Vorsicht Kreditfalle!

Wirtschaftlich hat eine Finanzierung oft nur dann Sinn, wenn das Geld rentabel investiert wird, also die Kreditkosten geringer sind als der Ertrag des Investments. Doch selbst wenn dies so geplant ist, werden Kreditkunden immer wieder in Finanzierungsfallen gelockt. Dann stehen Kreditkündigung und Existenzvernichtung vor der Tür.
1. Falle: Fehlende Fristenkongruenz
Wer zur Anschaff ung von Geschäft sausstattung einen Kredit aufnimmt bemerkt oft zu spät, dass er noch immer seinen Kredit abzahlt, obgleich sein Investment bei einem spontanen Verkauf nicht mehr das erbringt, was zur Ablösung der Restschuld nötig wäre. Bei Anschaff ung eines Ersatzinvestments kommt es dann zur Anhäufung von Schulden.
2. Falle: Anschlussfi nanzierungsrisiko
ähnlich geht es Immobilienbesitzern, die ihre Kreditlaufzeit auf beispielsweise zehn Jahre festgeschrieben haben – das Geld aus einem Tilgungsträger (etwa einer Lebensversicherung) allerdings erst nach zwölf Jahren, also zwei Jahre später, zur Verfügung steht: Die zwei Jahre Zeitdiff erenz können von der Bank ausgenutzt werden, nahezu wucherische Zinsen durchzusetzen. Dies gilt vor allem dann, wenn das investierte Eigenkapital und die Kredittilgung bisher so gering waren, dass keine andere Bank bereit ist, bei einer Umschuldung mitzumachen. Je geringer das Eigenkapital ist, desto wichtiger sind rechtssichere Vereinbarungen mit dem Kreditinstitut, damit man die Anschlussfi nanzierung später zu üblichen Marktkonditionen auch bekommen wird.
3. Falle: Rückstände, fehlende, fehlerhafte oder manipulierte Unterlagen zur Bonität
Die fristlose Kündigung wird vom Kunden provoziert, wenn fällige Zins- und Tilgungszahlungen nicht erfolgen, wenn Unterlagen zur Beurteilung der Bonität nicht oder in manipulierter Form vorgelegt werden oder sich die Kreditwürdigkeit objektiv verschlechtert hat. Indizien dafür können Vollstreckungsmaßnahmen sein oder die wiederholte überschreitung vereinbarter Limits.
4. Falle: Geduldete Kontoüberziehung
Keine Bank ist verpfl ichtet, ständige überziehungen hinzunehmen, wenn sie dies wiederholt abgemahnt hat. Anders liegt der Fall, wenn die über- ziehung bisher ohne Beanstandung wiederholt hingenommen wurde. Dann kommt eine überraschende Kreditkündigung �zur Unzeit�, und bringt die Bank in eine Haft ung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
5. Falle: Unter- und übersicherung
Banken können Kreditsicherheiten jederzeit neu be werten; eine dann auft retende Untersicherung bereitet die Kreditkündigung vor. Dieses Recht steht auch solchen Banken zu, die zuvor betrügerisch mit Kapitalanlagevermittlern oder Schrott immobilienvertrieben zusammengearbeitet haben. Insofern ist der Kreditkunde gut beraten, die Werthaltigkeit seiner Investments und Kapitalanlagen vorher selbst auf eigene Rechnung prüfen zu lassen – und die Bewertungsmaßstäbe objektiv im Kreditvertrag festzuschreiben. Besitzt die Bank mehr als 120 Prozent Vermögenswerte als Sicherheiten, so ist sie zur Freigabe verpfl ichtet: Allerdings ist auch dies im Vertrag zu regeln, denn anderenfalls kann es sich die Bank aussuchen, auf welche Sicherheit sie zunächst verzichten möchte.
