Jeder zweite Kammerberufler ist unzureichend gegen Regresse aus seiner Berufstätigkeit versichert.
Im Bereich der notwendigen Vermögensschadenhaftpfl ichtversicherung (VSH) kann unzureichende Deckung im Schadensfall schnell eine (Privat-)Insolvenz herbeiführen. Das Werk spiegelt typische Fehlerquellen und untypische Tätigkeiten mit den üblichen Standarddeckungen der Versicherer wider.
Dadurch werden oft übersehene Lücken bzw. Ausschlüsse im Versicherungsschutz (insbesondere die sog. „wissentliche Pfl ichtverletzung“) deutlich. Daneben werden angrenzende Bereiche des privaten und berufl ichen Versicherungsschutzes vorgestellt, einschließlich ihrer teilweise problematischen Abgrenzung zur klassischen VSH. Schließlich werden mögliche Strategien zur Begrenzung der Haftung aufgezeigt (z. B. Risikomanagement, Individualhaftungsvereinbarung), welche dazu führen, dass sich das Risiko eines Schadensfalls oder eines Wegfalls der Versicherungsdeckung reduziert.
mit freundlicher Genehmigung von
www.experten.de (veröffentlicht in Experten Report, Ausgabe 3/2010, Seite 61)