Aufbau eines Strukturvertriebs ist nicht umsatzsteuerfrei

Durch sein Urteil vom 03.08.2017 (Az. V R 19/16) entschied der BFH, dass der Aufbau eines Strukturvertriebes nicht umsatzsteuerfrei ist. Dies betrifft im Grundsatz nicht nur Strukturvertriebe und andere Vertriebsgesellschaften sowie Pools, sondern auch im Zusammenhang tätige Versicherungsvermittler (Agenten), Versicherungsmakler sowie deren (Makler-)Betreuer. Dabei können Versicherer und/oder Hauptvertrieb (Masterdistributor) auch im Ausland ansässig sein.   […]

Umsatzsteuerplicht beim Versicherungsmakler, Versicherungsagenten und Strukturvertrieb

Durch sein Urteil vom 03.08.2017 (Az. V R 19/16) entschied der BFH, dass der Aufbau eines Strukturvertriebes nicht umsatzsteuerfrei ist. Dies betrifft im Grundsatz nicht nur Strukturvertriebe und andere Vertriebsgesellschaften sowie Pools, sondern auch im Zusammenhang tätige Versicherungsvermittler (Agenten), Versicherungsmakler sowie deren (Makler-)Betreuer. Dabei können Versicherer und/oder Hauptvertrieb (Masterdistributor) auch im Ausland ansässig sein.   […]