6. Falle: Festkredit mit Lebensversicherung zur Tilgung
Nicht erst seit der Finanzkrise erpresst mancher Banker den Kunden damit, dass er einen Kredit nur bekommt, wenn er auch eine Lebensversicherung gleichzeitig abschließt. Dieses Provisionsmaximierungsmodell ist nicht nur steuerlich oft nachteilig. Ein Sachverständigengutachten wird jenen Finanzierungsschaden belegen können, für den das Kreditinstitut dann unmittelbar haft et. Annuitätendarlehen sind stets preiswerter und schneller abbezahlt. Doch darüber wurde der Kunde oft durch unrealistische Beispielrechnungen des Versicherers getäuscht: nur auf dem Papier wäre der Kredit durch die Ablaufl eistung der Lebensversicherung tatsächlich getilgt worden. In der Realität heute stellt der Kreditnehmer aber fest, dass er nach Verrechnung mit der Ablaufl eistung der Lebensversicherung auf einer erheblichen Restschuld sitzen bleibt.
7. Falle: Hausbank ohne Alternativen
Nicht nur bei Kapitalanlagen ist es eine gute Regel, das Risiko zu streuen. Auch bei Kreditfi nanzierungen empfi ehlt es sich, noch mindestens mit zwei weiteren Banken eine Verbindung zu unterhalten – bestenfalls sollten diese in zwei unterschiedlichen Ländern sitzen. Kommt es mit einem Institut zum Streit, kann man wenigstens die Zah- lungsfähigkeit aufrechterhalten und damit die oft sichere Insolvenz vermeiden.
8. Falle: Eingriff der Bank in die Geschäftsleitung
Oft mals drängen Banken den gewerblichen Kreditkunden �eigene� Unternehmensberater zur Unternehmenssteuerung auf. Die Inhaber oder Geschäft sführer mutieren dann gleichsam zum �Strohmann der Bank�. Was gut gemeint daher kommt, entpuppt sich bisweilen nur als Maßnahme, weitere Kreditsicherheiten zu erlangen oder gegenüber anderen Gläubigern als Bank bevorzugt zu werden. Besser ist es, als Unternehmer selbst eine regelmäßige interne und externe Kontrolle der Geschäft sbeziehungen durchzuführen. Ein qualifi zierter eigener Steuerberater oder Wirtschaft sprüfer kann helfen, unwirtschaft liche Geschäft sfelder zu erkennen und zu sanieren.
9. Falle: �Hai-Happen� für Banken und nahestehende Personen
Immer wieder ist zu beobachten, dass Personen aus dem Bankvorstand oder dem Aufsichtsrat bereits wissen, wer das bei einem Kreditkunden vorhandene Vermögen übernehmen könnte. �Gute Freunde� werden bisweilen vorab informiert und in Stellung gebracht – noch bevor eine Kreditkündigung ausgesprochen wurde. Solche Indiskretionen verstoßen gegen Bankgeheimnis und Datenschutz. Solcherlei abgesprochener �Beute-Teilung� kann oft nur durch strategische Kreditvertragsgestaltung entgegengetreten werden.
10. Falle: Heuschrecken und Inkassobüros
Großbanken und Sparkassen haben sich bei größeren Gewerbetreibenden ihren Ruf demoliert, indem sie Kreditforderungen an Hedge-Fonds und �Moskau-Inkasso� weitergaben. Weder Gerichte noch Gesetzgeber bieten hier einen Schutz für Selbstständige, vor allem Gewerbebetriebe. Gelegentlich bedauert dann der Kundenberater, dass man einen Millionenkredit ohne wirkliche Not kündigen musste, um ihn an eine Heuschrecke weiter zu verkaufen. Selten kommt dann noch die Bemerkung: �Ja, wir wissen, dass dies illegal war – aber das Ende eines Prozesses werden allenfalls Ihre Erben erleben können.�
Dr. Johannes Fiala Peter A. Schramm
(bbr 01-02/2010, 58-59)
Mit freundlicher Genehmigung vonhttp://www.bbr.de/>www.bbr.de.

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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