Der 14. Teil der Serie beschäftigt sich wie in VM 12/09 mit Fehlern so genannter Bürgerentlastungsrechner.
Leider gibt es viele Fehler in den Rechnern zum Bürgerentlastungsgesetz (BEG). So erhalten sogar Beamte, die angeben, keine Krankenkassenbeiträge zu zahlen, Steuerersparnisse!
Im ersten Beispiel (rechte Maske) bekommt der ledige Beamte ohne eigene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge überraschenderweise über 300 Euro im Jahr an Steuerentlastung.
Bei genauer Betrachtung werden ihm 2.662,50 Euro in der Beispielrechnung absetzbare Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung gewährt – beamtenfreundlich, aber nicht gesetzeskonform.
In den drei weiteren Beispielen (siehe Grafiken links und unten) werden die Daten eines Angestellten in drei BEG-Rechnern eingegeben – mit dem Erfolg, dass die Ergebnisse (die Steuerentlastung) zwischen 480 und 770 Euro auseinanderfallen.
Neben einer korrekten Prognose der Einsparungen für 2010 wären auch die der Folgejahre interessant, um die Investitionsentscheidungen für eine bessere Altersabsicherung über die gesamte Prämienlaufzeit zu ermöglichen. Doch dies fehlt bei nahezu allen gefundenen BEG-Rechnern.
von Dr. Johannes Fiala und Dr. Wolfgang Drols
mit freundlicher Genehmigung
von www.versicherungsmagazin.de (veröffentlicht in Versicherungsmagazin Ausgbe 01/2010, Seite 58).