Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg: Erlaubnis zur Grundstücksvermittlung

*von Dr. Johannes Fiala, Rechtsanwalt (München), MBA Finanzdienstleistungen (Univ.), MM (Univ.), geprüfter Finanz- und Anlageberater (A.F.A.), Lehrbeauftragter für Bürgerliches und Versicherungsrecht (BA Heidenheim, Univ. of Cooperative Education), (www.fiala.de)
Gewerbeerlaubnis zur Bausparkredit- und Darlehensvermittlung Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat bereits durch sein Urteil vom 29.04.1997 entschieden, dass der ?Begriff des Grundstücks? weit auszulegen ist. Der Erlaubnis nach § 34 c GewO als Immobilienvermittler bedarf auch, wer lediglich Darlehen vermittelt ? sofern Voraussetzung der Kreditvergabe eine Grundschuldbesicherung ist.
Gewerbeerlaubnis zur Immobilienvermittlung Die zusätzliche Gewerbeerlaubnis kostet nicht nur weiteres Geld ? sie ist auch mit laufenden Folgekosten durch die erweiterte Prüfung im Rahmen der MaBV verbunden. Sofern das Landratsamt einen Verdacht schöpft, wird genauer geprüft. Der Verstoß gegen die Pflicht vorher eine ausreichende Gewerbeerlaubnis einzuholen, kann zu einem Bußgeld und einem Eintrag im Gewerberegister führen. Auch die Zuverlässigkeit bzw. der gute Leumund können betroffen sein.
Finanztransfergeschäfte: Geld- und Werttransporte in Steueroasen (Liechtenstein, Nassau, ?) Land-auf-Land-ab sammelt mancher Vermittler, vor allem für ausländische Vermögensverwalter ?steuerneutrales? und anderes Bargeld ein. Entsprechende ?Botendienste? sind erlaubnispflichtig seit 01.01.1998. Die Erlaubnis erteilt die Bafin, §§ 1 I Nr.6, 32 KWG. Die einfache Botentätigkeit fällt nicht unter diese Regelung ? hingegen beginnt die Erlaubnispflicht sofern die Gelder mehrerer Auftraggeber faktisch aufgrund weiterer Leistungen vermischt werden. Im Einzelfall empfiehlt sich die Einholung eines Negativ-Attestes, vor Beginn der Tätigkeit.
Möglicherweise stellt sich am 1. April für Ehegatten mit Kind folgende Frage: Beide Eltern geben ihrem Kind Geld mit, um es beim Kramerladen an der Kasse abzuliefern. Das Kind soll natürlich auch einkaufen gehen (zusätzliche Leistung) ? und natürlich wird das Geld vom Kind auch in einer Hosentasche gemeinsam transportiert (Vermischung). Welche Gebühr wird für die Erlaubnis der Bafin dann fällig? Und welche Kosten entstehen bei einer Bafin- Sonderprüfung im Elternhaus, wegen der Finanztransfergeschäfte ihres Kindes?
(experten.de (12.03.2008)
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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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