Beispiel einer Altersversorgung des Betreuers:

Ein angestellter Betreuer, geboren 1970, verdient bei mehreren Arbeitgebern insgesamt brutto 40.000 Euro, und besitzt bisher 13,0 Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Ein professioneller Berater wird auf der Basis des Anspruchs auf betriebliche Altersvorsorge nach § 1 a BetrAVG (unter Berücksichtigung von über 50 persönlichen Einzelparametern) eine Berechnung der Nettoleistungen vornehmen:

Grundlage sind das AltEinkG und das SGB (insbesondere SGB IV-VI).

Auswertung (einheitliche Produktrendite von 4% unterstellt):

Wie hoch ist die Versorgungslücke (Versorgungsziel: 100% des Nettogehaltes vor Renteneintritt)? Nettolohn 1.929,68 ? Nettorente mit 65 1.128,75 ? Bruttorente 1.400,12 ? Versorgungslücke 800,93 ? Wie könnte dann der Vorschlag zur Schließung der Versorgungslücke (VL) aussehen –  Förderweg 1 Förderweg 2 Förderweg 3

Gesamt Typ Riesterrente Pensionszusage Basisrente

Bruttobeitrag 131,25 + 31,25 + 172,68 = 335,18 €

Anf. Nettobeitrag 81,17 + 12,38 + 131,72 = 252,57 €

Bruttorente 444,99 + 105,95 + 585,45 = 1136,39 €

Nettorente 319,02 + 79,75 + 402,16 = 800,93 €

Rendite 4,76% 5,51% 3,96% 4,40% Schließung der VL zu 39,83% 9,96% 50,21% 100%

 

Beispiel, was ein Betreuer mit dem Vermögen des Betreuten anfangen sollte:

Eine wohlhabende Betreute mit Alzheimer soll in eine WG mit betreutem Wohnen umziehen. Derzeit bewohnt sie ein schuldenfreies Einfamilienhaus – ein Sohn möchte es kaufen und legt das Gutachten eines Architekten zum Verkehrswert vor. Erst eine Analyse durch einen unabhängigen Immobilienexperten bringt ein nicht ausgenutztes (erheblich wertsteigerndes) Baurecht zutage. Die Analyse weiterer Vermögenswerte (z.B. Lebensversicherung mit stillen Lasten in der Bilanz) und Schuldposten (teure Kontoüberziehung), sowie eine Untersuchung von Anlagerisiken (z.B. nahezu wertlose geschlossene Beteiligungen) und vor allem der Verwaltungskosten (z.B. mehrere geerbte Wohnung in größerer Distanz und mit Renovierungsrückständen) führt zu einer schrittweisen Umschichtung. Im vorliegenden Fall wird das Ziel verfolgt, das Vermögen ordnungsgemäß in offenen Investmentfonds – verbunden mit einem Auszahlplan zur Ergänzung der Alters- und Witwenrenten – zu streuen. Ein jährlicher Depot-Check (vgl. www.finanzkonzepte.de) mit Finanzplanungsgutachten macht das Vorgehen auch für das aufsichtsführende Gericht transparent und schützt den Betreuer gegenüber später denkbaren Vorhaltungen der Erben.

 

Fazit:

Durch eine professionelle Finanzplanung kann Ihre persönliche Vermögensentwicklung individuell kalkuliert werden. Das gibt Sicherheit und zeigt auf, an welchen Stellschrauben, wie z.B. der privaten Altersvorsorge, noch ?gedreht? werden muss, um finanziell abgesichert zu sein. Vor dem Hintergrund, dass in den meisten Fällen nur während der Berufstätigkeit genug Einkommen zur Verfügung steht, um einen aktiven Vermögensaufbau zu betreiben, sollte bereits frühzeitig eine professionelle Finanzplanung erstellt und laufend aktualisiert werden. Auf diese Weise ist es möglich, Vermögen gezielt aufzubauen und auch im hohen Alter noch von seinem Vermögen zu zehren. Steht nicht mehr genug Einkommen zum Vermögensaufbau zur Verfügung, ermöglicht die Finanzplanung eine umfassende Analyse der bestehenden Anlagen. Nicht selten kommen dabei erhebliche Anlagerisiken zu Tage, die durch individuelle Umstrukturierungen des Vermögens größtenteils oder ganz beseitigt werden können.

 

von Johannes Fiala

Unsere Kanzlei in München

Unsere Kanzlei finden Sie in der Fasolt-Straße 7 in München, ganz in der Nähe von Schloss Nymphenburg. Unser Team besteht aus hochmotivierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die für alle Belange unserer Mandanten zur Verfügung stehen. In Sonderfällen arbeitet unsere Kanzlei mit ausgesuchten Experten zusammen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.


Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
»Mehr zu Dr. Johannes Fiala

Auf diesen Seiten informiert Dr. Fiala zu aktuellen Themen aus Recht- und Wirt­schaft sowie zu aktuellen politischen Ver­änderungen, die eine gesell­schaftliche und / oder unter­nehmerische Relevanz haben.

Videoberatung

Termin buchen

Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin bei uns.

Termin vereinbaren / Rückrufservice

Sie werden bereits juristisch beraten und wünschen eine Zweit­meinung? Nehmen Sie in diesem Fall über nach­stehenden Link direkt Kontakt mit Herrn Dr. Fiala auf.

Juristische Zweitmeinung einholen

(Das erste Telefonat ist ein kostenfreies Kennenlerngespräch; ohne Beratung. Sie erfahren was wir für Sie tun können & was wir von Ihnen an Informationen, Unterlagen für eine qualifizierte Beratung benötigen.)