Warum die Beratung besser wird

Klangvolle Titel tragen in der Versicherungsbranche nicht nur Produkte, sondern auch jene, die sie vertreiben. Sie heißen Vertreter, Vertriebler, Makler oder Agenten. Was sich hinter diesen Berufsbezeichnungen verbirgt, war für Verbraucher bislang nicht immer klar. Wer wirklich sicher sein wollte, auf wessen Rechnung sein Gegenüber eigentlich arbeitet und wer vom Vertragsschluss profitiert, musste entweder hartnäckig nachfragen – oder blind vertrauen.
Ende der Identitätskrise
Nun müssen alle Vermittler schon beim ersten Kundenkontakt die Karten auf den Tisch legen und eindeutig auf ihren Status und ihren Auftraggeber hinweisen. „Was in anderen Wirtschaftsbereichen schon lange Gang und Gäbe ist, hält nun auch Einzug in die Versicherungsbranche“, freut sich Rechtsanwalt Fiala. Diese Transparenz komme den Kunden direkt zugute. „Wer weiß, dass er einem BMW-Händler gegenübersteht, wird nicht überrascht sein, dass dieser ihm keinen Fiat oder VW verkauft, obwohl dieser vielleicht das sinnvollere Auto wäre. Wer allerdings davon ausgeht, dass sein Autohändler alle Marken im Angebot hat, wäre zu Recht unzufrieden mit der Beratung“, so Experte Fiala. Um solche Szenarien gar nicht erst entstehen zu lassen, sollen Vermittler künftig die Wünsche und Bedürfnisse ihrer Kunden genau analysieren. Außerdem haben sie die Pflicht, ihren Kunden eine „hinreichende“ Zahl unterschiedlicher Produkte anzubieten. „Leider hat der Gesetzgeber darauf verzichtet zu definieren, was er für hinreichend hält“, moniert Experte Fiala. „Es wird daher Sache der Gerichte sein, den Begriff entsprechend auszulegen.“ An anderer Stelle wird den Gerichten dafür eine Menge Arbeit erspart – und den Kunden eine Menge ärger. Versicherungsvermittler müssen ihr Beratungsgespräch penibel dokumentieren und dem Kunden ein speziell für sie angefertigtes Protokoll aushändigen. Der Vorteil für den Kunden: Hat sein Versicherungsagent einen Fehler gemacht, hält er einen stichhaltigen Beweis für die Fehlinformation in Händen.
Beweislast liegt beim Makler
„Wie ausführlich die Protokolle im Einzelfall sind, kann je nach Vermittler allerdings noch immer variieren“, warnt Versicherungsexperte Fiala. „Klar im Vorteil ist deshalb, wer sich statt von einem gebundenen Vermittler, der nur für bestimmte Gesellschaften arbeitet, von einem Versicherungsmakler beraten lässt.“ Der Grund: In diesem Fall muss nicht der Kunde beweisen, dass er falsch beraten wurde. Stattdessen ist der Makler in der Pflicht. Kann er nicht belegen, dass er keinen Fehler gemacht hat, muss er den Kunden entschädigen.
Tipp: Das Gesetz erlaubt es den Versicherungsunternehmen, mit den Kunden einen Verzicht auf das Beratungsprotokoll zu vereinbaren. Eine solche Erklärung sollte niemand unterschreiben, auch wenn es sich um ein vermeintliches Standardprodukt handelt.
(Catrin Gesellensetter, focus.de (22.05.2007))
Den Artikel finden Sie auf der Seite von focus.de unter: http://www.focus.de/finanzen/versicherungen/tid-5795/vermittlergesetz_aid_56976.html
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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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