*von Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt (München), Mediator (Univ.), MBA Finanzdienstleistungen (Univ.Wales), MM (Univ.), geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), Lehrbeauftragter für Bürgerliches und Versicherungsrecht (BA Heidenheim, Univ. of Cooperative Education), Bankkaufmann (fiala4instalive.instawp.xyz) Das LG Mosbach verurteilte mit Urteil vom 15.08.07 u.a. Ex-Bundesverteidigungsminister Prof. Dr. Rupert Scholz zu Schadensersatz aus Prospekthaftung, weil er als Garant für den inzwischen insolventen MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds aufgetreten ist.
Auszug aus der Urteilsbesprechung: Ständige BGH-Rechtsprechung zur Prospektverantwortung Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bereits durch sein Urteil vom 22.05.1980 entschieden, dass Initiatoren, (auch faktische) Geschäftsführer, Gesellschafter, Gestalter und Gründer, in einer Prospekthaftung stehen. Zu diesem Kreise zählen auch solche Personen, die durch ihr nach aussen in Erscheinung tretendes Mitwirken einen besonderen Vertrauenstatbestand schaffen: Hierzu zählen beispielsweise Unternehmen und Personen, die „mit Rücksicht auf ihre allgemein anerkannte und herausgehobene berufliche und wirtschaftliche Stellung oder ihre Eigenschaft als berufsmäßige Sachkenner eine Garantenstellung einnehmen“…
Komplette Urteilsbesprechung (Quelle: Gerlach/DIREKTER ANLEGERSCHUTZ 04/09/07)
(experten.de (26.09.2007))
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