Urteilsbesprechung zum BGH Urteil vom 18.01.2007

*von Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt (München), Mediator (Univ.), MBA Finanzdienstleistungen (Univ.Wales), MM (Univ.), geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), Lehrbeauftragter für Bürgerliches und Versicherungsrecht (BA Heidenheim, Univ. of Cooperative Education), Bankkaufmann (www.fiala.de)
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun erstmals mit Urteil vom 18.01.07 entschieden, dass Anlageberater ungefragt darüber aufzuklären haben, dass die Anteile an geschlossenen Beteiligungen (z.B. GbR-Fonds, KG-Fonds) in der Regel nicht oder nur sehr eingeschränkt verkäuflich sind, weil es dafür keinen entsprechenden Markt gibt. Damit ist die Frage der Liquidierbarkeit bzw. die Handelbarkeit (Fungibilität) gemeint. Auszug aus der Urteilsbesprechung: Der BGH stellte klar, dass die Möglichkeiten der Rückverwandlung eines Investments in Liquidität auch bei der Anlage zur Altersversorgung eine entscheidende Rolle spielt: Der Anleger kann beispielsweise seine Anlageziele ändern, arbeitslos oder krank werden. Ein Anlageberater wird daher im Zweifel die Risikofähigkeit neben der Risikobereitschaft abklären müssen: In der Praxis erkundigen sich Anlageberater zu selten über die Gesamtvermögensstruktur und die vorhandene Absicherung gegen Risiken. Damit kann die Haftung vorprogrammiert sein, vor allem wenn das versicherungsmäßige Fachwissen beim Berater fehlt…
Komplette Urteilsbesprechung (Quelle: Gerlach/DIREKTER ANLEGERSCHUTZ 01/08/07)
(experten.de (17.09.2007))
Mit freundlicher Genehmigung vonhttp://www.experten.de />www.experten.de.

Unsere Kanzlei in München

Unsere Kanzlei finden Sie in der Fasolt-Straße 7 in München, ganz in der Nähe von Schloss Nymphenburg. Unser Team besteht aus hochmotivierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die für alle Belange unserer Mandanten zur Verfügung stehen. In Sonderfällen arbeitet unsere Kanzlei mit ausgesuchten Experten zusammen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.


Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
»Mehr zu Dr. Johannes Fiala

Auf diesen Seiten informiert Dr. Fiala zu aktuellen Themen aus Recht- und Wirt­schaft sowie zu aktuellen politischen Ver­änderungen, die eine gesell­schaftliche und / oder unter­nehmerische Relevanz haben.

Videoberatung

Termin buchen

Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin bei uns.

Termin vereinbaren / Rückrufservice

Sie werden bereits juristisch beraten und wünschen eine Zweit­meinung? Nehmen Sie in diesem Fall über nach­stehenden Link direkt Kontakt mit Herrn Dr. Fiala auf.

Juristische Zweitmeinung einholen

(Das erste Telefonat ist ein kostenfreies Kennenlerngespräch; ohne Beratung. Sie erfahren was wir für Sie tun können & was wir von Ihnen an Informationen, Unterlagen für eine qualifizierte Beratung benötigen.)