Das Gesetz sagt folgendes:
„Wer gewerbsmäßig für andere Personen, ohne von ihnen auf Grund eines Vertragsverhältnisses ständig damit betraut zu sein, die Vermittlung von Verträgen über Versicherungen übernimmt, hat die Rechte und Pflichten eines Handelsmaklers“ (§ 93 Abs. 1 HGB).
Er erhält nach § 652 BGB seinen „Maklerlohn“ für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags “.
Eine Beratungspflicht besteht nach § 6 Abs. 6 VVG – auch während der Vertragslaufzeit –
nicht, „wenn der Vertrag mit dem Versicherungsnehmer von einem Versicherungsmakler vermittelt wird“.
Die Betreuung, ja sogar die Beratung, gehört bei Vermittlung also nicht zum Kern der Tätigkeit als Makler
(auch wenn einige Stimmen dies anders sehen). Der Makler erhält nach § 652 BGB seinen Maklerlohn bereits für die
Verschaffung der Gelegenheit zum Abschluss eines bestimmten Vertrags.
Eine über die Vermittlung eines Versicherungsvertrags hinausgehende Betreuung, obwohl gesetzlich nicht vorgesehen,
kann aber vom Makler vertraglich dem Kunden versprochen werden – allerdings ist dann fraglich, ob dies von der
VSH-Deckung tatsächlich umfasst ist oder eine beim VSH-Versicherer anzeigepflichtige Risikoerhöhung darstellt.
Dr. Johannes Fiala
(DHBW Newsletter 08/2008)
Mit freundlicher Genehmigung von www.dhbw-heidenheim.de.
Unsere Kanzlei in München
Unsere Kanzlei finden Sie in der Fasolt-Straße 7 in München, ganz in der Nähe von Schloss Nymphenburg. Unser Team besteht aus hochmotivierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die für alle Belange unserer Mandanten zur Verfügung stehen. In Sonderfällen arbeitet unsere Kanzlei mit ausgesuchten Experten zusammen, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.
Über den Autor
PhD, MBA, MM
Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilienwirtschaft, Finanzrecht sowie Steuer- und Versicherungsrecht. Die zahlreichen Stationen seines beruflichen Werdegangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganzheitlich beratend und im Streitfall juristisch tätig zu werden.
»Mehr zu Dr. Johannes Fiala
Auf diesen Seiten informiert Dr. Fiala zu aktuellen Themen aus Recht- und Wirtschaft sowie zu aktuellen politischen Veränderungen, die eine gesellschaftliche und / oder unternehmerische Relevanz haben.
Videoberatung
Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin bei uns.
Sie werden bereits juristisch beraten und wünschen eine Zweitmeinung? Nehmen Sie in diesem Fall über nachstehenden Link direkt Kontakt mit Herrn Dr. Fiala auf.
(Das erste Telefonat ist ein kostenfreies Kennenlerngespräch; ohne Beratung. Sie erfahren was wir für Sie tun können & was wir von Ihnen an Informationen, Unterlagen für eine qualifizierte Beratung benötigen.)