Aus der Reihe der Newsletter der DHBW (Duale Hochschule Baden-Württemberg) Heidenheim zum Thema “Vermittlerrecht praktisch”:
An dieser Stelle beantwortet Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala, https://www.fiala.de, Lehrbeauftragter für Versicherungsrecht an der
DHBW Heidenheim, Ihre Fragen. Fragen können Sie stellen über eine E-Mail an ott@dhbw-heidenheim.de
Zunächst einmal muss ein Zusammenhang mit einer Hauptleistung bestehen, welche keine Rechtsberatung
ist, also etwa eine Umschuldung, die Einrichtung einer bAV, eine Finanz- oder Anlageberatung. Vom zeitlichen
Umfang her muss diese Hauptleistung “Kern und Schwerpunkt” der Tätigkeit sein, also auf wirtschaftlichem
und nicht auf rechtlichem Gebiet liegen. Nicht mehr erforderlich ist, dass die Rechtsberatung zwingend
erforderlich ist, um die Hauptleistung zu erbringen.
Sodann kommt es auf den Inhalt an. Einfache Rechtsfragen darf jedermann beraten. Einfach wäre ein Rat
beispielsweise dann, wenn es um die Kündigungsfrist für ein bestehendes Darlehen nach § 490 II 1 BGB
geht, welches umgeschuldet werden soll. Weiterhin einfach ist auch eine Beratung über anerkannte Fallgruppen
für ein berechtigtes Interesse an einer Umschuldung.
Beispielsweise gehören nach gesicherter Rechtsprechung die Fälle dazu, in welchen der Darlehensnehmer
die Kreditsicherheit anderweitig verwenden möchte, oder auch, wenn der Darlehensnehmer die beliehene Sache verkaufen möchte.
Erst wenn komplexe rechtliche Überlegungen notwendig werden, muss zwingend an einen Rechtsbeistand verwiesen werden.
Neben dem Rechtsanwalt gibt es für Teilgebiete übrigens auch noch andere „zulässige„ Beistände wie z.B. Renten-, Steuer- oder Versicherungsberater.
Link zum Artikel:
http://www.dhbw-heidenheim.de/uploads/media/nl-1205.pdf
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Über den Autor
PhD, MBA, MM
Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilienwirtschaft, Finanzrecht sowie Steuer- und Versicherungsrecht. Die zahlreichen Stationen seines beruflichen Werdegangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganzheitlich beratend und im Streitfall juristisch tätig zu werden.
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