Renzension: Genehmigungen bei Betreuung und Vormundschaft

Johannes Fiala, Peter Stenger (Hrsg.): Genehmigungen bei Betreuung und Vormundschaft
Johannes Fiala, Peter Stenger (Hrsg.): Genehmigungen bei Betreuung und Vormundschaft.
Ein Leitfaden mit zahlreichen Fallbeispielen. Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft (Köln) 2005. 152 Seiten. ISBN 3-89817-279-1. 19,90 EUR. mit CD-ROM.
Die Herausgeber und weitere Autoren
Johannes Fiala ist ein in München praktizierender Rechtsanwalt, Bankkaufmann und Betriebswirt (M.B.A.). Peter Stenger erstellt in seinem eigenen Unternehmen in Unterhaching Finanzkonzepte und Finanzplanungen und berät bei der Verwaltung von Mündelgeldern und Nachlässen. Die beiden Herausgeber haben in der Vergangenheit bereits mehrfach zu Themen aus dem Bereich des Betreuungswesens publiziert. Weitere Bearbeiter des Buches: Christoph Braun, Dipl. Sozialpädagoge, München; Andreas Müller, Rechtsanwalt, Zorneching; Elvira Schulz, Rechtsanwältin, München.
Konzept und Charakterisierung
Publikationen zum Thema rechtlicher Genehmigungsvorschriften bei Betreuungen und Vormundschaften gehören bisher eher zu den weniger beachteten Fragestellungen. Zu Unrecht – wie man schon nach oberflächlicher Durchsicht des Buches zu erkennen vermag. Die Beiträge des Buches beschäftigen sich mit einem sehr vielschichtigen Problemfeld das nicht nur Berufsbetreuer und Vormünder interessieren muss sondern insbesondere auch die ehrenamtlich tätigen Betreuer und Vormünder und Mitarbeiter von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. Die Autoren haben sich zum Ziel gesetzt, ein verständliches Nachschlagewerk zur raschen Orientierung für die Praxis zur Verfügung zu stellen. Das Ergebnis dieser Absicht muss sich also daran messen lassen, ob die genannten Zielgruppen nach der Lektüre des Buches umfassend und verständlich informiert werden um mit Gerichten und Behörden konstruktiv zusammenarbeiten zu können.
Aufbau und Inhalt
Der Hauptteil des Buches zentriert sich auf die sehr facettenreichen Fragestellungen gesetzlicher Genehmigungsvorschriften in den Bereichen der Personensorge und der Vermögenssorge. Eine systematische Darstellung zu den Grundlagen des Betreuungsrechts und des Genehmigungsvorbehalts wird den Hauptteilen vorangestellt um den Zugang zu den Kernthemen des Buches zu erleichtern. Eine Einführung zu den Grundlagen der Vormundschaft und der gesetzlichen Betreuung gehört sicherlich zum erwartbaren Standard. Gar nicht so selbstverständlich zu erwarten sind aber die in diesem Abschnitt aufgenommenen zusätzlichen sehr wichtigen Informationen über die Alternativen gesetzlicher Betreuung und die Beschreibung der Vor- und Nachteile der einen oder anderen Entscheidung. Der Hauptteil beginnt dann mit einer Systematik des Genehmigungsvorbehaltes, den Befreiungen auf Antrag und der Ausgestaltung der Genehmigung. Diesem ersten Abschnitt folgt ein überblick – in alphabetisierter Reihenfolge – genehmigungsbedürftiger Rechtsgeschäfte. Die letzten Abschnitte beziehen sich auf Fragestellungen zum Thema möglicher Verweigerungen der Genehmigung sowie Erläuterungen zum Verfahren und den Vorschriften über die Rechtsbehelfe gegen Verfügungen des Gerichts. Nach der Aufbereitung der rechtlichen Grundlagen des Genehmigungsvorbehalts setzen sich die anschließenden Kapitel mit der Darstellung der Rechtspraxis für die beiden Kernbereiche der Personen – und Vermögenssorge auseinander. Im ersten Abschnitt zur Personensorge werden besonders sensible Genehmigungstatbestände wie z. B. die Unterbringung oder auch unterbringungsähnliche Maßnahmen sehr ausführlich, vielschichtig und detailgenau aufbereitet. Informativ die übersichten zu den möglichen Alternativen bei Fixierungen, der Unterbringung oder auch den unterbringungsähnlichen Maßnahmen. Am Schluss des Kapitels werden dem Leser schriftliche Vorlagen zur Beantragung der Genehmigung bei den verschiedensten Maßnahmen zur eigenen Nutzung angeboten. Im zweiten und abschließenden Kapitel des Hauptteils werden weitere wichtige Entscheidungen zur Vermögenssorge vorgestellt und diskutiert. Gerade auf diesem Feld der Genehmigungen besteht die Gefahr, dass, im Falle fahrlässiger und unsachgemäßen Vorgehens, Einkommen und Vermögen verloren geht. In diesem und einer Vielzahl anderer Entscheidungsbereichen werden in übersichtlichen Systematiken verschiedener Fallkonstellationen – von Grundstücksgeschäften bis zur Kündigung einer Mietwohnung – vorgestellt und personenzentrierte Lösungsansätze besprochen. Eine dem Band beigefügte CD-Rom beinhaltet alle Antragsmuster aus den Bereichen der Personen- und Vermögenssorge zum downloaden. Sie sollen nicht als “Pflichtvorlagen” verstanden werden, sondern die Korrespondenz mit Behörden und Gerichten erleichtern und unterstützen.
Einschätzung und Fazit
Die Stärke des Buches ist die erkennbare Praxisnähe und fallbezogene Verwertbarkeit der detailgenauen, umfassenden und fachlich fundierten Darstellungen zum Thema der gerichtlichen Genehmigungen. Die Kapitel des Buches sind fast immer flüssig und verständlich geschrieben um die Inhalte auch Laien zugänglich zu machen. Positiv zu werten ist auch die erkennbare Absicht der Autoren, darum zu werben, Entscheidungen die die Autonomie von Menschen beeinflussen, besonders gewissenhaft und gründlich vorzubereiten und abzuwägen. Ein kleiner Druckfehler (Seite 26: statt – derzeit gibt es keine gesetzliche Vertretungsbefugnis für Angehörige – heißt es – derzeit gibt es eine …) kann bei der Neuauflage korrigiert werden. Das Buch lohnt den Kauf. Es sollte auf jeden Fall allen Vormündern und Betreuern zugänglich sein.
Rezensent Dr. Peter Michael Hoffmann Sozialwissenschaftler, Sozialarbeiter, Lehrbeauftragter an der FH Düsseldorf
(socialnet.de)
Mit freundlicher Genehmigung vonhttp://www.socialnet.de/>www.socialnet.de.

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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