Unternehmernachfolger dringend gesucht

    Eine Mahnung vorweg: Zwar verlangen die Hausbanken
    seit Basel II eine frühzeitige Klärung der Unternehmernachfolge
    – doch dessen ungeachtet kümmern
    sich die meisten Inhaber mittelständischer Betriebe um
    diese existenzielle Kernfrage noch immer viel zu spät. Sie
    bringen damit das Lebenswerk von Generationen und ihre
    langjährig Beschäftigten in arge Bedrängnis. Immerhin:
    Laut einer Studie des Bonner Instituts für Mittelstandsforschung
    (IfM) nimmt das Thema Unternehmernachfolge bei
    inhabergeführten Betrieben inzwischen eine zentrale Rolle
    ein. Doch die Studie bringt auch noch mal die Größenordnung
    und die Brisanz des Themas auf den Punkt: „Jedes
    Jahr suchen rund 30.000 Unternehmer einen externen
    Nachfolger“, sagt der wissenschaftliche Geschäftsführer des
    IfM, Prof. Dr. Frank Wallau. Von der Problematik betroffen
    seien „zunehmend kleinere Unternehmen. Und aufgrund
    des überproportionalen Anteils, den kleinere Betriebe an
    der Gesamtzahl der Nachfolgefälle haben, wird voraussichtlich
    die Zahl der jährlichen Betriebsschließungen mangels
    Nachfolger, die derzeit bei ca. 6.000 liegt, steigen“. Deutlich
    zunehmen wird zudem die Anzahl der Unternehmen, die im
    Zuge der Nachfolge in den Verkauf gehen, das sind gegenwärtig
    21 Prozent aller Nachfolgefälle. Rückläufig hingegen
    ist die Zahl der Unternehmen, die mangels familieninterner
    Nachfolge an Mitarbeiter aus dem eigenen Unternehmen
    selbst übergeben werden (10,2 Prozent). Und: „Die Existenz
    von Unternehmen mit nur geringem Unternehmenswert
    oder von Betrieben, die vom Strukturwandel betroffen sind,
    in ihrer Nachfolge zu sichern, setzt ein hohes persönliches
    Interesse beim Inhaber wie auch bei dessen möglichem
    Nachfolger voraus,“ sagt der Münchner Rechtsanwalt Dr.
    Johannes Fiala.

    Dennoch wird immer häufiger ein Nachfolger außerhalb
    der Familie gesucht. Als Gründe nannten Unternehmer
    bei einer Umfrage der L-Bank, dass keine eigenen Kinder
    existieren (17 Prozent), die eigenen Kinder zu jung seien (11
    Prozent), die eigene Kinder nicht interessiert (58 Prozent)
    oder nicht geeignet seien (28 Prozent).
    Stattdessen gewinnt die Weitergabe des Betriebs an extern
    akquirierte Führungskräfte an Bedeutung: 2006 konnten
    mehr als 1.600 Unternehmen via Unternehmensbörse
    „nexxt-change“ an einen Nachfolger vermittelt werden.
    Diese kostenfreie Börse ist eine Initiative des Bundesministeriums
    für Wirtschaft und Technologie, der KfW Mittelstandsbank,
    des Deutschen Industrie- und Handelskammertags,
    des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks,
    des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und
    Raiffeisenbanken sowie des Deutschen Sparkassen- und
    Giroverbandes. Unternehmer, die einen Nachfolger suchen,
    sowie interessierte übernehmer können ihr Profil über die
    regionalen Partner online in die Börse (www.nexxt-change.
    org) oder bei einem persönlichen Gespräch einstellen.
    Gänzlich neue Wege beschreiten will die in Gründung
    befindliche „Private Hanseuniversität“ zu Rostock (www.
    hanseuni.de). Peter L. Pedersen, Präsident der privaten
    Hochschule, kennt die Probleme mittelständischer Unternehmer
    – auch, wenn es um die gezielte Suche nach geeigneten
    Unternehmernachfolgern geht. „International ist es
    absolut üblich“, betont Pedersen, „bereits unter Abitur-Kandidaten
    Ausschau nach künftigem Führungsnachwuchs zu
    halten und diesem gegen Verpflichtung zur mehrjährigen
    Mitarbeit im Unternehmen das Studium zu finanzieren.
    Mit diesem Ziel hat die Hanseuniversität als erste deutsche
    Hochschule ihre Studiengänge entsprechend organisiert.
    Neben dem komprimierten, universitären Studium stehen
    die Studierenden in jedem Semester fast drei Monate lang
    dem Unternehmen für eine Trainee-Laufbahn zur Verfügung.
    Wer bislang einen Unternehmernachfolger suchte,
    scheiterte neben der grundsätzlichen Eignung häufig am
    erforderlichen Vertrauen. In Zusammenarbeit mit der Hanseuniversität
    kann sich der Unternehmer bis zu drei potenziell
    geeignete Bewerber aussuchen: Er finanziert ihnen das
    sechs- bis zehnsemestrige Studium zum Bachelor bzw. Master
    und kann sie dafür in jedem zweiten Quartal im Unternehmen
    einsetzten. Studenten, die das Studium abbrechen,
    sind vertraglich verpflichtet, die verbrauchten Studiengelder
    zurückzuzahlen. „Wer das Studium erfolgreich beendet, erhält
    ein Angebot als Führungskraft im Unternehmen oder
    im Falle einer Nachfolgersuche das Angebot zur übernahme
    des Unternehmens“, kündet Uni-Präsident Pedersen an.
    Und noch eine Mahnung zum Schluss: „Um den Fortbestand
    des Unternehmens zu sichern, ist es wichtig, krankes
    Geäst im Betrieb rechtzeitig zu beschneiden. Die Pflicht zum
    Risikomanagement bei der Aktiengesellschaft (KonTraG seit
    2002 §91 Abs. 2 AkGes.) hat ebenso Ausstrahlungswirkung
    auf alle übrigen Kapitalgesellschaften, wie GmbH, Limited,
    GmbH- bzw. Limited & Co KG. Die Unterlassung führt den
    Unternehmer in die Haftung mit seinem Privatvermögen“,
    sagt Fiala und verweist auf bewährte Instrumente, wie rechtliches
    Controlling, Risiko- und Versicherungsmanagement
    – auch in Bezug auf eine zugesagte betriebliche Altersversorgung
    für die Mitarbeiter. Letztlich führt auch das Ausschöpfen
    von Gestaltungsmöglichkeiten durch Ehevertrag, Erbvertrag
    und Testament – synchronisiert mit dem Gesellschaftsvertrag
    – zum erhofften Erfolg für den Unternehmer.

    Ralf E. Geiling

    (creditreform 4/2007, 58)

    Aus Creditreform – Das Unternehmermagazin aus der Verlagsgruppe Handelsblatt, Ausgabe 4/2007.

    Mit freundlicher Genehmigung von https://www.creditreform-magazin.de/>www.creditreform-magazin.de.

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    Über den Autor

    Portrait Dr. Fiala
    Dr. Johannes Fiala PhD, MBA, MM

    Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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