Aus der Reihe der Newsletter der DHBW (Duale Hochschule Baden-Württemberg) Heidenheim zum Thema “Vermittlerrecht praktisch”:
An dieser Stelle beantwortet Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala, https://fiala4instalive.instawp.xyz, Lehrbeauftragter für Versicherungsrecht an der DHBW Heidenheim, Ihre Fragen. Fragen können Sie stellen über eine E-Mail an ott@dhbw-heidenheim.de
Rechts- und Steuerberatung ist dem Finanzdienstleister bzw. Vermittler von Kapitalanlagen und Versicherungen “in einfachen Fällen” gestattet.
Sobald in irgendeinem Punkt eine vertiefte Rechtsprüfung erwartet wird oder notwendig ist, muss eine Person mit Rechtsberatungserlaubnis (z.B. Versicherungsberater, StB, WP, RA, Rentenberater) eingeschaltet werden. Auch wenn keine Einschaltung bzw. Delegation an einen Rechtsberater erfolgen muss, hat die Beratung des Finanzdienstleisters bzw. Versicherungsvermittlers korrekt zu sein. Bisher deckt keine VSH-Versicherung, auch nicht beim Unternehmensberater, die Haftung für falsche Rechts- und Steuerberatung.
Außergerichtliche Versicherungsrechtsberatung ist dem Versicherungsmakler gestattet – eine Schadensabwicklung jedoch nur gegenüber dem Versicherer, bei welchem er den Versicherungsschutz für den Kunden eingedeckt hat. Befindet sich der Vertrag nicht (mehr) im Bestand des Maklers, besteht regelmäßig ebenfalls keine VSH-Deckung.
Dr. Johannes Fiala
(DHBW Newsletter 11/2008)
Mit freundlicher Genehmigung von www.dhbw-heidenheim.de.