Riester-Tölpel

Der elfte Teil der Serie beschäftigt sich sowohl mit leicht erkennbaren Softwarefehlern bei Riester-Förderrechnern als auch mit unterlassenen Informationen.

Der Abschluss eines Altersvorsorgevertrags ist eine Investition.

Wie bei jeder anderen Investition stehen auch beim Abschluss eines Riester-Vertrags die staatlichen Förderungen in der Investitionsphase im Mittelpunkt des Kundeninteresses – und zwar für die gesamte Investitionszeit und vollständig. So selbstverständlich der Kundenwunsch nach umfassender Aufklärung ist, so erfüllen nur wenige Riester- Förderrechner diesen Wunsch.

Viel zu häufig werden die Riester-Steuerförderungen unterschlagen. Die Information des Rechners beschränkt sich gerade einmal auf die Prognose der Zulagen – und diese sind dann oft auch noch falsch. Der unten abgebildete Riester-Förderrechner beschränkt sich lediglich auf Angaben zur Zulagenförderung und zum dazu notwendigen Eigenbeitrag – hier 339 Euro jährliche Zulage.

Es findet sich kein Hinweis darauf, dass die berücksichtigte Kinderzulage irgendwann wegfällt und der notwendige Eigenbeitrag steigen muss. Vielmehr wird eine unzutreffende Zulagenkonstanz vorgegaukelt. Es findet sich auch kein Hinweis auf einen möglichen Berufseinsteigerbonus. Es fehlen für eine Berechnung eines derartigen Anspruchs schlichtweg die notwendigen Eingabeoptionen.

Möglich sind nur drei Eingaben, nämlich die Anzahl der Kinder, die bis zum 31. Dezember 2007 geboren wurden, die Anzahl der Kinder, die danach geboren wurden, und als dritte Eingabe das Bruttojahreseinkommen. Eine Eingabemöglichkeit zum Familienstand fehlt gänzlich. Bei Ehepaaren bleibt unklar, was als Bruttojahreseinkommen eingegeben werden soll.

Ist es nur das Einkommen vom Interessenten oder vom Ehepaar?

Ist es der rentenversicherungspflichtige Teil?

Als einzige Erklärung in der Spalte „Einkommen“ ist der kryptische Satz „vier Prozent Ihres Bruttoeinkommens ab 2008 (maximal 2.100 Euro)“ aufgeführt. Aber was sagt dieser aus?

Und warum ist der Hinweis „ab 2008“ im Jahre 2009 notwendig?

Welche Kinderanzahl muss eingegeben werden?

Alle, die in der Familie leben? Nur die leiblichen Kinder?

Leider fehlen alle Hilfetexte bei Eingaben – wenn man vom oben zitierten, kryptischen Satz absieht.

 

Die Unzulänglichkeit des Rechners zeigt ein Beispiel:

Für einen Ledigen (geboren am 2. Dezember 1970) mit konstantem rentenversicherungspflichtigen Einkommen in Höhe von 30.000 Euro und einem Kind (geboren am 1. Januar 1991 und mit 18-jähriger Kindergeldzahlung) passt die Berechnung aus dem Screenshot. Für die Laufzeit von 29 Jahren fallen 34.800 Euro Bruttoprämien an.

Dem Screenshot ist zu entnehmen, dass 9.831 Euro an Zulagen vom Staat beigesteuert werden, das heißt, im Vergleich zu seinem derzeitigen Einkommen verringert sich sein kumuliertes zukünftiges Nettoeinkommen um 27.869 Euro. In Wirklichkeit gibt es aber nur 4.466 Euro Zulagen – aber zusätzlich noch circa 7.000 Euro Riester-Steuerförderung, rund 14.000 Euro zukünftige Ersparnisse aus dem AltEinkG sowie durch die Konjunkturpakete I + II nochmals weit über 5.000 Euro.

Insgesamt stellt der Staat Investitionsmittel in Höhe von über 30.000 Euro zur Verfügung, die der Interessierte für seine Altersvorsorge nutzen kann, ohne seinen derzeitigen Lebensstandard einschränken zu müssen. Nur die verbleibenden circa 4.500 Euro mindern seinen heutigen Lebensstandard – monatlich um knapp 13 Euro. Insgesamt ist dieser Riester-Förderrechner ein Beispiel für einen tölpelhaften Informationsservice. Die wichtigen Informationen fehlen und die angezeigten Rechenergebnisse sind fehlerhaft. Die angemessene Strafe hierfür ist die Missachtung durch die Interessenten. Die Clickrate wird es hoffentlich schon richten.

 

von Dr. Wolfgang Drols und Dr. Johannes Fiala

mit freundlicher Genehmigung von

www.all4finance.de (veröffentlicht im Versicherungsmagazin 08/2009, 53)

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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