Richtig vorsorgen

Wenn es mit dem Leben zu Ende geht, sind wir in der Regel hilflos und auf andere angewiesen. Damit Ihr letzter Wille eines Tages auch so umgesetzt wird, wie Sie es sich wünschen, brauchen Sie Mitmenschen an Ihrer Seite, die Ihre Wünsche kennen und respektieren. Bei Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht etc. handelt es sich um medizinische und rechtliche Gestaltungen. Daher ist es ratsam, die Dinge gemeinsam mit Facharzt und Anwalt umzusetzen. Später, also wenn es darauf ankommt, kann deren Hilfe auch wieder notwendig werden. Entscheidend ist es, dass die Dokumente dauerhaft von Bestand sind. Dazu bedarf es einer regelmäßigen – oft jährlichen – „Inspektion“, also einer überprüfung und gegebenenfalls Erneuerung. Patientenverfügung In diesem Dokument geben Sie dem künftig behandelnden Arzt vor, was Sie sich heute für den Fall Ihrer Entscheidungsunfähigkeit wünschen. Zur Durchsetzung bedarf es oft auch einer zur Vorsorge bevollmächtigten Vertrauensperson. Wenn es mehrere Personen sind, muss auch das Verhältnis untereinander geregelt werden. Dazu kommt, dass eventuell eine Vergütung oder Entschädigung zu regeln ist sowie die Frage von Aufwendungen, wenn ein Anwalt der Vertrauensperson bei der Durchsetzung Ihres Willens helfen soll. Vorsicht vor Formularen Kaum ein Formular kann Ihre persönlichen Motive, Ihre Erfahrungen und Erkenntnisse wiedergeben. Allgemeinplätze, wie „würdevolle Behandlung“ oder „keine Apparatemedizin“ lassen viele Auslegungsmöglichkeiten zu; daher werden solche schwammigen oder unbestimmten Formulierungen wesentlich seltener respektiert. Daher ist es sinnvoll Arzt und Jurist an den Formulierungen mitwirken zu lassen. Ganz wesentlich ist, dass erkennbar wird, wie Sie sich mit ihrer konkreten Krankheitssituation beschäftigt haben, also welche Informationen Sie besitzen als Hintergrund Ihrer Entscheidungen. Ansonsten kann der behandelnde Arzt später sagen, dass er sich an Ihre Verfügung nicht gebunden fühlt, weil die wesentlichen Dinge nicht bedacht wurden – oder eben nicht zu Papier gebracht worden sind. Eine ähnlich schlechte Wirkung haben zumeist Formulare zum Ankreuzen. Keine Allgemeinplätze Es kann verheerend in der Wirkung sein, wenn generell „künstliche Ernährung“ oder andere Maßnahmen abgelehnt werden. Pflegerische und medizinische Maßnahmen sollten konkret bedacht werden, aber auch die Gefahr dass „der Abbruch einer Behandlung aus Kostengründen“ damit erleichtert werden könnte. Wünsche und Wertvorstellungen, aber auch Krankheitserfahrungen führen zu geänderten Vorstellungen – insofern ist die regelmäßige Prüfung und gegebenenfalls Diskussion mit Fachleuten angeraten. Hinzu kommt, dass bestimmte Maßnahmen konkret gefordert werden können. Zu denken wäre etwa an „das Recht auf Schmerzfreiheit“ oder eine Sterbebegleitung. Zeitgemäß sind heute auch Palliativmedizin, Hospizaufenthalt, Schmerztherapie. Entscheidend wird auch sein, dass die Geschäftsfähigkeit bzw. Einsichtsfähigkeit, aber auch gegebenenfalls die Testierfähigkeit durch einen Facharzt bestätigt wird. Dies erspart dem Bevollmächtigten bzw. den Erben später langwierige Diskussionen. An den Wunsch nach aktiver Sterbehilfe ist in Deutschland niemand gebunden – es wäre strafbar. über Alternativen im Ausland findet sich die meiste Information im Internet. Hinterlegung von Dokumenten Wer ein Testament errichtet, ist gut beraten, es beim Nachlassgericht in Verwahrung zu geben – so kann es nicht verloren gehen. Vollmachten können solange von Ihnen widerrufen werden, solange Sie geschäftsfähig sind – für die Zeit danach kann eine Kontrollperson dafür ermächtigt sein. Ein Patiententestament wird erst beachtet, wenn Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. n
Der Autor: Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt (München), Mediator (Univ.), MBA Financial Services (Univ.Wales), MM (Univ.), geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), EGExperte (C.I.F.E.), Lehrbeauftragter für Bürgerliches und Versersicherungsrecht (Univ. of Cooperative Education), Bankkaufmann (www.fiala.de)
(MTA Dialog 3/2007, 227)
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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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