Unternehmernachfolger dringend gesucht

Eine Mahnung vorweg: Zwar verlangen die Hausbanken
seit Basel II eine frühzeitige Klärung der Unternehmernachfolge
– doch dessen ungeachtet kümmern
sich die meisten Inhaber mittelständischer Betriebe um
diese existenzielle Kernfrage noch immer viel zu spät. Sie
bringen damit das Lebenswerk von Generationen und ihre
langjährig Beschäftigten in arge Bedrängnis. Immerhin:
Laut einer Studie des Bonner Instituts für Mittelstandsforschung
(IfM) nimmt das Thema Unternehmernachfolge bei
inhabergeführten Betrieben inzwischen eine zentrale Rolle
ein. Doch die Studie bringt auch noch mal die Größenordnung
und die Brisanz des Themas auf den Punkt: „Jedes
Jahr suchen rund 30.000 Unternehmer einen externen
Nachfolger“, sagt der wissenschaftliche Geschäftsführer des
IfM, Prof. Dr. Frank Wallau. Von der Problematik betroffen
seien „zunehmend kleinere Unternehmen. Und aufgrund
des überproportionalen Anteils, den kleinere Betriebe an
der Gesamtzahl der Nachfolgefälle haben, wird voraussichtlich
die Zahl der jährlichen Betriebsschließungen mangels
Nachfolger, die derzeit bei ca. 6.000 liegt, steigen“. Deutlich
zunehmen wird zudem die Anzahl der Unternehmen, die im
Zuge der Nachfolge in den Verkauf gehen, das sind gegenwärtig
21 Prozent aller Nachfolgefälle. Rückläufig hingegen
ist die Zahl der Unternehmen, die mangels familieninterner
Nachfolge an Mitarbeiter aus dem eigenen Unternehmen
selbst übergeben werden (10,2 Prozent). Und: „Die Existenz
von Unternehmen mit nur geringem Unternehmenswert
oder von Betrieben, die vom Strukturwandel betroffen sind,
in ihrer Nachfolge zu sichern, setzt ein hohes persönliches
Interesse beim Inhaber wie auch bei dessen möglichem
Nachfolger voraus,“ sagt der Münchner Rechtsanwalt Dr.
Johannes Fiala.

Dennoch wird immer häufiger ein Nachfolger außerhalb
der Familie gesucht. Als Gründe nannten Unternehmer
bei einer Umfrage der L-Bank, dass keine eigenen Kinder
existieren (17 Prozent), die eigenen Kinder zu jung seien (11
Prozent), die eigene Kinder nicht interessiert (58 Prozent)
oder nicht geeignet seien (28 Prozent).
Stattdessen gewinnt die Weitergabe des Betriebs an extern
akquirierte Führungskräfte an Bedeutung: 2006 konnten
mehr als 1.600 Unternehmen via Unternehmensbörse
„nexxt-change“ an einen Nachfolger vermittelt werden.
Diese kostenfreie Börse ist eine Initiative des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Technologie, der KfW Mittelstandsbank,
des Deutschen Industrie- und Handelskammertags,
des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks,
des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken sowie des Deutschen Sparkassen- und
Giroverbandes. Unternehmer, die einen Nachfolger suchen,
sowie interessierte übernehmer können ihr Profil über die
regionalen Partner online in die Börse (www.nexxt-change.
org) oder bei einem persönlichen Gespräch einstellen.
Gänzlich neue Wege beschreiten will die in Gründung
befindliche „Private Hanseuniversität“ zu Rostock (www.
hanseuni.de). Peter L. Pedersen, Präsident der privaten
Hochschule, kennt die Probleme mittelständischer Unternehmer
– auch, wenn es um die gezielte Suche nach geeigneten
Unternehmernachfolgern geht. „International ist es
absolut üblich“, betont Pedersen, „bereits unter Abitur-Kandidaten
Ausschau nach künftigem Führungsnachwuchs zu
halten und diesem gegen Verpflichtung zur mehrjährigen
Mitarbeit im Unternehmen das Studium zu finanzieren.
Mit diesem Ziel hat die Hanseuniversität als erste deutsche
Hochschule ihre Studiengänge entsprechend organisiert.
Neben dem komprimierten, universitären Studium stehen
die Studierenden in jedem Semester fast drei Monate lang
dem Unternehmen für eine Trainee-Laufbahn zur Verfügung.
Wer bislang einen Unternehmernachfolger suchte,
scheiterte neben der grundsätzlichen Eignung häufig am
erforderlichen Vertrauen. In Zusammenarbeit mit der Hanseuniversität
kann sich der Unternehmer bis zu drei potenziell
geeignete Bewerber aussuchen: Er finanziert ihnen das
sechs- bis zehnsemestrige Studium zum Bachelor bzw. Master
und kann sie dafür in jedem zweiten Quartal im Unternehmen
einsetzten. Studenten, die das Studium abbrechen,
sind vertraglich verpflichtet, die verbrauchten Studiengelder
zurückzuzahlen. „Wer das Studium erfolgreich beendet, erhält
ein Angebot als Führungskraft im Unternehmen oder
im Falle einer Nachfolgersuche das Angebot zur übernahme
des Unternehmens“, kündet Uni-Präsident Pedersen an.
Und noch eine Mahnung zum Schluss: „Um den Fortbestand
des Unternehmens zu sichern, ist es wichtig, krankes
Geäst im Betrieb rechtzeitig zu beschneiden. Die Pflicht zum
Risikomanagement bei der Aktiengesellschaft (KonTraG seit
2002 §91 Abs. 2 AkGes.) hat ebenso Ausstrahlungswirkung
auf alle übrigen Kapitalgesellschaften, wie GmbH, Limited,
GmbH- bzw. Limited & Co KG. Die Unterlassung führt den
Unternehmer in die Haftung mit seinem Privatvermögen“,
sagt Fiala und verweist auf bewährte Instrumente, wie rechtliches
Controlling, Risiko- und Versicherungsmanagement
– auch in Bezug auf eine zugesagte betriebliche Altersversorgung
für die Mitarbeiter. Letztlich führt auch das Ausschöpfen
von Gestaltungsmöglichkeiten durch Ehevertrag, Erbvertrag
und Testament – synchronisiert mit dem Gesellschaftsvertrag
– zum erhofften Erfolg für den Unternehmer.

Ralf E. Geiling

(creditreform 4/2007, 58)

Aus Creditreform – Das Unternehmermagazin aus der Verlagsgruppe Handelsblatt, Ausgabe 4/2007.

Mit freundlicher Genehmigung vonhttp://www.creditreform-magazin.de/>www.creditreform-magazin.de.

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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