OLG Köln: Doppelte Abschlusskosten in der Lebensversicherung unzulässig

Das OLG Köln (Urteil vom 02.09.2016, Az. 20 U 201/15) untersagte es einem Lebensversicherer, den Riesterkunden doppelte Abschlußkosten zu berechnen – einmal Kosten mit Höchstzillmmersatz von 2,5 Prozent (früher 4,0 Prozent) des Prämienvolumens über fünf Jahre verteilt, und zudem weitere Kosten über die gesamte Laufzeit. Zweierlei Abschlusskosten in der Lebens- und Rentenversicherung sind demnach in […]