“Beratern ist oft nicht genug bewusst, was sie verkaufen”

Politiker fordern, dass die MiFID auch auf den Bereich der geschlossenen Fonds ausgeweitet wird. Was muss dabei beachtet werden?
Der Einfluss der Kreditwirtschaft in der Lobbyarbeit sollte dabei nicht übersehen werden. Geschlossene Beteiligungen bieten potentiell hohe Deckungsbeiträge. Zusätzliche Pflichten wären mit Folgekosten und vermutlich zusätzlichen Haftungsrisiken verbunden, welche die Marktteilnehmer sicherlich gerne vermeiden würden.
Welche Auswirkungen kann die MiFID auf den Vertrieb der geschlossenen Fonds haben?
Der Anleger- und Verbraucherschutz würde das Thema der Haftung, und vor allem die Pflichten bei der Vermittlung bzw. Beratung vermehrt in die öffentlichkeit bringen. Dies, also die Information der Anleger über Haftungsmöglichkeiten, wäre wohl zunächst ein erster direkter Effekt für Vermittler, Berater bzw. Vertriebe (Ausgrenzung der Vermittler, die noch keine Zulassung zum Vertrieb hätten). ähnliches zeichnet sich derzeit bereits durch die Umsetzung der Versicherungsvermittler-Richtlinie ab.
Meinen Sie, dass die Vertriebe der geschlossenen Fonds ausreichend über das Thema Haftung informiert sind?
Meiner Meinung nach, ein glattes Nein! Für Vertriebe und Vermittler stellt sich die Frage nach Provisionsorientierung bzw. qualifizierter Risiko- und Produktprüfung. Die beim „Großhandel“ üblichen Freistellungserklärungen eines Initiators sind im Falle dessen Insolvenz wirtschaftlich wertlos – dies ist also einer Frage der Bonität bzw. von Kreditsicherheiten. Bei der Produktprüfung geht es beispielsweise um IDW-S4-Gutachten, eingeschlossen später aufgedeckte inhaltliche Fehler.
Warum kann es bei einem solch existenziellen Thema sein, dass jährlich tausende Haftungsprozesse gegen Vertriebe geführt werden?
Bei Vertrieben besteht oft kein systematisches Risikomanagement im eigenen Hause. Zur Haftungsminderung bedarf es in der Regel nicht einer einzigen Maßnahme, sondern eines Bündels von Maßnahmen und Gestaltungen. Beispielsweise nützt es dem Vermittler bzw. Berater wenig, wenn nur ein „IDW-S4-Gutachten“ existiert, denn daraus folgt noch lange keine Haftung des WP gegenüber dem Anleger.
Wird dieses Thema nicht genügend beachtet, oder gar unterschätzt?
Nach Haftungsfällen sind die Beteiligten oft sensibler geworden. Nicht jeder Vertrieb besitzt eigene kompetente Analysten, ein eigenes Pressearchiv, qualifizierte Untersuchungen über die Transparenz der Werbeunterlagen zur Vermeidung eines Verdachts bezüglich Kapitalanlagebetrugs. Unterschätzt wird oft die persönliche Haftung der Vertriebs- bzw. Schulungsleiter gegenüber Vermittlern und Beratern, aber auch die Regressmöglichkeiten.
Wie können sich Berater und Vermittler geschlossener Fonds schon jetzt auf eine eventuelle Ausweitung der MiFID vorbereiten?
Zahlreiche „Anlageskandale“, wie Phoenix, FALK, VIP usw. zeigen, dass bei Beratern bzw. Vermittlern, aber auch Vertrieben bisweilen erhebliche Defizite bestehen – und dies bereits heute. Hier geht es um die Art und Weise der tiefgründigen Plausibilitätsprüfungen der Wirtschaftlichkeit und Prospektaussagen etc…, das Vertragswesen und daneben um den VSHSchutz. Nicht ohne Grund steigen derzeit wieder die VSH-Prämien, und gerade für den Bereich der geschlossenen Beteiligungen wird es immer schwieriger einen Versicherungsschutz für die Vergangenheit zu bekommen oder vorhandenen VSH-Schutz im notwendigen Umfang weiter auszuweiten. Was einige Vertriebe nicht bieten, sind systematische Aus- und Fortbildungen zum Thema der Haftungsminimierung: Dies betrifft eine systematische Arbeitsweise, die eigene Unternehmens- und Vermittlungsorganisation, aber auch eine Anleitung zum Umgang mit Schadensfällen, um die eigene Existenz zu sichern – bis hin zur Asset Protection.
Und Ihr Fazit?
Ich sehe das heute mehr oder weniger so, dass Vermittler/Berater sich oft gar nicht umfassend bewusst sind, was sie da verkaufen und auf wen sie sich verlassen. Denn schließlich versucht der Initiator und andere um ihn herum sich selbst abzusichern und ihre Produkte abzusetzen. Wie es den Vermittlern und Beratern später ergeht, ist manchen Beteiligten in den Vertriebsstrukturen bisweilen weitgehend egal. Die Berater haften sehr umfassend, wenn es zum Schadensersatzprozess kommt und sehen dann erst, dass und wo sie nicht genügend “vorgesorgt” haben, weil bekanntlich der “Schuster immer selbst die schlechtesten Schuhe trägt.”
Herr Dr. Fiala, wir bedanken uns für das Gespräch.
(euro-pan-events.de)
Mit freundlicher Genehmigung vonhttp://www.euro-pan-events.de/>www.euro-pan-events.de.

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Über den Autor

Dr. Johannes Fiala Dr. Johannes Fiala
PhD, MBA, MM

Dr. Johannes Fiala ist seit mehr als 25 Jahren als Jurist und Rechts­anwalt mit eigener Kanzlei in München tätig. Er beschäftigt sich unter anderem intensiv mit den Themen Immobilien­wirtschaft, Finanz­recht sowie Steuer- und Versicherungs­recht. Die zahl­reichen Stationen seines beruf­lichen Werde­gangs ermöglichen es ihm, für seine Mandanten ganz­heitlich beratend und im Streit­fall juristisch tätig zu werden.
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