BEG-Rechner: Weiterer Unsinn

    Der 14. Teil der Serie beschäftigt sich wie in VM 12/09 mit Fehlern so genannter Bürgerentlastungsrechner.

    Leider gibt es viele Fehler in den Rechnern zum Bürgerentlastungsgesetz (BEG). So erhalten sogar Beamte, die angeben, keine Krankenkassenbeiträge zu zahlen, Steuerersparnisse!

    Im ersten Beispiel (rechte Maske) bekommt der ledige Beamte ohne eigene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge überraschenderweise über 300 Euro im Jahr an Steuerentlastung.

    Bei genauer Betrachtung werden ihm 2.662,50 Euro in der Beispielrechnung absetzbare Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung gewährt – beamtenfreundlich, aber nicht gesetzeskonform.

    In den drei weiteren Beispielen (siehe Grafiken links und unten) werden die Daten eines Angestellten in drei BEG-Rechnern eingegeben – mit dem Erfolg, dass die Ergebnisse (die Steuerentlastung) zwischen 480 und 770 Euro auseinanderfallen.

    Neben einer korrekten Prognose der Einsparungen für 2010 wären auch die der Folgejahre interessant, um die Investitionsentscheidungen für eine bessere Altersabsicherung über die gesamte Prämienlaufzeit zu ermöglichen. Doch dies fehlt bei nahezu allen gefundenen BEG-Rechnern.

    von Dr. Johannes Fiala und Dr. Wolfgang Drols

    mit freundlicher Genehmigung

    von www.versicherungsmagazin.de (veröffentlicht in Versicherungsmagazin Ausgbe 01/2010, Seite 58).

    Videoberatung

    Sollten Sie ein zur Beratung ein Gesicht wünschen, können wir Ihnen auch eine Videoberatung anbieten.

    Persönlicher Termin

    Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin bei uns.

    Juristische Zweit­meinung einholen

    Sie werden bereits juristisch beraten und wünschen eine Zweit­meinung? Nehmen Sie in diesem Fall über nach­stehenden Link direkt Kontakt mit Herrn Dr. Fiala auf.

    Weiterempfehlung

    Sie haben gefunden, wonach Sie gesucht haben? Sie kennen jemanden der unserer Unterstützung benötigt?

    Empfehlen Sie uns gerne weiter.

    • Icon auf facebook teilen
    • Icon auf x teilen
    • Icon auf xing teilen
    • Icon auf linkedin teilen
    • Icon per e-mail teilen

    Navigation

    veröffentlicht am

    • Icon auf facebook teilen
    • Icon auf x teilen
    • Icon auf xing teilen
    • Icon auf linkedin teilen
    • Icon per e-mail teilen
    • Icon skype

    BEG-Rechner: Weiterer Unsinn

    Über den Autor

    Portrait Dr. Fiala
    Dr. Johannes Fiala PhD, MBA, MM

    Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
    » Mehr zu Dr. Johannes Fiala

    Auf diesen Seiten informiert Dr. Fiala zu aktuellen Themen aus Recht- und Wirt­schaft sowie zu aktuellen politischen Ver­änderungen, die eine gesell­schaftliche und / oder unter­nehmerische Relevanz haben.

    Videoberatung

    Vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin bei uns.

    Sie werden bereits juristisch beraten und wünschen eine Zweit­meinung? Nehmen Sie in diesem Fall über nach­stehenden Link direkt Kontakt mit Herrn Dr. Fiala auf.

    Das erste Telefonat ist ein kostenfreies Kennenlerngespräch; ohne Beratung.
    Sie erfahren was wir für Sie tun können und was wir von Ihnen an Informationen und
    Unterlagen für eine qualifizierte Beratung benötigen.

    Weiterempfehlung

    Sie haben gefunden, wonach Sie gesucht haben? Sie kennen jemanden der unserer Unterstützung benötigt?

    Empfehlen Sie uns gerne weiter.

    • Icon auf facebook teilen
    • Icon auf x teilen
    • Icon auf xing teilen
    • Icon auf linkedin teilen
    • Icon per e-mail teilen
    Cookie Consent mit Real Cookie Banner n/a