Rückforderungen für Lebensversicherer

 Mehr Förderkredite zugesagt

Die Geschäftsentwicklung der Landwirtschaftlichen Rentenbank, Frankfurt am Main, war im ersten Halbjahr 2010 durch ein lebhaftes Neugeschäft und eine Normalisierung der Ertragslage gekennzeichnet, vor allem die zinsgünstigen Programmkredite sorgten erneut für kräftige Wachstumsimpulse.

Der Darlehensbestand dieser Fördersparte wuchs um 8,7 % auf21,3 Mrd. Einschließlich der allgemeinen Förderkredite und der verbrieften Finanzierungen stieg das gesamte Neugeschäft im ersten Halbjahr 2010 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um fast 28 % auf 7,8 Mrd. an.

Das Fördervolumen in der Bilanz erreichte Ende Juni 67,4 Mrd. und lag damit um 2,4 % über dem Jahresultimo 2009. Die Bilanzsumme wurde bis Ende 2010 um 8,0 % auf 81,9 Mrd. ausgeweitet.

Rückforderungen für Lebensversicherer

Ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 5. Februar 2010 (Az. 20 U 80/08) stellt fest, dass Lebensversicherer bisher die BGH-Urteile zum Mindestrückkaufswert und zur Unwirksamkeit des Stornoabzugs zu ihren Gunsten falsch umgesetzt haben.

In eindrucksvoller und besonders klarer Weise ergibt sich aus dem Urteil, dass den Kunden aufgrund der einschlägigen BGH-Urteile nochmals weitere Milliarden an Rückforderungen aus von 1995 bis Mitte 200 I abgeschlossenen und zwischenzeitlich oder künftig gekündigten bzw. beitragsfrei gestellten Verträgen zustehen.

Damit bestätigt das OLG Köln die von Versicherern bisher bestrittene Auffassung von Verbraucherschutz, Anwälten und versicherungsmathematischen Sachverständigen über die Berechnung von Mindestrückkaufswerten und die Unzulässigkeit von Stornoabzügen. Betroffen sind mehr als 10 Millionen Kunden.

 

von Dr. Johannes Fiala

mit freundlicher Genehmigung von

www.vdl.de (veröffentlicht im VDL Journal 06/2010, Seite 33)

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