Variabler Darlehenszins – Bank rechnet rund eine Viertelmillion zu viel ab

– Spezialbank für Ärzte und Apotheker vereinbart unwirksame ZinsCap-Klausel –

 

Zahlreiche Bankkunden bezahlen jahrelang Überziehungszinsen auf dem Girokonto, weil ihnen ihr Kreditinstitut zu hohe Darlehenszinsen dort abbucht.

Rechts- und Rechenfehler treten bei einigen Instituten massenhaft auf – und führen gelegentlich auch dazu, dass der Bankkunde in die Insolvenz getrieben wird.

 

Variabler Zins als Kostenfalle

Mit einer ZinsCap-Vereinbarung sollen Bankkunden besser kalkulieren können, denn der Zins soll sich in einer festgelegten Bandbreite bewegen.

Indes kann der Kunde oftmals aus dem Vertragstext nicht erkennen, wie sich der Zinssatz errechnet und wann er sich ändert, so dass ein Verstoß gegen das Verbraucherkreditrecht vorliegt, womit die Zinsvereinbarung insgesamt unwirksam ist.

 

Rückwirkend nur 4% Zins für die Bank

Das Landgericht Duisburg (Urteil vom 01.12.2011, Az. 1 O 124/11) verurteilte die Bank in einem solchen Fall zur Rückzahlung zu viel bezahlter Zinsen, sowohl bezogen auf Bankdarlehen als auch bezogen auf die Überziehungszinsen auf dem Girokonto. Hinzu kamen dann auch noch die Gebühr für die Cap-Vereinbarung, also eine Zinsobergrenze, sowie der Anlageschaden des Kreditnehmers, denn er hätte das zu viel bezahlte Geld selbst anlegen können oder sein Darlehen in größerem Umfang tilgen können.

 

Keine Prüfung durch Buchhalter und Steuerberater

Die üblichen Buchhaltungsprogramme enthalten keine Option, die Korrektheit von Gebühren- und Zinsabrechnungen der Kreditinstitute zu kontrollieren. Ob ein Konto korrekt abgerechnet wurde, kann man inzwischen mit preiswerter Software selbst überprüfen. Ein Softwareanbieter wirbt mit einer „100% Geld zurück Garantie“, weil korrekte Abrechnungen die Ausnahme sein sollen: „Wir sind uns so sicher, dass auch Ihre Konten betroffen sind, dass wir Ihnen eine 100 % Geld zurück Garantie gewähren, wenn Ihr Bankkonto über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren korrekt geführt wurde.“

 

Keine Verjährung

Nicht nur Apotheker und Ärzte lassen in der Regel die Darlehensabrechnungen der Kreditinstitute nicht sachverständig kontrollieren, was üblicherweise keine grobe Fahrlässigkeit darstellt. Daher können Betroffene regelmäßig noch Überzahlungen der letzten 10 Jahre von Ihrer Bank zurückfordern. Wesentliche Indizien für eine Überprüfung sind fehlende Angaben im Darlehensvertrag zu der Frage, wann sich die Zinsen anpassen werden, und in welchem Umfang.

Auch ohne Limitierung der Zinshöhe durch eine „Cap-Vereinbarung“ kommt es bei variablen Darlehen häufig vor, dass Zinssteigerungen auf dem Kapitalmarkt rasch an den Kreditnehmer weitergegeben werden, die Zinssenkungen sich jedoch nicht oder erst viel später beim Darlehensnehmer bemerkbar machen. Mancher Betroffene ist nach Einschaltung eines Fachmanns überrascht, dass er im Umfang mehrerer Jahresgewinne gegen seine Bank noch Forderungen wegen Falschabrechnung besitzt.

 

Doch auch bei Lebensversicherungen tun sich manche Versicherungsvorstände schwer, falsche Berechnungen von Verträgen zu korrigieren. So vereinbarte die Calamitas-Lebensversicherung AG (Teil eines deutschen Versicherungskonzerns, ergo braucht sie irgendeinen Namen) in ihren Anträgen mit Riesterkunden deutlich niedrigere Kostensätze, als sie dann tatsächlich erhob – der Nachteil je Kunde summierte sich auf mehrere tausend Euro über die Gesamtlaufzeit. Vertriebsmitarbeiter wiesen darauf hin, und ein paar Einzelfälle wurden auch korrigiert. Jahre später kam die Sache an die Öffentlichkeit – und nun unter Druck sah man sich in der Lage, die Kostensätze für tausende Kunden nachträglich wie vereinbart herabzusetzen. Es ist schwer glaubhaft, dass diesen verantwortlichen Vorständen nicht vorher bekannt war, und die Falschberechnungen nicht von dort gedeckt waren.

 

Manchmal hängt es davon ab, in welchem Landgerichtsbezirk der Kunde wohnt. Nach Vorstandsanweisung werden Kunden in einem Landgerichtsbezirk, wo der Versicherer schon einmal eine Klage verloren hat, entsprechend dem Urteil korrekt behandelt, in allen anderen hingegen nicht. Dem Versicherer bringen solche Vorgaben jeweils Millionen. Auch BGH-Urteile werden gelegentlich von Banken und Versicherern schlicht ignoriert, wenn sie zu teuer kämen – angeblich war es dann ein nicht übertragbarer Einzelfall.

 

von Dr. Johannes Fiala und Dipl.-Math. Peter A. Schramm

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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